Kosten der erstmaligen Implementierung von TSE bei EU-Taxametern und Wegstreckenzählern
Der Anwendungsbereich von § 1 Kassensicherungsverordnung wurde auch auf EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ausgeweitet. Auch für diese elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen bedarf es einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).
Steuerliche Behandlung der Implementierungskosten
Mit BMF-Schreiben v. 30.8.2023 befasst sich die Finanzverwaltung mit der Frage, wie Kosten, die bei der erstmaligen Implementierung entstehen, steuerlich zu behandeln sind.
Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE
So verweist die Finanzverwaltung hinsichtlich der Wirtschaftsguteigenschaft einer TSE und der Abschreibung auf die Regelungen des BMF-Schreibens v. 21.8.2020.
Anschaffungsnebenkosten
Klargestellt wird zudem, dass die einheitliche digitale Schnittstelle die Schnittstelle für die Anbindung der TSE an das elektronische Aufzeichnungssystem sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) umfasst. Aufwendungen für die Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle sind als Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsgutes "TSE" einzuordnen.
Vereinfachungsregelung zum Betriebsausgabenabzug
Die Finanzverwaltung hat eine Vereinfachungsregelung getroffen. So wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn die Kosten für die nachträgliche erstmalige Ausrüstung bestehender EU-Taxameter oder Wegstreckenzähler mit einer TSE und die Kosten für die erstmalige Implementierung der einheitlichen digitalen Schnittstelle eines bestehenden elektronischen Aufzeichnungssystems in voller Höhe sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung
Mit Meldung v. 11.9.2023 weist das BZSt darauf hin, dass ab sofort die aktuelle Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler (DSFinV-TW) zum Download zur Verfügung steht.
Ein entsprechender Hinweis wird im BMF, Scheiben v. 13.9.2023 gegeben: kann die DSFinV-TW in der Version 1.0 über folgenden Link aufgerufen werden: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleTaxameter/digi taleSchnittstelleTaxameter_node.html
BMF, Schreiben v. 30.8.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10006 :037 und BMF, Schreiben v. 13.9.2023, IV D 2 - S 0316-a/19/10007 :004
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3415
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
889
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
729
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6256
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
606
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
411
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
403
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
352
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
324
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
290
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026