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Beamte

Beamte

Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Sie sind in für das öffentliche Leben wichtigen Bereichen eingesetzt und erbringen ihre Tätigkeit im Gegensatz zu Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags. 

Gesetzliche Grundlage sind das Beamtenstatusgesetz und die Beamtengesetze des Bundes und der Länder. Die Besoldung richtet sich für Bundesbeamte nach dem Bundesbesoldungsgesetz, das zumeist auch für Landes- und Kommunalbeamte gilt. Abweichende Regelungen nach eigenen Landesbesoldungsgesetzen sind möglich.

Beamte sind Arbeitnehmer mit Sonderstellung

Beamte stehen zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Sie  unterliegen gegenüber ihrem Dienstherren besonderen Treuepflichten (z.B. Streikverbot, besondere Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten). Das Beamtenverhältnis wird durch Ernennung begründet.  Beamte können nicht kündigen oder gekündigt werden, da kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht. Eine Entlassung kann jedoch jederzeit beantragt werden.

Lohnsteuerrechtlich gelten Beamte als Arbeitnehmer. Ihre Bezüge und die spätere Pension sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Wegen der Absicherung durch Beihilfen und die Versorgung des Dienstherrn sind Beamte in der Sozialversicherung versicherungsfrei.












Extremismus

Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst – Was können öffentliche Arbeitgeber tun?

Extremismus und Verfassungsfeindlichkeit sind sehr präsent in diesen Zeiten. Rechtsextremismus führt die Thematik an. Aber auch Verschwörungstheoretiker, Reichsbürger, Coronaleugner, Islamisten, Linksradikale und drastisch vorgehende Klimaschutzverfechter füllen die Nachrichten. Was die Bevölkerung umtreibt, spiegelt sich naturgemäß auch im Arbeits- oder Dienstverhältnis wider. Wie ist damit umzugehen?








Bundesverwaltungsgericht

Polizist ist auch bei Vorerkrankungen in Beamtenverhältnis zu übernehmen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied, dass die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst nicht zwingend auf Grund einer Vorerkrankung verneint werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Polizeidienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze nicht über 50 % liegt. Das Gericht stellte klar: Es gilt für Polizisten derselbe Prognosemaßstab wie für Bewerber im allgemeinen Verwaltungsdienst.











Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen Besetzung der Präsidentenstelle am OVG NRW hat teilweise Erfolg

Bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Daher muss das Auswahlverfahren so organisiert sein, dass es sich dafür eignet, den fachlich besten Bewerber zu ermitteln und nicht sachlich begründete Vorfestlegungen zu vermeiden. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall der Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht NRW klargestellt.



Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg

Kinderbezogener Familienzuschlag in Baden-Württemberg ist verfassungswidrig

Die Regelungen zum kinderbezogenen Familienzuschlag in Baden-Württemberg sehen vor, dass dieser bei einer Teilzeittätigkeit anteilig gekürzt wird. Arbeiten beide Elternteile im öffentlichen Dienst, unterbleibt eine Kürzung nur in den Fällen, in denen die Eltern jedenfalls zusammenbetrachtet mindestens die regelmäßige Vollzeitarbeitszeit erreichen. Im Übrigen erhält nur der kindergeldbeziehende Elternteil den Zuschlag - und zwar gekürzt im Verhältnis zu seinem Beschäftigungsanteil. Eine solche Regelung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und ist verfassungswidrig.






Verwaltungsgericht Koblenz

Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz war möglicherweise verfassungswidrig

Wie das Verwaltungsgericht Koblenz am 5.6.2024 mitgeteilt hat, hält es die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten aus den Besoldungsgruppen A7 und A8 betreffend die Jahre 2012 bis 2021 für verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts liegt ein Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot vor. Bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht werden die Verfahren ausgesetzt.




Verwaltungsgericht Hamburg

Beamtenbesoldung in Hamburg in den Jahren 2020 und 2021 verfassungswidrig?

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am 8.5.2024 bekannt gegeben, dass es die Besoldung der aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern aus zahlreichen Besoldungsgruppen betreffend die Jahre 2020 und 2021 für verfassungswidrig hält. Nach Auffassung des Gerichts liegt ein Verstoß gegen das Alimentationsprinzip vor. Bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht werden die Verfahren ausgesetzt.


Bundesverwaltungsgericht

Zeitguthaben bleibt bei Festsetzung der Versorgungsbezüge außer Betracht

Die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit erfolgt anhand der festgesetzten Teilzeitquote. Liegt diese während der Aktivphase der Altersteilzeit bei 50 %, so sind diese Zeiten nur zur Hälfte berücksichtigungsfähig. Werden darüber hinaus Überstunden geleistet und im Hinblick auf eine spätere Freistellungsphase angespart, bleiben diese unberücksichtigt, wenn die angesparten Zeitguthaben wegen eines freiwilligen Wechsels des Vorruhestandsmodells nicht in Anspruch genommen werden. 




Urteil VG Koblenz

Entlassung rechtmäßig: Polizist fehlt charakterliche Eignung nach Versand von Stickern in Chatgruppe

Werden Bilder mit menschenverachtenden Inhalten über Chatgruppen geteilt, lässt sich daraus auf die charakterliche Eignung des Absenders schließen. Maßgeblich ist, wie die Bilder aus Sicht eines objektiven Betrachters zu verstehen sind. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nun bestätigt, dass die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtmäßig ist. Der Beamte hatte mehrfach entsprechende "Sticker" über WhatsApp versandt.


Bundesverwaltungsgericht

Baden-Württemberg: Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale ist unwirksam

Die Regelung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg, wonach Beamtinnen und Beamten des Landes jährlich ein nach Besoldungsgruppen gestaffelter Betrag von der Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen abgezogen wird, ist unwirksam. Wie das BVerwG am 21.3.2024 entschied, wahrt die Regelung im Wege der Verordnung nicht die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes vom Vorbehalt des Gesetzes. 





Bundesverwaltungsgericht

Kürzung der Dienstbezüge nach Schlechtleistung

Eine Beamtin im Bundesdienst wurde ihrer Rolle als Führungskraft nicht gerecht, da sie Koordinations- und Personalführungsaufgaben über einen langen Zeitraum schlecht erfüllt hatte. Ihr wurde daraufhin im Wege der Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht die Besoldung gekürzt. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung und ließ die Revision nicht zu. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Beamtin hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg.