Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.4 Gemischte Aufwendungen

Rz. 583 Gemischte Aufwendungen liegen vor, wenn die Prüfung und die Gewichtung der infrage kommenden Ursachen (Rz. 577) ergeben, dass sowohl ein betrieblicher als auch ein privater Anlass für die Aufwendungen vorliegt und beide Ursachen nicht unerheblich sind. Dabei kann sich die private bzw. betriebliche Veranlassung jeweils auf einen abgrenzbaren Teil des Aufwands beziehen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.4 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 706 Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segeljachten, Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke und die damit zusammenhängenden Bewirtungsaufwendungen sind nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EstG nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698 a. E.). Rechtsgrund der Abzugsbeschränkung ist, dass es sich bei diesen Aufwendungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.2 Dokumentationsvoraussetzungen

Rz. 692 Materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen und die betriebliche Veranlassung der geschäftlichen Bewirtung in standardisierter Form schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der Erleichterung der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und der Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten im Bewirtungswesen.[1] § 4 Abs. 7 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.16 Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 12 EStG)

Rz. 877 Durch G. v. 13.12.2006[1] wurde § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 12 EStG mit Wirkung ab Vz 2007 eingeführt. Danach sind die Zuschläge nach § 162 Abs. 4 AO wegen Nichterfüllung der Dokumentationspflicht nach § 90 Abs. 3 AO [2] oder wegen verzögerter Vorlage der Dokumentation nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.[3] Hintergrund der Regelung ist, dass diese Zuschläge zwar nach § 3 A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.1 Allgemeines

Rz. 621 Für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gewinnt die Abgrenzung von betrieblich und privat veranlassten Verbindlichkeiten (vgl. Rz. 235) dadurch besondere Bedeutung, dass Zinsen auf betrieblich veranlasste Verbindlichkeiten zu Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) führen, Zinsen auf privat veranlasste Verbindlichkeiten dagegen seit der mit Wirkung ab Vz ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.15 Aufwendungen im Zusammenhang mit Gewinnen, die der Tonnagebesteuerung unterliegen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG)

Rz. 875 Die Vorschrift wurde durch G. v. 22.12.2003[1] für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 enden, eingeführt. Sie ist also erstmals anwendbar für das Wirtschaftsjahr 2004 bzw. das abweichende Wirtschaftsjahr 2003/2004. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG soll bestimmte Steuergestaltungen i. V. m. der Tonnagesteuer nach § 5a EStG verhindern. Diese Steuergestaltungen bestande...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.3 Betriebliche (berufliche) Veranlassung

Rz. 781 Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers sind begrifflich nur dann Betriebsausgaben (Werbungskosten), wenn sie ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich bzw. beruflich veranlasst sind.[1] Eine Abziehbarkeit dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben kommt daher nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Raum so gut wie ausschließlich für betriebliche Zwecke genu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.3 Rechtsfolgen

Rz. 848 Rechtsfolge des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG ist, dass die betrieblich veranlassten Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind. Sie bleiben ihrem Wesen nach betrieblich veranlasst, also Betriebsausgaben, dürfen jedoch bei der Einkommensermittlung nicht abgezogen werden. Soweit das Abzugsverbot reicht, kann auch über die Bildung von Rückstellungen kein Betriebsausga...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.17 Jahresbeiträge nach § 12 Abs. 2 des RStruktFG (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG)

Rz. 879a Nach der Finanzmarktkrise in den Jahren 2009 und 2010 sowie der damit einhergehenden Notwendigkeit der Subvention von insolventen Kreditinstituten wurde mit dem Restrukturierungsfondsgesetz v. 9.12.2010[1] ein Restrukturierungsfond unter der Leitung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung eingeführt. In diesen Fonds zahlen die Kreditinstitute sowohl Jahresbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.1 Zinsschranke für Zinsaufwendungen (Abs. 1)

Rz. 32 Nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG sind Zinsaufwendungen[1] eines Betriebs nur beschr. abzugsfähig.[2] Die Abzugsfähigkeit der Zinsen ist jeweils für das Wirtschaftsjahr zu ermitteln. Es ist also die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug für das Wirtschaftsjahr festzustellen und auf dieser Grundlage die Abzugsfähigkeit der in diesem Wirtschaftsjahr angefallenen Zinsen zu prüf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.4 Aufzeichnungspflichten

Rz. 700 Zusätzlich zu der Dokumentation, die materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist (vgl. Rz. 692), müssen die Aufwendungen nach § 4 Abs. 7 EStG einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (vgl. Rz. 893).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 3 § 4 EStG enthält mehrere deutlich voneinander getrennte Regelungsbereiche, die insofern miteinander verbunden sind, als sie der Ermittlung des Gewinns dienen: Abs. 1 S. 1 enthält die Definition des Gewinns und gleichzeitig die Methode des Betriebsvermögensvergleichs als wichtigste Gewinnermittlungsart. Abs. 1 S. 2 bis 8 enthält die Regelungen für Entnahmen und Einlagen z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.1 Allgemeines

Rz. 791 Den Ausschluss der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig erklärt (Rz. 758). Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde insoweit der vor 2007 geltende Rechtszustand wieder hergestellt, und zwar rückwirkend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.2 Mehraufwendungen für Verpflegung bei Geschäftsreisen

Rz. 719 Steuerlich nur begrenzt abziehbar sind Mehraufwendungen für Verpflegung, wenn der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig wird ("Geschäftsreisen"). Voraussetzung ist, dass der Stpfl. vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner betrieblichen Tätigkeit (Bet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.5 Aufwendungen für das Arbeitszimmer

Rz. 810 Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer bestehen aus den anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten der Wohnung (des Hauses) sowie den direkt dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen der Ausstattung. Rz. 810a Die Gesamtkosten der Wohnung sind nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Gesamtfläche der Wohnung aufzuteilen. Dabei ist d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.3 Rechtsfolge

Rz. 647 Als Rechtsfolge bestimmt § 4 Abs. 4a S. 4 EStG, dass die Zinsen, die auf die Überentnahme entfallen, dem Gewinn hinzuzurechnen sind; sie sind dadurch nichtabzugsfähige Betriebsausgaben. Betroffen sind alle Schuldzinsen, also nicht nur Zinsen aus Kontokorrentkonten oder Bankkrediten, sondern auch Zinszahlungen an Partner des laufenden Geschäftsverkehrs.[1] Die Höhe der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 697 Bewirtungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass sind insgesamt nicht abziehbar, wenn und soweit sie nach der Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Sind sie angemessen, greift die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG ein. Der Angemessenheitsprüfung zugrunde zu legen sind die Aufwendungen für die einzelne Bewirtung. Es ist zu prüfen, ob die A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.3 Familienheimfahrten

Rz. 755 Für Familienheimfahrten gilt eine entsprechende Regelung. Familienheimfahrten sind Fahrten vom Ort der Betriebsstätte zum Ort des eigenen (Familien-)Hausstands und zurück, wenn sich der Betriebsstättenort außerhalb des Orts befindet, an dem der Stpfl. seinen eigenen Hausstand unterhält, und er zusätzlich am Ort der Betriebsstätte wohnt ("doppelte Haushaltsführung"; v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.3 Wahl der Gewinnermittlungsart

Rz. 15 Eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG erfolgt nur, wenn der Stpfl. diese Gewinnermittlungsart wählt. Grundsätzlich hat die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG Vorrang vor der nach § 4 Abs. 3 EStG; wenn der Stpfl. keine Wahl trifft, ist daher der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln:[1] Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nur zulässig, wenn der Stp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.6 Aufzeichnungspflichten

Rz. 820 Nach § 4 Abs. 7 EStG ist die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer davon abhängig, dass sie einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (Rz. 893). Die Finanzverwaltung hat besondere Erleichterungen für die Aufzeichnungen im Fall des häuslichen Arbeitszimmers zugelassen. Danach können die anteilig auf das Arb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.4 Informationsaustausch

Rz. 868 Zusätzlich hat die Finanzbehörde Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG begründen, der Staatsanwaltschaft oder der für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen.[1] Die Mitteilungspflicht dient der Verfolgung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, nicht der Durchführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.3.3 Bilanzierung der Leasinggegenstände

Rz. 274 Ist nach den oben stehenden Grundsätzen das Leasinggut dem Leasinggeber zuzurechnen, hat er es mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren. AfA ist nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorzunehmen. Die Leasingraten sind bei dem Leasinggeber Betriebseinnahmen, beim Leasingnehmer Betriebsausgaben. Rz. 275 Ist das Leasinggut dem Leasingnehmer zuzur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2 Geschäftliche Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG)

12.2.2.1 Begriff der Bewirtungsaufwendungen Rz. 685 Aufwendungen, die für geschäftliche Bewirtungen gemacht werden und die betrieblich veranlasst sind, sind nur beschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Bewirtungen haben Berührungspunkte mit der Lebensführung; ihre Abzugsfähigkeit wird daher, selbst wenn sie in vollem Umfang betrieblich veranlasst sind, durch § 4 Abs. 5 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14 Schmier- und Bestechungsgelder (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG)

12.2.14.1 Allgemeines Rz. 852 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG sind Zuwendungen, deren Hingabe oder Empfang mit Strafe oder Bußgeld bewehrt ist, unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich nicht abzugsfähig.[1] Rz. 853 und 854 einstweilen frei Rz. 855 Durch G. v. 24.3.1999[2] ist die Vorschrift wesentlich umgestaltet worden.[3] Danach sind Zuwendungen, die eine rechtswidrige Ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte, Familienheimfahrten (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG)

12.2.6.1 Allgemeines Rz. 736 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG übernimmt für den Bereich der Gewinnermittlungsvorschriften aus Gründen der Gleichbehandlung die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) und des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG (Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) sowie die Ausnahmebestimmungen für Körpe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8 Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG)

12.2.8.1 Allgemeines Rz. 758 Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde die Regelung an die Rspr. des BVerfG[2] angepasst. Danach sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; die abziehbaren Aufwendungen sind auf 1.260 EUR im Wirtschafts- oder Kalenderjahr (bis Vz 2022: 1.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 36 Der Stpfl. bestimmt selbst, in welchem Umfang er am Marktgeschehen teilnehmen will; daraus folgt, dass er den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit ebenfalls selbst bestimmt. Im Rahmen dieser von ihm bestimmten betrieblichen Tätigkeit bestimmt er ebenfalls selbst, welche seiner Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) er für diese betriebliche Tätigkeit einsetzen will....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.1 Allgemeines

Rz. 736 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG übernimmt für den Bereich der Gewinnermittlungsvorschriften aus Gründen der Gleichbehandlung die Abzugsbeschränkungen des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) und des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG (Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung) sowie die Ausnahmebestimmungen für Körperbehinderte des § 9 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist (für eine Steuervorschrift) verhältnismäßig wenig geändert worden. Wesentliche Änderungen waren: Durch G. v. 10.8.1971[1] wurde die Bodengewinnbesteuerung neu geordnet und dabei die (verfassungswidrige) Freistellung der Veräußerungsgewinne von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 EStG beseitigt. Die erforderlichen Anpassungsregelung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.3.4 Dokumentationserfordernisse

Rz. 86 Handelt es sich um ein neutrales Wirtschaftsgut, das den Betrieb zu fördern geeignet ist, liegt es in der Entscheidung des Stpfl., ob es als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden soll. Der diesbezügliche Wille des Stpfl. muss klar und eindeutig nach außen in Erscheinung treten und über jeden Zweifel erhaben sein[1]; die Zuordnung zum Betriebsvermögen muss unm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahmenüberschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5 Mehraufwendungen für Verpflegung (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 EStG)

12.2.5.1 Systematische Einordnung und Geltungsbereich der Vorschrift Rz. 713 Kosten für eigene Verpflegung gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Lebensführungskosten nach § 12 Nr. 1 EStG und sind daher schon begrifflich keine Betriebsausgaben (Rz. 571ff.). Sie können nur insoweit Betriebsausgaben sein, als sie allein durch die betriebliche Tätigkeit verursacht sind. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.14.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4 Rechtslage ab Vz 2007

12.2.8.4.1 Allgemeines Rz. 791 Den Ausschluss der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für den Fall, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat das BVerfG wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig erklärt (Rz. 758). Durch G. v. 8.12.2010[1] wurde insoweit der vor 2007 geltende Rechtszustand wieder hergestellt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11 Geldbußen, Ordnungsgelder, Verwarnungsgelder (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG)

12.2.11.1 Tatbestand der Nichtabziehbarkeit Rz. 830 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG bestimmt, dass Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die inländische Behörden oder Gerichte oder Organe der EU verhängt haben, nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Gleichgestellt sind Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in berufsgerichtlichen Verfahren erteilt wu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2 Einzelne Tatbestände

12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG) Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 17 Erststudium und Erstausbildung (§ 4 Abs. 9 EStG)

Rz. 904a § 4 Abs. 9 wurde zuletzt neu gefasst m. W. v. 1.1.2015 durch G. v. 22.12.2014[1] und regelt somit weiterhin das Abzugsverbot von Aufwendungen des Stpfl. für die erstmalige Berufsausbildung sowie das Erststudium. Dieses Abzugsverbot als Betriebsausgaben wurde bereits in § 4 Abs. 9 EStG in der ab 14.12.2011 geltenden Fassung aufgenommen, allerdings mit der Einschränkun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.5.5 Mehraufwendungen für Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung

Rz. 731 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a S. 12 EStG enthält die Ausweitung der Regelung für Mehraufwendungen für Verpflegung bei aus betrieblichem Anlass begründeter doppelter Haushaltsführung. Die Regelungen über die Behandlung einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind verstreut. Mehraufwendungen für Verpflegung sind mit den entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verpackungskosten / 1 Zählen Verpackungskosten zu den Herstellungskosten oder Vertriebskosten?

Verpackungskosten können im Einzelfall Herstellungskosten [1] oder Vertriebskosten sein.[2] Die Rechtsprechung rechnet die Kosten für die sog. Innenverpackung einer Ware zu deren Herstellungskosten und die Kosten für die sog. Außenverpackung zu den Vertriebskosten. Vertriebskosten gehören weder handels- noch steuerrechtlich zu den Herstellungskosten,[3] sondern sind sofort abz...mehr