Währungskursverluste aus einem Gesellschafterdarlehen
Fremdübliche Darlehensvergabe an Schweizer Tochtergesellschaft
Vor dem FG Münster klagte eine deutsche AG, die ihrer in der Schweiz ansässigen 100 %-Tochtergesellschaft im Jahr 2015 zwei unbesicherte Darlehen in Schweizer Franken gewährte. Diese wurden konditionsgleich durch Darlehen einer Schwester-GmbH refinanziert (sog. Micro Hedge). Als die Tochtergesellschaft 2016 einen Teilbetrag zurückzahlte, entstanden der Klägerin Währungsverluste. Das Finanzamt erkannte diese Verluste gemäß § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG nicht an.
Anwendung der Escape-Klausel
Das FG Münster gab der Klägerin recht. Zwar greife grundsätzlich § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG, jedoch sei im Streitfall die sogenannte Escape-Klausel (§ 8b Abs. 3 Satz 6 a.F. / jetzt Satz 7) anwendbar, da die Darlehen einem Fremdvergleich standhielten. Gegen das Urteil ist Revision beim BFH anhängig (Az. I R 6/25).
FG Münster, Urteil v. 20.2.2025, 10 K 764/22 K, veröffentlicht mit dem April-Newsletter des FG Münster
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
359
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
304
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
256
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
178
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
149
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
129
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
124
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
112
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
108
-
Handgeldzahlungen im Profisport
23.04.2026
-
Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
-
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
-
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
-
Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
-
Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026
-
Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
20.04.2026
-
Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
20.04.2026
-
Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
20.04.2026
-
Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026