Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern
Der Anwendungsbereich von § 1 Kassensicherungsverordnung wurde auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Auch für diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen bedarf es einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Steuerliche Behandlung der Implementierungskosten
Mit BMF-Schreiben v. 30.8.2023 befasst sich die Finanzverwaltung mit der Frage, wie Kosten, die bei der erstmaligen Implementierung entstehen, steuerlich zu behandeln sind.
Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE
So verweist die Finanzverwaltung hinsichtlich der Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE und der Abschreibung auf die Regelungen des BMF-Schreibens v. 21.8.2020.
Anschaffungsnebenkosten
Klargestellt wird zudem, dass die einheitliche digitale Schnittstelle die Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) umfasst. Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle sind als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes "TSE" einzuordnen.
Vereinfachungsregelung zum Betriebsausgabenabzug
Die Finanzverwaltung hat eine Vereinfachungsregelung getroffen. So wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung
Mit Meldung v. 11.9.2023 weist das BZSt darauf hin, dass ab sofort die aktuelle Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) zum Download zur Verfügung steht.
Ein entsprechender Hinweis wird im BMF, Scheiben v. 13.9.2023 gegeben: kann die DSFinV-TW in der Version 1.0 über folgenden Link aufgerufen werden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digi taleSchnittstelleTaxameter_node.html
BMF, Schreiben v. 30.8.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10006 :037 und BMF, Schreiben v. 13.9.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.0815
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.248
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
856
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
686
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
564
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
393
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
380
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
362
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
341
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026