Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Einzelfragen

a) Anwendung bei PersGes Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geltungsbereich

a) Anwendungszeitraum Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Zurechnung von Drittaufwand

Schrifttum: Nacke, Drittaufwand im Rahmen von Vermietungseinkünften – Differenzierung zwischen abgekürztem Vertragsweg und abgekürztem Zahlungsweg, NWB 2021, 3250. 1. Allgemeines Rn. 1640 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Abzug von BA setzt voraus, dass die betrieblich veranlassten Aufwendungen auch durch den StPfl geleistet wurden, die Aufwendungen müssen daher dem StPfl persönli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. GWG (§ 4 Abs 3 S 3 EStG)

Schrifttum: Gaillinger, Buchung geringwertiger WG nach dem UnternehmensteuerreformG 2008, BBK vom 06.07.2007, F 13, 5021; Hörster, Sofortabzug geringwertiger WG, NWB vom 13.08.2007, F 3, 14 665; Nacke, Gesetzentwurf zum WachstumsbeschleunigungsG, DB 2009, 2507; Nacke, WachstumsbeschleunigungsG, StuB 2010,1 59; Kanzler, Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung, NWB 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Kurzfristiger Ausgleich und Buchkapital

ba) Kurzfristiger Ausgleich (für die VZ 1999 und 2000) Rn. 1657a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG aF ist der Saldo aus Entnahmen und Einlagen der letzten drei Monate eines Wj nicht zu berücksichtigen, soweit er in den ersten drei Monaten des Folgejahres wieder ausgeglichen wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass eine tatsächlich zu berücksichtigende Übere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Zinsen (§ 4 Abs 4a EStG)

Schrifttum: Groh, Der missverstandene Schuldzinsenabzug, DStR 2001, 105; Duske, Der Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs 4a EStG – eine klare Abkehr vom Veranlassungsprinzip?, DStR 2000, 906; Ley, Die nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs 4a EStG, NWB F 3, 11 167; Eggesiecker/Ellerbeck, Die Ermittlung der Überentnahmen bei Gewinn-Fiktionen, BB 2000, 1763; Wendt, Mehrkontenmodell...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.1.2 Rechtsfolgen der Steuerfreiheit

Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen bzw. Entnahmen aus begünstigten Photovoltaikanlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit z. B. auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden. Zwar betrifft die Änderung nur die Einnahmen, doch mittelbar sind auch die Ausgaben einer Photovoltaikanlage betroffen. Denn bereits bisher gibt es die Regelung des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anwendung bei KapGes

Rn. 1658a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grds gilt die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nicht für KapGes, weil Entnahmen im engen Sinn nicht möglich sind. Korn/Strahl, KÖSDI 1/2000, 12 281 weisen jedoch zu Recht darauf hin, dass zu klären sein wird, ob zB vGA über das steuerliche Buchkapital hinaus gleichwohl "Entnahmen" iSd Gesetzes sein können und sich damit die Frage des V...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.7 Fallbeispiel

Beispielhaft wird nachfolgend eine Gewinnermittlung für eine am 10.4.2019 fertig gestellte Photovoltaikanlage mit 30 qm (= 3 kWp) dargestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach §§ 5a und 13a EStG

Rn. 1657f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die FinVerw geht davon aus, dass bei der Gewinnermittlung nach § 5a EStG und § 13a EStG der § 4 Abs 4a EStG keine Anwendung findet (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 42). Hinsichtlich § 5a EStG ist der Auffassung der FinVerw zuzustimmen, da es bei dieser Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht auf die tatsächlichen Schuldzinsbelastungen ankom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab 01.01.2008 bis 31.12.2009

Rn. 1652 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das bisherige Wahlrecht wurde abgeschafft. Nunmehr gilt zwingend nach § 6 Abs 2 und 2a EStG folgende steuerliche Behandlung von GWG. GWG, deren AK bzw HK 150 EUR nicht überschreiten und die selbstständig genutzt werden können, sind im Jahr der Anschaffung bzw Herstellung in voller Höhe als BA abzuziehen. Dabei sind die AK bzw HK vorher um d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Zeitpunkt des BA-Abzugs

Rn. 1639 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Zeitpunkt des BA-Abzugs richtet sich danach, um welche Gewinnermittlungsmethode es sich handelt. Bei der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG gilt das Abflussprinzip, so dass es bei Geld oder geldwerten WG auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der StPfl die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Geld bzw WG verliert. Eine Ausna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung

Rn. 1616 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Im Gegensatz zum Einnahmebegriff wird der Begriff BA gesetzlich bestimmt (§ 4 Abs 4 EStG). Diese Definition gilt nicht nur für die Einnahme-Überschussrechnung, sondern, wie die Vorschriften § 4 Abs 1 S 6 und § 5 Abs 6 EStG zeigen, auch für den Bestandsvergleich. Neben der Bestimmung des Begriffs BA in § 4 Abs 4 EStG finden sich in den Vorsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Örtlicher Zusammenhang der BA zu dem Betrieb

Rn. 1626 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es kommt nicht darauf an, wo die BA entstanden sind. Ein örtlicher Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit ist nicht erforderlich. Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Einnahmen im Ausl erzielt werden und nicht im Inland stpfl sind. In diesen Fällen können die BA, die mit diesen Einnahmen im Zusammenhang stehen, trotz Nachweises wegen § 3c...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 1

Der vorliegende Beitrag untersucht, ob bei einer Kapitalgesellschaft als Stifterin das Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 S. 1 KStG eingreift. So kann eine Kapitalgesellschafterin als Stifterin eine rechtsfähige privatnützige Stiftung errichten und durch Stiftungsgeschäft verpflichtet sein, das gewidmete Vermögen aus ihrem Vermögen unwiderruflich auf die Stiftung zu übertragen (§ 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Herkunft der Aufwendungen

Rn. 1643 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es kommt auch nicht darauf an, wie der StPfl die Aufwendungen finanziert hat oder woher die Mittel hierzu kommen (BFH BStBl II 2001, 785; BFH/NV 2006, 418). Es ist daher unerheblich, ob er die finanziellen Mittel aus eigener Tasche nimmt, sie entgeltlich erhalten hat (Darlehen) oder unentgeltlich (Schenkung, Erbschaft). Gleiches gilt, wenn die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1640 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Abzug von BA setzt voraus, dass die betrieblich veranlassten Aufwendungen auch durch den StPfl geleistet wurden, die Aufwendungen müssen daher dem StPfl persönlich zugerechnet werden. Trägt der StPfl selbst die Aufwendungen, so ist dies unproblematisch gegeben. Problematisch sind die Fälle, in denen ein Dritter Aufwendungen trägt, die b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Periodenübergreifende Berechnung

Rn. 1658c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs 4a EStG ist zunächst vom einkommensteuerrechtlichen Gewinn auszugehen. Dieser Gewinn umfasst auch Verluste (BFH BStBl II 2018, 744). Verluste führen für sich aber nicht zu Überentnahmen. Die Bemessungsgrundlage ist daher im Wege teleologischer Reduktion zu begrenzen (BFH BStBl II 2018, 744...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.4 Zuordnung

Wesentlich für den Abzug von Betriebsausgaben ist, dass das jeweilige Wirtschaftsgut auch dem Betrieb der Photovoltaikanlage zugeordnet werden kann. Eine Photovoltaikanlage ist i. d. R. als Betriebsvorrichtung unzweifelhaft dem Betrieb zuordenbar. Dies gilt ohne Einschränkung für eine Anlage, die auf das Dach aufgesetzt wird, sog. Aufdachanlage; diese dient als Betriebsvorri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Finanzierung von AV

Rn. 1658d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Da betriebliche Schuldzinsen aus AK oder HK von AV keiner Abzugsbeschränkung unterliegen, ist es grds zu empfehlen, eher Investitionen im AV als UV oder laufende Betriebskosten fremdzufinanzieren. Zu beachten ist dabei jedoch der evtl GewSt-Nachteil aus sich ergebenden zusätzlichen Dauerschulden. Bedeutung gewinnt aber auch die Abgrenzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gaillinger, Buchung geringwertiger WG nach dem UnternehmensteuerreformG 2008, BBK vom 06.07.2007, F 13, 5021; Hörster, Sofortabzug geringwertiger WG, NWB vom 13.08.2007, F 3, 14 665; Nacke, Gesetzentwurf zum WachstumsbeschleunigungsG, DB 2009, 2507; Nacke, WachstumsbeschleunigungsG, StuB 2010,1 59; Kanzler, Irritationen um das Wahlrecht auf Sofortabschreibung, NWB 2010, 746; Apit...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2.6 Sonderabschreibung

Als zusätzlichen Investitionsanreiz hat der Gesetzgeber neben der regulären Abschreibung die Möglichkeit einer Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG geschaffen. Damit können kleinere Betriebe, wie der Betrieb einer üblichen Photovoltaikanlage, zusätzlich bis zu 20 % der AK/HK für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den ersten 5 Jahren als Betriebsausgaben g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum 31.12.2007

Rn. 1651 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 6 EStG aF hatte der StPfl die Wahlmöglichkeit, die AK bzw HK für GWG (bis zu 410 EUR) entweder zu aktivieren und auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen oder in voller Höhe im Jahr der Aufwendung abzuschreiben. Dabei galt bei der Aktivierung seit 2004 die monatsgenaue Berechnung des Abschreibungsbetrages im Herstellun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. BA bei Unterbrechung

Rn. 1638 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Während der Unterbrechung einer betrieblichen Betätigung können auch BA entstehen. Sie sind entweder vorweggenommene oder nachträgliche BA. Es ist daher die betriebliche Veranlassung im Einzelnen zu prüfen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der StPfl seinen Betrieb von vornherein für einen bestimmten Zeitraum unterbricht, die Aufgabe des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söhn, BA, Privatausgaben, gemischte Aufwendungen, DStJG 3 (1980), 13; Söhn, AK/HK und BA-Begriff, StuW 1991, 270; Peter, ABC der abzugsfähigen/nichtabzugsfähigen Ausgaben, NWB F 3c, 4851; Paus, Aufwendungen für den Betrieb des Ehegatten bei Abkürzung des Vertragswegs, DStZ 2000, 556; Hamacher/Balmes, Allerlei Eigenaufwand, unechter und echter Drittaufwand – Folgerungen für Steue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Kurzfristiger Ausgleich (ab VZ 2001)

Rn. 1657b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zwar hat der Gesetzgeber § 4 Abs 4a S 3 EStG im StÄndG 2001 vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3794) aufgehoben und zur Begründung ausgeführt, die Regelung führe dazu, dass bei allen StPfl mit Gewinneinkünften der Abschluss der Buchführungsarbeiten eines Wj und damit vielfach auch die Abgabe der Steuererklärung um drei Monate verzögert werde. A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriffsbestimmung

Rn. 1617 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 4 EStG sind BA Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Definition geht schon zurück auf die Entscheidung des RFH vom 09.02.1927 (StuW 1927 Nr 60) und ist 1934 als § 4 Abs 3 in das EStG übernommen worden. Wie oben schon erwähnt gilt diese Begriffsdefinition nicht nur bei der Überschussrechnung, sondern auch b...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.2 Besteuerung bis 31.12.2021

Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage und der Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz erzielt der Anlagenbetreiber grundsätzlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 EStG. Essenziell für die Ertragsteuer ist die zutreffende Ermittlung des Gewinns. Nachfolgend werden die Berechnung des steuerlichen Gewinns sowie einige spezie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Problem des Buchwertansatzes und Rückwirkung

Rn. 1658f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenüber den KapGes ergibt sich für die betroffenen StPfl ein Nachteil und damit eine Ungleichbehandlung dadurch, dass Verlustfinanzierungen unter Umständen (zumindest in Höhe der Entnahmen für den persönlichen Bedarf/Unternehmerlohn) zu einer Einschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs führen. Dies gilt insbesondere für Verluste ...mehr

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Photovoltaik: Einzelfragen ... / 4.3.4 Wallbox

Eine Wallbox ist eine an die Photovoltaikanlage oder an das Hausnetz angebundene Ladestation. Daran kann insbesondere ein Elektro-Pkw geladen werden. Auch hierbei stellt sich die Frage, wie die Mehrkosten steuerlich zu beurteilen sind. Da diese Ladestation letztlich nur eine zusätzliche Abgabeeinrichtung für die Photovoltaikanlage ist, könnte auch diese zum Wirtschaftsgut Ph...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1619 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der in § 4 Abs 4 EStG verwendete Begriff der Aufwendungen ist im Steuerrecht umstritten. Nach der hier vertretenen Ansicht sind unter dem Aufwendungsbegriff einerseits die tatsächlichen Ausgaben zu erfassen und andererseits der sog betriebliche Aufwand (BFH BStBl II 2016, 44; 2018, 185). Ausgaben sind im Umkehrschluss aus § 8 Abs 1 EStG alle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inhalt

Rn. 1655d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung das sog "Überentnahme-Modell" zugrunde gelegt und sich damit von der liquiditätsbezogenen Betrachtungsweise verabschiedet, so dass es für die Beurteilung des Schuldzinsenabzugs nicht mehr auf positive oder negative Kontenstände, sondern lediglich darauf ankommt, ob Überentnahmen, dh Entnahmen, die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aufwendungen des StPfl auf nicht im BV enthaltene WG

Rn. 1642 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wird dem StPfl ein WG von einem Dritten unentgeltlich zur Verfügung gestellt, so sind die Aufwendungen, die der StPfl hierauf erbringt, ihm persönlich zurechenbare Aufwendungen, die als BA in seinem Betrieb angesetzt werden können. Beispiele: Der StPfl erhält von seinem Ehegatten einen Pkw für den Betrieb zur Verfügung. Die laufenden Wartun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer (§ 2 AO, Anhang 1b), die von den Städten und Gemeinden erhoben wird. Zur Vermeidung von allzu großen Differenzen hinsichtlich der Gewerbesteuerhöhe ("Gewerbesteuer-Oasen") sind die Städte und Gemeinden seit dem 01.01.2004 verpflichtet, eine Gewerbesteuer zu erheben (§ 1 GewStG, Anhang 7). Hierbei müssen si...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispiele

Tz. 55 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beispiel 1 Der Tanzsportverein "Rot-Weiß" erzielt nach Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) im Jahr 01 einen Gewinn von 5 660 EUR. Die Bruttoeinnahmen für 01 betragen mehr als 45 000 EUR. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unentgeltliche Wertabgabe

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sachspende aus einem Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) unterliegt als sog. "unentgeltliche Wertabgabe" nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern die Anschaffung oder die Herstellung des (später gespendeten) Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die unentgeltliche Wertabgabe ist einer Lieferung g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtslage ab 01.01.2010

Rn. 1654 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Durch das WachstumsbeschleunigungsG vom 22.12.2009 (BGBl I 2009, 3950) wurde die Regelung bzgl der GWG in § 6 Abs 2 und 2a EStG wiederum geändert. Nach der Neuregelung hat der StPfl nunmehr das Wahlrecht, einen Sofortabzug bei selbstständig nutzbaren beweglichen WG des AV vorzunehmen, deren AK oder HK jeweils 410 EUR nicht übersteigen. Er ka...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Bsp zur Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657h Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nachfolgend werden drei Berechnungsbeispiele für nicht abzugsfähige Schuldzinsen bei einem Einzelunternehmer gegeben (ohne evtl Korrektur von früheren Verlusten): Beispiel (für 1999 mit Anfangsbestand):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 1657e Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sind die S 1–5 des § 4 Abs 4a EStG sinngemäß anzuwenden, dh, auch bei der Einnahme-Überschussrechnung sind die nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsen entsprechend zu ermitteln (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 40). Entnahmen und Einlagen von Geld sind für die Anwendung des § 4 Abs 4a EStG bei ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überentnahme

Rn. 1657 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundvoraussetzung für die Beschränkung des Abzugs betrieblicher Schuldzinsen ist das Vorliegen einer Überentnahme. Sie ist gemäß S 2 der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wj übersteigen. Es ist davon auszugehen, dass die Bilanz des Wj als Berechnungsgrundlage maßgebend ist, da in § 4 Abs 4a S 2 EStG d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückflüsse, Ersatzleistungen Dritter etc

Rn. 1620 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Werden BE vom StPfl an den ursprünglich Leistenden zurückgezahlt, so ist strittig, wie dies steuerrechtlich zu behandeln ist. Die Rspr nimmt in diesem Fall negative Einnahmen an (BFH BStBl III 1964, 184; BStBl II 1986, 193; 2010, 299; offen gelassen BFH BStBl II 2000, 396; 2001, 226), während die Literatur überwiegend hier von BA ausgeht (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Kurzfristiger Ausgleich (für die VZ 1999 und 2000)

Rn. 1657a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 4 Abs 4a S 3 EStG aF ist der Saldo aus Entnahmen und Einlagen der letzten drei Monate eines Wj nicht zu berücksichtigen, soweit er in den ersten drei Monaten des Folgejahres wieder ausgeglichen wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass eine tatsächlich zu berücksichtigende Überentnahme endgültig erst drei Monate nach Ablauf des Wj ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsnachfolge/Umwandlung

Rn. 1658b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Kommt es zu einer Rechtsnachfolge/Umwandlung, so stellt sich die Frage, wie sich diese auf den periodenübergreifenden steuerlichen Tatbestand des § 4 Abs 4a EStG auswirkt. Können oder müssen die Über- bzw Unterentnahmen der Vorjahre fortgeschrieben werden? Unentgeltliche Übertragung Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmerantei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 1656a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Es sind ausschließlich im betrieblichen Bereich anfallende Schuldzinsen betroffen, da der durch das StEntlG 1999/2000/2002 in § 9 Abs 5 EStG eingeführte Verweis auf die Anwendbarkeit des § 4 Abs 4a EStG durch das StBereinG 1999 wieder gestrichen worden ist. Demzufolge ist zunächst zu prüfen, ob der die Schuldzinsen verursachende Kredit na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Fiktive Aufwendungen

Verwaltungsanweisungen: BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 669 (Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege); BMF vom 06.04.2023, BStBl I 2023, 671 (BA-Pauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Nachweis der BA

Rn. 1646 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Grundsätzlich ist es Sache der FinBeh, wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 88 AO) den steuerlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln. Dies gilt auch für das FG (§ 76 FGO). Zu der Ermittlungspflicht gehört gemäß § 88 Abs 2 AO auch, die für den StPfl günstigen Umstände zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die FinBeh nicht nur die BE z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungszeitraum

Rn. 1656 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gemäß § 52 Abs 11 S 1 EStG idF StBereinG 1999 ist der § 4 Abs 4a EStG erstmals für das Wj anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet. Daraus folgt, dass die neue Fassung grds schon für das in 1999 endende Wj zur Anwendung kommt und somit die frühere Regelung des Abs 4a idF StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend entfällt. Aufgrund dieser Anwendu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Folgen für die Praxis des Überschussrechners durch die Neuregelung ab 01.01.2008

Rn. 1653 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 GWG, deren AK bzw HK den Betrag von 150 EUR nicht überschreiten sind iRd Einnahme-Überschussrechnung in voller Höhe im Jahre der Anschaffung bzw Herstellung als Ausgabe zu berücksichtigen. Nach § 4 Abs 3 S 3 EStG nF sind die "Vorschriften über die Bildung von Sammelposten" (§ 6 Abs 2a EStG) zu befolgen. Der Überschussrechner hat danach nebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ermittlung der nicht abzugsfähigen Schuldzinsen

Rn. 1657d Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisierend mit 6 % der Überentnahme ermittelt. Der sich durch diese Berechnung ergebende Betrag wird jedoch begrenzt durch die um 2 050 EUR sowie die für die Darlehen zur Finanzierung von AK oder HK von WG des AV verminderten insgesamt im Wj angefallenen Schuldzinsen. Es bleiben somit Schuldzinse...mehr