Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

Der Anwendungsbereich von § 1 Kassensicherungsverordnung wurde auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Auch für diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen bedarf es einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Steuerliche Behandlung der Implementierungskosten
Mit BMF-Schreiben v. 30.8.2023 befasst sich die Finanzverwaltung mit der Frage, wie Kosten, die bei der erstmaligen Implementierung entstehen, steuerlich zu behandeln sind.
Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE
So verweist die Finanzverwaltung hinsichtlich der Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE und der Abschreibung auf die Regelungen des BMF-Schreibens v. 21.8.2020.
Anschaffungsnebenkosten
Klargestellt wird zudem, dass die einheitliche digitale Schnittstelle die Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) umfasst. Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle sind als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes "TSE" einzuordnen.
Vereinfachungsregelung zum Betriebsausgabenabzug
Die Finanzverwaltung hat eine Vereinfachungsregelung getroffen. So wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung
Mit Meldung v. 11.9.2023 weist das BZSt darauf hin, dass ab sofort die aktuelle Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) zum Download zur Verfügung steht.
Ein entsprechender Hinweis wird im BMF, Scheiben v. 13.9.2023 gegeben: kann die DSFinV-TW in der Version 1.0 über folgenden Link aufgerufen werden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digi taleSchnittstelleTaxameter_node.html
BMF, Schreiben v. 30.8.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10006 :037 und BMF, Schreiben v. 13.9.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.5355
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.962
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.883
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.8306
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.734
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.553
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.861
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.667
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.126
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.090
-
Grenzüberschreitende Prüfungszusammenarbeit
20.05.2025
-
"Soko Grunderwerbsteuer" in NRW erzielt Erfolge
20.05.2025
-
Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
19.05.2025
-
Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
16.05.2025
-
Übertragungen, Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter oder Betriebe, Nachversteuerungsfälle
13.05.2025
-
Begünstigungsbetrag / Nachversteuerungspflichtiger Betrag
13.05.2025
-
Thesaurierungsbegünstigung: Nicht entnommener Gewinn
13.05.2025
-
Thesaurierungsbegünstigung: Allgemeines
13.05.2025
-
Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
13.05.2025
-
Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide rein digital empfangen
12.05.2025