Die Finanzverwaltung hat sich zur steuerlichen Behandlung der Kosten der erstmaligen Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern geäußert.
Der Anwendungsbereich von § 1 Kassensicherungsverordnung wurde auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Auch für diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen bedarf es einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Steuerliche Behandlung der Implementierungskosten
Mit BMF-Schreiben v. 30.8.2023 befasst sich die Finanzverwaltung mit der Frage, wie Kosten, die bei der erstmaligen Implementierung entstehen, steuerlich zu behandeln sind.
Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE
So verweist die Finanzverwaltung hinsichtlich der Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE und der Abschreibung auf die Regelungen des BMF-Schreibens v. 21.8.2020.
Anschaffungsnebenkosten
Klargestellt wird zudem, dass die einheitliche digitale Schnittstelle die Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) umfasst. Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle sind als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes "TSE" einzuordnen.
Vereinfachungsregelung zum Betriebsausgabenabzug
Die Finanzverwaltung hat eine Vereinfachungsregelung getroffen. So wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung
Mit Meldung v. 11.9.2023 weist das BZSt darauf hin, dass ab sofort die aktuelle Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) zum Download zur Verfügung steht.
Ein entsprechender Hinweis wird im BMF, Scheiben v. 13.9.2023 gegeben: kann die DSFinV-TW in der Version 1.0 über folgenden Link aufgerufen werden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digi taleSchnittstelleTaxameter_node.html
BMF, Schreiben v. 30.8.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10006 :037 und BMF, Schreiben v. 13.9.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004