NRW darf suspendiertem Landrat nicht die Bezüge kürzen

Die Kürzung von Dienstbezügen gegen einen Landrat, die wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für reiche Chinesen verhängt worden war, ist nicht rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

Die Bezirksregierung Köln hatte den Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU) im November 2024 vorläufig des Dienstes enthoben. Grund dafür waren laut Bezirksregierung staatsanwaltschaftliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Spelthahn wegen möglicher Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige durch die Ausländerbehörde des Kreises Düren. Der Fall ist als «Schleuser-Affäre» um reiche Chinesen bekanntgeworden. Die Bezirksregierung Köln hatte mit Verfügung aus dem Januar 2025 dem Landrat die Bezüge um 40 Prozent gekürzt. Spelthahn ging dagegen vor - und bekam in dem Eilverfahren jetzt recht.

Kürzung der Dienstbezüge nicht möglich

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf kann man einem suspendierten Beamten das Geld nur bis zu maximal 50 Prozent kürzen, wenn seine endgültige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis absehbar ist. Spelthahn wird aber nach der Kommunalwahl im September, bei der er nicht mehr antritt, in den Ruhestand gehen. Laut Gericht wird er daher wohl nicht mehr als Beamter entlassen werden können. Als Pensionär könnte man ihm mit einer neuen Verfügung gegebenenfalls das Ruhegeld kürzen.

Der Politiker geht unterdessen weiter gegen die Suspendierung selbst vor, hat in erster Instanz aber verloren. Aktuell ist das Oberverwaltungsgericht Münster damit befasst.

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.4.2025, 35 L 973/25.O)

dpa

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