Rz. 27

Durch den Verweis von H 6.2 EStR 2012 (Stichwort "Anschaffungskosten") auf § 255 Abs. 1 HGB hinsichtlich Begriff und Umfang der Anschaffungskosten resultiert eine begriffliche Übereinstimmung des Anschaffungskostenbegriffs in Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung.[1] Deswegen verkörpern auch Zinsaufwendungen im Steuerrecht grundsätzlich keine Anschaffungs(neben)kosten.[2] Sie zählen als Kosten der Geldbeschaffung zu den Betriebsausgaben i. S. v. § 4 Abs. 4 EStG und sind steuerlich sofort abzugsfähig.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge