Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 2 Werbungskostenabzug bei Anschlussurlaub

Die Ausführungen zur Kostenaufteilung beim steuerfreiem Arbeitgeberersatz gelten in gleicher Weise für den Werbungskostenabzug des Arbeitnehmers. Aufwendungen für solche Reisen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie durch den Beruf veranlasst sind. Während die Fahrt- und Flugkosten in vollem Umfang abzugsfähig sind, wenn der Reise ein unmittelbarer dienstlicher Anlass z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.5 Rechtsfolgen

Ist eine Mitunternehmerschaft zu verneinen, hat dies zur Folge, dass keine gemeinsame Einkünfteerzielung vorliegt. Der Zusammenschluss stellt sich als Bruchteilsgemeinschaft dar. Die gemeinsamen Wirtschaftsgüter sind jeweils anteilig im Betriebsvermögen der Beteiligten auszuweisen. Damit werden auch die Aufwendungen für Gehälter, Mieten, etc., die im gemeinsamen Interesse ge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 2.2 Ermittlung der Einkünfte

Der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft wird in 2 Stufen ermittelt: 1. Stufe: Gesamthand Zunächst wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft errechnet – der gesamthänderisch erwirtschaftete Gewinn. Dies ist der steuerliche Gewinn, wie er aus der laufenden Buchhaltung der Gesellschaft abgeleitet wird. Damit ist das Ergebnis auch um Zahlungen an die Gesellschafter gemin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aufzeichnungspflicht beim h... / Entscheidung

Der BFH wies die Klage ab. Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer wurden nicht als Betriebsausgaben anerkannt, weil die besondere Aufzeichnungspflicht aus § 4 Abs. 7 EStG verletzt war. Für die Abziehbarkeit gilt, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einzeln, getrennt von anderen Betriebsausgaben und zeitnah aufgezeichnet werden müssen. Ausreichend ist zum B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuerberatungskosten bei s... / Hintergrund

Die Klägerin war eine GmbH & Co. KG. Der Kommanditist verschenkte im Streitjahr Kommanditanteile an zwei Privatpersonen. Wegen dieser Schenkung musste für die Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Feststellungserklärung nach dem Bewertungsgesetz abgegeben werden. Die GmbH & Co. KG beauftragte hierfür eine Steuerberatungsgesellschaft, verbuchte die Rechnung als Betriebsausgabe u...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Realisationsprinzip / 1.7 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Im Ganzen und auf Dauer gesehen soll im Rahmen des Möglichen die Gewinnermittlung nach dem Überschuss der Einnahmen über die Betriebsausgaben[1] denselben Gesamtgewinn wie der Vermögensvergleich ergeben.[2] Bei Wechsel der Gewinnermittlungsart ist ein Übergangsgewinn zu ermitteln, der auch ein Übergangsverlust sein kann. Da die verschiedenen Gewinnermittlungsarten wegen des R...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Betriebsvorrichtungen-ABC / Fotovoltaik

Die Beurteilung einer Fotovoltaikanlage als Betriebsvorrichtung oder als unselbstständiger Bestandteil des Gebäudes ist vor allem davon abhängig, ob die Anlage als auf das Dach aufgesetzte Anlage oder als in das Dach integrierte Anlage betrieben wird.[1] Module, die anstelle von Dachziegeln (Solardachsteine, Folien oder Indach-Solarmodule) oder anstelle von Fassadenelementen ...mehr

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Sponsoring - auch umsatzste... / 2.4 Vorsteuerabzug

Korrespondierend mit der Frage nach der Steuerbarkeit der Leistung stellt sich für den Unternehmer die Frage, in welchen Fällen er aus den mit dem Sponsoring zusammenhängenden Eingangsleistungen den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Der Unternehmer ist grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit er Leistungen für sein Unternehmen[1] und damit für seine wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnrealisierung: Veräuße... / 1.4 Veräußerung von Firmen, Praxen und Gesellschaftsanteilen

Bei einer Geschäftsveräußerung eines Betriebs oder einer Praxis im Ganzen[1] ist der Veräußerungszeitpunkt für alle übertragenen Wirtschaftsgüter einheitlich zu bestimmen; er richtet sich weitgehend nach der Parteivereinbarung. Gleiches gilt für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils oder eines sonstigen Gesellschafteranteils. Bei Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.5 Betriebsausgaben

Rz. 42 Betriebsausgaben sind im deutschen Ertragsteuerrecht zur Ermittlung von Gewinneinkünften bzw. Gewerbeerträgen zu verorten und in § 4 Abs. 4 EStG legaldefiniert. Danach sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese weite Definition wird eingeschränkt durch § 4 Abs. 5b, Abs. 6 und Abs. 9 EStG, die jeweils spezialgesetzlich anordnen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten

2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA, aus dem...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.1 Antrag

Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA, aus dem sich ergibt, da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.2 Absetzung

Rz. 39 Der Begriff der Absetzung ist bei § 16 AStG als Sammelbegriff für den steuerlich wirksamen Ansatz von einkommens- oder vermögensmindernden Beträgen zu verstehen und bezieht sich deshalb gleichermaßen auf Betriebsausgaben, Werbungskosten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Wertberichtigungen, Schulden und andere Lasten, soweit sich ihr Ansat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.7.1 Ermessensausübung der Finanzbehörde

Rz. 32 In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist seitens der FinVerw – wie bereits bei § 160 AO i. R.d. Gläubiger- und Empfängerbenennung – die pflichtgemäße Ermessensausübung zu beachten. Das Ermessen ist auf 2 Stufen auszuüben: auf der 1. Stufe ist zu entscheiden, ob die Angaben des Stpfl. zur Beurteilung des Sachverhalts ausreichend sind oder ein Benennungsverlangen an ihn ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.3.1 Präventiver Schutz vor inländischen Steuerausfällen

Rz. 8 § 16 AStG ist Teil des Regelungskomplexes, mit dem der durch die territoriale Begrenzung der deutschen Steuerhoheit bedingte Erkenntnisrückstand der Finanzverwaltung bei Auslandssachverhalten kompensiert werden soll. Da ein Zugriff auf ein ausländisches Hoheitsgebiet völkerrechtlich ausgeschlossen ist, wird dem Stpfl. bei grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Beziehun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.4 Andere Lasten

Rz. 41 Andere Lasten sind solche Lasten, die keine Schulden sind. Unter Lasten sind alle Verpflichtungen zu einer Leistung zu verstehen. Andere Lasten sind somit alle Verpflichtungen zu einer nicht nur einmaligen Leistung, namentlich Rentenverpflichtungen, Rückstellungen mit Schuldcharakter und sonstige Lasten.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.6 Werbungskosten

Rz. 43 Werbungskosten sind in § 9 Abs. 1 EStG legaldefiniert. Danach sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Bei Anwendung des § 16 AStG kann auch auf diese Definition Bezug genommen werden.[1]mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.3 Schulden

Rz. 40 Schulden fügen sich unter den Oberbegriff der Lasten. Unter Schulden sind Verpflichtungen zu einer einmaligen Leistung zu verstehen[1], auch wenn diese in Teilleistungen (Raten) zu erbringen sein sollten, im Wesentlichen also Verbindlichkeiten. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Schulden wie auch den der anderen Lasten analog zu § 160 AO im ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Der sachliche Anwendungsbereich der Norm setzt keinen besonderen Bezug zu den §§ 7–15 AStG voraus, sondern ist allgemein bei Geschäftsbeziehungen zum Ausland gegeben. Die Vorschrift ist eine allgemeine Anwendungsvorschrift für alle Steuerarten, wird demnach bei der Ertrag- und Erbschaftsbesteuerung gebraucht. Der unmittelbare Bezug auf die Einkommen- und Körperschafts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.5.1.1 Konkretisierung der genauen Benennung

Rz. 16 § 160 AO regelt, dass Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Stpfl. dem Verlangen der FinBeh nicht nachkommt, den Gläubiger oder den Empfänger genau zu benennen. Die Rechtsfolge des § 160 AO bei Nichtbenennung ist in § 16 AStG nicht vorgesehen. Vielmehr konkretisier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.6.1 Gläubiger und Empfänger

Rz. 57 Gläubiger i. S. d. § 160 Abs. 1 S. 1 AO ist der Forderungsberechtigte aus einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis. Empfänger ist nach der Norm, wem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Stpfl. übertragen wurde[1], bei dem er sich demzufolge steuerlich auswirkt.[2] Der Empfängerbegriff ist weit auszulegen. Es handelt sich nicht nur um den bspw....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2.1 Unter Berufung

Rz. 44 Berufen ist nicht in einem förmlichen Sinne zu verstehen. Gemeint ist der Sache nach ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den Absetzungspositionen einerseits und der Geschäftsbeziehung andererseits.[1] Sind die Aufwendungen durch die ausländischen Geschäftsbeziehungen nur mitveranlasst, so wirkt sich das Abzugsverbot des § 16 AStG auf den Teil der A...mehr

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Holdingmodelle neu gedacht ... / b) Steuerbefreiung bei Veräußerungsgewinnen

Sollte die Holdingebene das Ziel verfolgen, spätere Gewinne aus der Veräußerung der ihr nachgeschalteten Kapitalgesellschaften zu vereinnahmen, so ergibt sich für diese Veräußerungsgewinne eine Steuerbefreiung aus § 8b Abs. 2 KStG. Auch insoweit gelten gem. § 8b Abs. 3 S. 1 KStG 5 % der Gewinne als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. In der Gewerbesteuer werden keine eigene...mehr

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Holdingmodelle neu gedacht ... / a) Steuerbefreiung bei Beteiligungserträgen

95%ige Steuerbefreiung ...: Nach § 8b Abs. 1 S. 1 KStG bleiben Bezüge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz, wobei gem. § 8b Abs. 5 S. 1 KStG 5 % dieser Bezüge als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe gelten. Damit erfolgt im Ergebnis eine 95%ige Steuerbefreiung. ... im Ausschüttungsfall an weitere Beteiligungsvoraus...mehr

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Aufwandsentschädigungen: Vo... / 9 Betriebsausgaben/Werbungskostenabzug und Übungsleiterfreibetrag

Die Steuerbefreiung von 3.300 EUR ist nicht auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit begrenzt, sondern gilt für alle Einkunftsarten. Für den Abzug von Betriebsausgaben und Werbungskosten ist zu unterscheiden, ob die Einnahmen aus der begünstigten Nebentätigkeit über oder unter dem Freibetrag liegen. Bei Steuerpflichtigen, die eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben und de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.1 Beispiele für durchlaufende Posten (keine Betriebseinnahmen und -ausgaben)

Rz. 8 Agenturgeschäfte Agenturgeschäfte (Steuerpflichtiger verkauft für Zahlungsempfänger und tritt selbst nur als Vermittler auf) zählen zu den durchlaufenden Posten. Somit zählen die vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) nicht als Betriebseinnahmen, die Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgaben.[1] Verwendet de...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.1 Voraussetzungen und Rechtsfolge

Rz. 1 Durchlaufende Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG sind Betriebseinnahmen und -ausgaben, die keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung bei der Einnahmenüberschussrechnung haben, da sie im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden. Deshalb werden diese Zahlungen bei Vereinnahmung nicht als Betriebseinnahmen und bei Weiterleitung nicht als B...mehr

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Durchlaufende Posten und Ge... / 1.1.2.2 Beispiele für Betriebseinnahmen und -ausgaben (keine durchlaufenden Posten)

Rz. 12 Pfändung Ein Geldzufluss bei dem Steuerpflichtigen, der wegen eines Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB gepfändet wird, zählt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG als zugeflossen und somit zu den Betriebseinnahmen. Der Umstand, dass Einnahmen, die in eigenem Namen und für eigene Rechnung vereinnahmt werden, aus Rechtsgründen zurückgezahlt werden müssen, macht sie nicht zu durc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 7 Steuerliche Behandlung von Erbfallschulden

Der Erbfall ist einkommensteuerlich ein unentgeltlicher privater Vorgang; die Erben treten in die Rechtsposition des Erblassers ein und führen dessen Buchwerte nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fort. Sind der oder die Erben mit Geldvermächtnissen[1] oder Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) beschwert, sind diese privaten Erbfallschulden wie beim Tod eines Einzelunternehmers keine An...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 10 Ehrenamtsfreibetrag von 960 EUR

Der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG ist i. H. v. 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) pro Jahr steuerfrei. Der Ehrenamtsfreibetrag wird für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.2 Verbleibende Gesellschafter haben Anschaffungskosten

Stirbt ein Gesellschafter und greift eine Fortsetzungsklausel, dann wächst der Anteil des Verstorbenen den verbleibenden Gesellschaftern an. Die verbleibenden Gesellschafter haben in Höhe der Abfindungsverbindlichkeit Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb der angewachsenen Beteiligung des Erblassers, d. h. sie erwerben entgeltlich die Anteile des verstorbenen Gesellsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.4 Nicht abziehbare Betriebsausgaben

Eine Reihe von Ausgaben darf den Gewinn der GmbH gem. § 4 Abs. 5 EStG bzw. § 10 KStG nicht mindern. Wurden derartige Aufwendungen handelsrechtlich gebucht, müssen sie steuerlich wieder dem Gewinn hinzugerechnet werden. Dies betrifft vor allem die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell Umsatzsteuer bei einer verde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG Einf... / 3 Wirkung der Steuerbefreiungen

Rz. 8 Ob es sich nun um Einnahmen oder Erträge – und mit ihnen zusammen sind die nach § 3c EStG weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähigen Ausgaben zu sehen – oder ob es sich um Einkünfte handelt, die Wirkung ihrer Steuerbefreiung ist gleich. Die steuerbefreiten Einnahmen oder Einkünfte, d. h. Einnahmen gem. § 3 EStG abzüglich Ausgaben gem. § 3c EStG, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1 Entgeltliche Leistungen

Was für Veräußerungen gilt, gilt auch für andere entgeltliche Rechtsgeschäfte (Dienst-/Werkleistungen, Vermietung, Darlehen). Es sind nach Auffassung des BFH keine zureichenden Gründe dafür erkennbar, entgeltliche Verträge zwischen einer Personenhandelsgesellschaft und einem Gesellschafter, die Leistungen zum Gegenstand haben, grundsätzlich anders zu beurteilen als entgeltli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.2 Erfassung von Sonderbetriebsausgaben

Die gewerblichen Einkünfte des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG beschränken sich nicht auf den Gewinnanteil und die Sondervergütungen. Dies hat der BFH[1] ausdrücklich hervorgehoben. Wird der Gesellschaft vom Gesellschafter etwa ein Gebäude zur betrieblichen Nutzung überlassen, ergibt sich aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.4 Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind keine Zinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Zinsen, die eine z. B. gewerbliche oder freiberufliche Personengesellschaft an den Gesellschafter für ein Gesellschafterdarlehen zahlt, sind auf Ebene des Gesamthandsvermögens Betriebsausgaben. Dieselben Zinsen stellen beim Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit dar. Damit heben sich Betriebsausgabe (steuerliche Gesamthand) und So...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.2 Verlustfeststellungsbescheide i. S. des § 10d EStG

Rz. 103 Soweit der Stpfl. bei einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf 0 EUR entgegen dem vom FA der Festsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen hielt, konnte dies nach bisheriger Rechtsauffassung nur im Verfahren der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geltend gemacht werden. D. h. über eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.3 Gewährung eines Darlehens

Gewährt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen zu fremdüblichen Bedingungen, sind die Zinsen Betriebseinnahmen und die Forderung steuerliches Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung der Darlehensforderung zum Betriebsvermögen ist die betriebliche Veranlassung; Fremdüblichkeit hat nur indizielle Bedeutung. Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.5.1 Erfassung als Sondervergütungen

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter der Gesellschaft ein Wirtschaftsgut überlässt. Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung auf Zeit zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Die Nutzungsüberlassung k...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.2 Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter

Wird ein Wirtschaftsgut des Gesellschaftsvermögens, z. B. ein Einfamilienhaus, einem, mehreren oder allen Gesellschaftern im Rahmen eines entgeltlichen Rechtsverhältnisses, z. B. eines fremdüblich gestalteten Mietvertrags, überlassen, ist es auch steuerlich als notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln. Ebenso wie andere Rechtsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / Zusammenfassung

Überblick Der Weg in die Selbstständigkeit ist schwierig und sollte gut durchdacht werden. Zu den Dingen, die im Vorfeld neben der Geschäftsidee zu berücksichtigen sind, gehören die Rechtsformwahl, die Erstellung eines Business-Plans samt Investitions- und Finanzplan sowie die Prüfung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Unter dem letztgenannten Aspekt gilt besonderes Augenme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 18 [Aufgeld für Lastenausgleichsdarlehen]

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Zusammenhang mit der Vorfinanzierung des Lastenausgleichs nach dem Zweiten Weltkrieg und der anschließenden Währungsreform. Sie hat ihre Bedeutung inzwischen durch Zeitablauf verloren. § 3 Nr. 18 EStG ist daher entbehrlich und könnte ersatzlos aufgehoben werden.[1] Rz. 2 Nach § 7f EStG 1953 konnten unverzinsliche Darlehen zur Vorfinanzierung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.3 Verbilligte Leistungen

Aus den vorherigen Ausführungen ergibt sich auch, wie Leistungen zu behandeln sind, für die ein niedrigeres als das verkehrsübliche Entgelt berechnet wird. Wird ein Entgelt vereinbart, das mindestens die Selbstkosten der Gesellschaft deckt, wird dies der Besteuerung zugrunde gelegt. Liegt das Entgelt unterhalb der Selbstkosten, findet wegen der Bewertung mit den Selbstkosten ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum steuerlichen Gesamthandsvermögen i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG Einf... / 2 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 § 3 EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt stpfl. natürlichen Personen, gleichgültig ob sie ihre Einkünfte einzeln oder in Personengesellschaften zusammengeschlossen erzielen. Weiterhin gilt § 3 EStG für die in § 1 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, soweit die Anwendung von § 3 EStG sachlich möglich ist. Denn gem. § 8 KStG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.4 Steuervorauszahlungen

Damit Einkommen- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen festgesetzt werden können, fragt das Finanzamt unter Tz. 3 die Höhe der voraussichtlichen Einkünfte, getrennt nach den jeweiligen Einkunftsarten, im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr für den Steuerpflichtigen und seinen Ehegatten ab. Gleiches gilt für voraussichtliche Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge. Anzugebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseröffnung / 3.2 Ausgaben in der Vorbereitungsphase

Schon im Vorfeld der Betriebseröffnung können Ausgaben anfallen. Diese werden als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie in einem eindeutigen Zusammenhang mit der angestrebten, auf die Erzielung eines Gewinns gerichteten Tätigkeit stehen. Dazu gehören z. B. Beratungskosten für das Gründungskonzept bzw. den Business-Plan, Kosten für die Anmietung eines Ladengeschäfts oder Büros, K...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.6.1 Nichtanwendbarkeit der Sondervergütungsregelung

Schwesterpersonengesellschaften sind Gesellschaften, z. B. in Form OHG, KG oder GbR, an denen ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (= "Doppelgesellschafter"). § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselbe...mehr