Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen

Die Finanzverwaltung hat den Entwurf eines BMF-Schreibens zum Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen nach § 4k EStG veröffentlicht.

Besteuerungsinkongruenzen neutralisieren

Besteuerungsinkongruenzen sollenmit § 4k EStG im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen neutralisiert werden. Die Vorschrift wurde mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz eingeführt.

Entwurf eines BMF-Schreibens

In einem umfangreichen Entwurfsschreiben bezieht die Finanzverwaltung Stellung zu u.a. folgenden Punkten:

  • Umsetzung Artikel 9 und 9b ATAD
  • Zeitliche Anwendung
  • Persönlicher Anwendungsbereich
  • Besteuerungsinkongruenzen
  • Verschiedene Absätze von § 4k im Einzelnen
  • Beweislastverteilung und Nachweispflichten
  • Verhältnis zu anderen Regelungen

Stellungnahme von Verbänden

Das Entwurfsschreiben wurde an verschiedene Verbände versandt. Diese haben nun bis 10.8.2023 die Möglichkeit, zu dem Entwurfsschreiben Stellung zu nehmen.

BMF, Entwurfsschreiben v. 13.7.2.2023


Schlagworte zum Thema:  Betriebsausgaben, BMF-Schreiben