Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern
Der Anwendungsbereich von § 1 Kassensicherungsverordnung wurde auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Auch für diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen bedarf es einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Steuerliche Behandlung der Implementierungskosten
Mit BMF-Schreiben v. 30.8.2023 befasst sich die Finanzverwaltung mit der Frage, wie Kosten, die bei der erstmaligen Implementierung entstehen, steuerlich zu behandeln sind.
Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE
So verweist die Finanzverwaltung hinsichtlich der Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE und der Abschreibung auf die Regelungen des BMF-Schreibens v. 21.8.2020.
Anschaffungsnebenkosten
Klargestellt wird zudem, dass die einheitliche digitale Schnittstelle die Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) umfasst. Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle sind als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes "TSE" einzuordnen.
Vereinfachungsregelung zum Betriebsausgabenabzug
Die Finanzverwaltung hat eine Vereinfachungsregelung getroffen. So wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung
Mit Meldung v. 11.9.2023 weist das BZSt darauf hin, dass ab sofort die aktuelle Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) zum Download zur Verfügung steht.
Ein entsprechender Hinweis wird im BMF, Scheiben v. 13.9.2023 gegeben: kann die DSFinV-TW in der Version 1.0 über folgenden Link aufgerufen werden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digi taleSchnittstelleTaxameter_node.html
BMF, Schreiben v. 30.8.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10006 :037 und BMF, Schreiben v. 13.9.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.3355
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.275
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.7216
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.472
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.125
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.081
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.036
-
Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
912
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
780
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
737
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
-
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
-
Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
-
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
-
Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
-
Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
-
Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026
-
Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
24.02.2026
-
Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
24.02.2026
-
Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026