Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.1 Beiträge zu Krankenversicherungen

Rz. 98 Aufwendungen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit sind i. d. R. durch die private Lebensführung veranlasst und somit nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, sodass Beiträge zu Krankenversicherungen regelmäßig nur als Sonderausgaben abziehbar sind.[1] Etwas anderes gilt, wenn mit der Versicherung allein das Risiko einer typischen Berufskrankh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.2 Begriff der Berufsausbildung – Berufsfortbildung

Rz. 134 Berufsausbildung ist die erstmalige Ausbildung zur Erlangung der Kenntnisse, die für die Ausübung eines Berufs notwendig sind (zu Einzelheiten Rz. 137). Rz. 134a Fortbildung- oder Weiterbildung sind dagegen Maßnahmen, die ein Stpfl. ergreift, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden und besser vorwärts zu komm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Aufwandsentschädigungen aus anderen öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 S. 2 EStG)

Rz. 17 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG setzt voraus, dass die betroffenen Bezüge aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen als Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, die weder für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt werden, noch den Aufwand des Empfängers offenbar übersteigen und im Haushaltsplan der gewährenden Körperschaft des öffentli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.2 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit

Rz. 99 Beiträge an die Bundesagentur für Arbeit, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einbehält und abführt, sind für den Anteil des Arbeitgebers Betriebsausgaben, für den Anteil des Arbeitnehmers Sonderausgaben, da sie der Vorsorge für die Arbeitslosigkeit dienen und somit privat veranlasst sind. Sie können keine Werbungskosten sein, da sie nicht durch das Arbeitsver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.2.4 Beiträge zu Haftpflichtversicherungen

Rz. 101 Beiträge für Haftpflichtversicherungen, mit denen private Haftpflichtfälle abgedeckt werden (z. B. Familienhaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Jagdhaftpflicht u. Ä.), sind privat veranlasst und somit Sonderausgaben. Die Beiträge sind Betriebsausgaben/Werbungskosten, wenn mit ihnen betriebliche oder berufliche Risiken abgedeckt werden, z. B. Berufshaftpflichtversicherung be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.4.3 Beiträge zu Unfallversicherungen

Rz. 81 Zu den Unfallversicherungen gehören die gesetzliche und private freiwillige Unfallversicherung. Zur Abgrenzung zu den Werbungskosten und Betriebsausgaben vgl. Rz. 100ff. Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt das Risiko abhängig Beschäftigter von den Folgen von Arbeitsunfällen (Verletzungen, Tod) und von Berufskrankheiten ab. Private Unfallversicherungen dec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die bisherigen weiter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.5.1 Persönliche Abzugsberechtigung

Rz. 93 Allein unbeschränkt Stpfl. können Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben abziehen (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStG; vgl. Rz. 16). Berechtigt zum Abzug ist grundsätzlich nur der Stpfl., der die Versicherungsbeiträge als Versicherungsnehmer leistet und der selbst durch die Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (zu Ehegatten/Lebenspartner Rz. 12). Zahlt daher eine Mutter Beit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.2 Erststudium

Rz. 139 Ein Studium muss an einer Hochschule nach § 1 HRG oder einer gleichgestellten Hochschule absolviert werden, also an einer Universität, Pädagogischen Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule oder einer der nach Landesrecht als Hochschulen bezeichneten Bildungseinrichtungen. Gleichgestellt sind private und kirchliche Bildungseinrichtungen sowie die Hochschulen des B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.2 Regelungsstruktur und Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift besteht aus einem unnummerierten Absatz mit 3 Sätzen. S. 1 enthält für Einzeldenkmale den Grundtatbestand und das Verteilungswahlrecht. S. 2 erstreckt die Begünstigung auf Gebäude oder Gebäudeteile, die selbst kein Baudenkmal sind, aber zu einer als Einheit geschützten Gebäudegruppe oder Gesamtanlage gehören; begünstigt ist dort nur der Aufwand zur Erhal...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2 Bindungswirkung, Korrektur und Rechtsschutz

Rz. 42 Die Bescheinigung ist ein begünstigender Verwaltungsakt und materiell-rechtliche Voraussetzung des Abzugs. Sie ist nicht lediglich ein Beweismittel, das die Finanzbehörde durch eigene Ermittlungen ersetzen könnte. Zugleich ist sie ein Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 und § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO.[1] Diese Einordnung gilt über die Verweisung in Satz 3 auch f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.1 Allgemeines

Rz. 137 Erstmalige Berufsausbildung ist nach bisheriger Auffassung die Ausbildung für einen künftigen Beruf, z. B. für einen handwerklichen, kaufmännischen, technischen oder wissenschaftlichen Beruf, sowie die Ausbildung in der Hauswirtschaft aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags oder an einer Lehranstalt, z. B. Haushaltsschule, Berufsfachschule, unter Ausschluss eines St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.3.3 Promotionskosten

Rz. 141 Promotionskosten waren als letzter Akt der akademischen Ausbildung grundsätzlich Ausbildungskosten.[1] Das galt auch für eine Zweitpromotion eines seit Jahren im Beruf stehenden Facharztes. Zwar stehe hier nicht die Ausbildung im Vordergrund, die Promotion berühre aber die gesellschaftliche Stellung des Stpfl.[2] Auch Aufwendungen für die Vorbereitung auf die Promoti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.3 Verteilungswahlrecht und Rechtsfolgen

Rz. 19 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt, kann der Stpfl. zwischen dem nach allgemeinen Regeln eröffneten Sofortabzug und einer gleichmäßigen Verteilung auf 2, 3, 4 oder 5 Jahre wählen. § 11b begründet weder zusätzliches Abzugsvolumen noch einen eigenständigen Abzugstatbestand. Ohne wirksame Wahl bleibt es bei den allgemeinen zeitlichen Zuordnungsregeln. Wird verte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2.1 Begünstigtes Objekt und begünstigter Erhaltungsaufwand

Rz. 8 Satz 1 verbindet den Grundtatbestand für Einzeldenkmale mit dem Verteilungswahlrecht. Begünstigt ist nur Aufwand, der einem im Inland belegenen Baudenkmal zuzuordnen und steuerrechtlich Erhaltungsaufwand ist, nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt wird und auf mit der zuständigen Stelle vorab abgestimmten Maßnahmen beruht, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 175 Vorsorgeaufwendungen sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Die Vorschrift ist beschränkt auf Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 3a EStG. Sinn der Vorschrift ist es, eine doppelte steuerliche Berücksichtigung auszuschließen, d. h. keine Versteuerung der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.1 Allgemeines

Rz. 171 Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.): Sie dürfen nach Abs. 1 S. 1 weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sein. Der Sonderausgabenabzug von Renten un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.7.3.2 Lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen

Rz. 171h Als Sonderausgaben abziehbar sind auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende, lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen, die nicht mit Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die bei der Veranlagung außer Betracht bleiben, wenn der Empfänger unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG). Die Unterscheidung zwischen Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Aufwandsentschädigungen

Rz. 1 § 3 Nr. 12 EStG gilt nur für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen und daher nur für die Stpfl., die im öffentlichen Dienst oder Auftrag tätig sind. Aufwandsentschädigungen, die von der privaten Wirtschaft gezahlt werden, werden nicht in vergleichbarer Weise steuerbefreit. Die Vorschrift stützt sich darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen des Haushaltsrechts a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten und Nutzungsberechtigten

Rz. 51 Bei Miteigentum sind die objektbezogene Einheitlichkeit des Verteilungszeitraums und die personenbezogene Zurechnung des Aufwands strikt zu trennen. Mehrere Eigentümer desselben Steuerobjekts können den Aufwand nur auf den gleichen Zeitraum verteilen; abziehen darf jeder Beteiligte gleichwohl nur den ihm steuerrechtlich zuzurechnenden Betrag. Eine über die Beteiligung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.1 Grundgedanke, Förderzweck und Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 11b regelt nicht die Abziehbarkeit von Erhaltungsaufwand dem Grunde nach. Die Vorschrift setzt voraus, dass der durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen nicht gedeckte Aufwand nach allgemeinen Regeln als Betriebsausgabe oder Werbungskosten zu berücksichtigen ist, und eröffnet allein ein Wahlrecht für dessen zeitliche Zuordnung: An die Stelle des grundsätzlich vollstän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 4.3 Restabzug und einheitlicher Verteilungszeitraum

Rz. 35 § 11a Abs. 2 ordnet für Veränderungen während des Verteilungszeitraums einen zwingenden Restabzug an. Wird das Gebäude veräußert, ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Veräußerungsjahr vollständig als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzusetzen. Dasselbe gilt bei der Einbringung eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes in ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.1 Zusammentreffen mehrerer Maßnahmen und Nutzungen; Zurechnung bei Personenmehrheiten und Nutzungsberechtigten

Rz. 49 Bei mehrjährigen oder in mehrere Lose gegliederten Sanierungen folgt die steuerliche Ordnung nicht notwendig dem bauvertraglichen Gesamtprojekt. Ausgangspunkt ist der Erhaltungsaufwand, der dem jeweiligen Veranlagungszeitraum oder Wj. nach den allgemeinen Grundsätzen zuzuordnen und wirtschaftlich abgrenzbar ist. Bei Überschusseinkünften bildet daher grundsätzlich der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Betriebsausgaben

Schrifttum: Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Zinn, Zur Frage der Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als BA bei einem StB, StBp 1990, 66; Felix, Rückstellungen für Nachbetreuung bei Sehhilfen, FR 1991, 221; Richter, Immer Ärger mit der Berufskleidung, typisch!, DStR 1991, 1413; Wolff-Diepenbroc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Praxiswert

Schrifttum: Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Schürmann/Ahlers, Die Abschreibung des Praxiswertes – Einflussfaktoren und Methoden, DB 1992, 1839; Sander, Abschreibung auf einen eingebrachten Praxiswert durch Sozietätsgründung im medizinischen Bereich, DStR 1993, 1888; Becker/Bur, Weiterhin umstritten: Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Häusliches Arbeitszimmer

a) Rechtslage bis 31.12.2022 Schrifttum: Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Schuldzinsen, Umsatzsteuer, Geldverluste und anderes

Schrifttum: Kupfer, Schuldzinsen als BA und WK, KÖSDI 1998, 11 506; Söffing, Der Schuldzinsenabzug und der Kontentrennungsbeschluss des GrS des BFH, BB 1998, 450; Wolff-Diepenbrock, Die betriebliche Veranlassung von Kreditkosten und das sog Zweikontenmodell, DStR 1998, 185; Bauer/Eggers, Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs 4a EStG idF StBereinG 1999, StuB 2000, 225;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Beiträge zur Krankheits- und Altersversorgung

Schrifttum: Alvermann, Die ertragsteuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen, FR 2009, 1132; Beiser, Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung aus ertragsteuerlicher Sicht, DB 2009, 2237. Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (Einf AVmG) vor Rn 1 (Mühlenharz). Rn. 570 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ob für Versicherungen geleistete Prämien als BA abziehbar sind,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis 31.12.2022

Schrifttum: Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine hö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Ausbildungskosten bzw Fortbildungskosten, Informations- und Kongressreisen

Schrifttum: T. Offerhaus, Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rspr zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Sprachkurse, FR 1994, 316; Albert, Tagungen im Ausland – EuGH fordert Umdenken der Finanzrechtsprechung, FR 2000, 316; Bergkemper und Kreft, Anmerkung zu BFH v 04.12.2002, VI R 120/01 und BFH v 17.12.2002, VI R 137/01, FR 2003, 202; Durst, Aktuelle Rspr-Entwicklung zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Lohnaufwand und andere betriebliche Aufwendungen

Schrifttum: Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Praxiserwerb

Schrifttum: Schoor, Betriebsübertragung gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 1993, 225; P. Fischer, Wiederkehrende Bezüge und Leistungen, 1994; Jansen/Wrede, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 12. Aufl 1998; Schoor, Steuerliche Gestaltung der Kanzleiübertragung, DSWR 2003, 8. Rn. 580 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Beim entgeltlichen Erwerb einer Praxis ist das Entgelt auf die einzelnen erw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Pauschsätze

Schrifttum: Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Schürmann/Ahlers, Die Abschreibung des Praxiswertes – Einflussfaktoren und Methoden, DB 1992, 1839; Sander, Abschreibung auf einen eingebrachten Praxiswert durch Sozietätsgründung im medizinischen Bereich, DStR 1993, 1888; Becker/Bur, Weiterhin umstritten: Die Abschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

T. Offerhaus, Die Entwicklung der höchstrichterlichen Rspr zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für Sprachkurse, FR 1994, 316; Albert, Tagungen im Ausland – EuGH fordert Umdenken der Finanzrechtsprechung, FR 2000, 316; Bergkemper und Kreft, Anmerkung zu BFH v 04.12.2002, VI R 120/01 und BFH v 17.12.2002, VI R 137/01, FR 2003, 202; Durst, Aktuelle Rspr-Entwicklung zur steuerlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Zinn, Zur Frage der Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als BA bei einem StB, StBp 1990, 66; Felix, Rückstellungen für Nachbetreuung bei Sehhilfen, FR 1991, 221; Richter, Immer Ärger mit der Berufskleidung, typisch!, DStR 1991, 1413; Wolff-Diepenbrock, Zur Auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab 01.01.2023 (JStG 2022)

Rn. 556 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Durch Art 1 Nr 3 des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 wurde § 4 Abs 1 Nr 6b EStG durch die Nr 6b und 6c ersetzt; dadurch erhielt die Vorschrift zum Arbeitszimmer ab VZ 2023 eine grundlegende Neugestaltung. § 4 Abs 1 Nr 6b EStG ermöglicht den Abzug der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur noch für die Fä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Informations- und Kongressreisen

Rn. 530 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu Fortbildungsreisen und ihrer Abgrenzung von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung nach § 12 Nr 1 EStG vgl grundlegend BFH BStBl II 1979, 213; Aufwendungen für Informations- und Kongressreisen gehören dann zu den abziehbaren BA, wenn sie auf die spezifischen beruflichen Belange der Teilnehmer ausgerichtet sind u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Alvermann, Die ertragsteuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen, FR 2009, 1132; Beiser, Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung aus ertragsteuerlicher Sicht, DB 2009, 2237. Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (Einf AVmG) vor Rn 1 (Mühlenharz). Rn. 570 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Ob für Versicherungen geleistete Prämien als BA abziehbar sind, richtet si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Ist der "Mittelpunkt der Tätigkeit" ein geeignetes – und damit zulässiges – Abgrenzungskriterium?, DStZ 2000, 333; Gamp, Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten …, ArbuR 2015, 98; Neufang, Arbeitszimmer – eine Bestandsaufnahme nach dem Beschluss des GrS, StB 2016, 142; Urban, Das ausschließlich beruflich/betrieblich genutzte Arbeitszimmer – eine höchstrichter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kottke, Vom offensichtlichen Unsinn der Leerformel von der offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, BB 1985, 1460. Rn. 590 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Für bestimmte Freiberufe, so zB Schriftsteller, hat die FinVerw aus Gründen der "Vereinfachung und Effizienz" des Besteuerungsverfahrens Pauschsätze für BA aufgestellt. Diese sind nach st Rspr aus Gründen der "Gleichmäßigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 510 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum BV gehört, gleich ob die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG oder § 4 Abs 3 EStG erfolgt, sowohl der selbst geschaffene als auch der entgeltlich erworbene Praxiswert (vgl BFH BStBl II 1994, 590; BFH BStBl II 1994, 745; BFH/NV 1995, 385; BFH/NV 2011, 1345). § 5 Abs 2 EStG gilt auch entsprechend iRd Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1, 3 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausbildungskosten bzw Fortbildungskosten

Rn. 526 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Kosten für Ausbildung und Fortbildung führen zu BA, sofern sie in einem Veranlassungszusammenhang mit dem gegenwärtig ausgeübten Freiberuf oder in einem hinreichend konkreten Zusammenhang mit einem anderen zu ergreifenden Beruf stehen (BFH BStBl II 1977, 547: psychotherapeutische Ausbildung eines Nervenarztes; BFH BStBl II 1992, 1036: Psyc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Repräsentationskosten

Rn. 540 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 4 Abs 5 S 1 Nr 1–7 EStG schränkt den Abzug an sich betrieblich veranlasster Aufwendungen, die auch die private Lebenssphäre des StPfl berühren können, oder die anderer Personen ein. Die Abzugsbeschränkung kommt allerdings erst zur Anwendung, wenn es sich bei den Aufwendungen nicht bereits um nicht abziehbare Kosten der Lebensführung iSv §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abschreibung

Rn. 511 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Anders als bei den den gewerblichen Unternehmen zuzurechnenden Geschäftswerten hat die Rspr bei den sog Praxiswerten freiberuflicher Praxis schon immer AfA auf die AK zugelassen. Der derivativ erworbene Praxiswert stellte ein abnutzbares immaterielles WG dar (RFH RStBl 1929, 326; RFH RStBl 1938, 955; BFH BStBl III 1958, 330; BFH BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Schuldzinsen als BA und WK, KÖSDI 1998, 11 506; Söffing, Der Schuldzinsenabzug und der Kontentrennungsbeschluss des GrS des BFH, BB 1998, 450; Wolff-Diepenbrock, Die betriebliche Veranlassung von Kreditkosten und das sog Zweikontenmodell, DStR 1998, 185; Bauer/Eggers, Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs 4a EStG idF StBereinG 1999, StuB 2000, 225; Eggesiecker...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schoor, Betriebsübertragung gegen wiederkehrende Bezüge, DStZ 1993, 225; P. Fischer, Wiederkehrende Bezüge und Leistungen, 1994; Jansen/Wrede, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 12. Aufl 1998; Schoor, Steuerliche Gestaltung der Kanzleiübertragung, DSWR 2003, 8. Rn. 580 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Beim entgeltlichen Erwerb einer Praxis ist das Entgelt auf die einzelnen erworbenen WG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 500 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 BA sind die durch die selbstständige Tätigkeit veranlassten Aufwendungen, dh, soweit sie mit dieser Tätigkeit in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (§ 4 Abs 4 EStG; BFH BStBl II 2000, 670; BFH BStBl II 2021, 14; BFH/NV 2002, 188; BFH/NV 2002 2003, 1576). Erforderlich ist ein Veranlassungszusammenhang mit einer in...mehr