Nach den Angriffen an Silvester gegen Feuerwehren und Rettungskräfte fordert die DGUV bessere Sicherheitskonzepte. Die verbale und körperliche Gewalt nehme schon seit Jahren zu.mehr
In der Silvesternacht wurden Einsatzkräfte der Polizei und der Feuerwehr mit Feuerwerkskörpern angegriffen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik an Privatpersonen. Die Politik steht einem allgemeinen Feuerwerksverbot kritisch gegenüber und verweist auf die Möglichkeit stadtteilbezogener Feuerwerksverbote.mehr
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Landesbeamte aus der Feuerwehr-Verwaltung sollen in Rheinland-Pfalz künftig früher in den Ruhestand gehen können. Die Absenkung der Altersgrenze soll dazu dienen, Bewerber zu gewinnen und zu halten.mehr
Ein Bewerber mit einem positiven HIV-Status ist nicht zwingend untauglich für den Feuerwehrdienst. HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befinden, sind leistungsfähig und können das Virus praktisch nicht übertragen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.mehr
Auch Feuerwehren und Rettungsdienste müssen die Betriebssicherheitsverordnung umsetzen, damit ihre Beschäftigten, die Besitz und Leben andere Menschen retten, beim Einsatz möglichst nicht selbst in Gefahr geraten. Besonders wichtig dabei ist die Prüfung der Arbeitsmittel. Was müssen Verantwortliche in diesen Organisationen hierbei beachten?mehr
Der EuGH erläutert in einem aktuellen Urteil, wann Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft als Arbeitszeit anzusehen ist. Geklagt hatte ein Feuerwehrmann aus Irland, der während seiner Rufbereitschaft im Fall eines Notrufs innerhalb von 10 Minuten seine Dienstwache erreichen muss.mehr
Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann Arbeitszeit dar, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen. Das hat der EuGH im Fall eines Feuerwehrmanns entschieden.mehr
Fast jeder Blaulichteinsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ruft Berufsfotografen auf den Plan. Die Münchener Berufsfeuerwehr schießt solche Einsatzfotos inzwischen selbst. Dies störte einen Fotografen und er klagte mit Hinweis auf das Gebot der Staatsferne der Presse. Das LG München I sieht aber in den Fotos der Feuerwehr kein Problem.mehr
Der Dienstherr kann einem Feuerwehrbeamten, der die Qualifikation eines Rettungsassistenten besitzt, nicht per Weisung aufgeben, sich zum Notfallsanitäter ausbilden zu lassen. Dies hat aktuell das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. mehr
Die Beurteilung, welche Zeiten als Arbeitszeit zu werten sind, ist bei Tätigkeiten, die mit viel Bereitschaftsdienst verbunden sind, nicht einfach. Einige Fälle aus dem Bereich der Berufsfeuerwehr, in denen es um die Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Arbeitszeit ging, entschied nun das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.mehr
Auch im nicht-medizinischen Bereich fallen Einsätze an, bei denen das Coronavirus eine Gefährdung darstellen kann. In diesem Fall sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, damit die Einsatzkräfte ihre Aufgabe sicher ausführen können.mehr
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr dürfen öffentliche Kritik an ihren Vorgesetzten äußern. Die hierarchische Struktur und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr stehen dem nicht entgegen. Statt eines Ausschlusses aus der Feuerwehr hätte auch ein schriftlicher Verweis ausgereicht, so der Verwaltungsgerichtshof (VHG) Kassel in einem aktuellen Urteil. mehr
Wenn es brennt, ist höchste Eile geboten. Bei einem Löscheinsatz wurde das Auto einer Nachbarin beschädigt. Hatte die Geschädigte einen Amtshaftungsanspruch gegen die Verbandsgemeinde als Trägerin der Freiwilligen Feuerwehr? Oder musste sie hinnehmen, dass durch das Löschwasser gesprungen Dachziegel ihr Fahrzeug beschädigten.mehr
Bundesweit unterscheiden sich Berufsfeuerwehrleute bundesweit beträchtlich, wie eine Auswertung von Daten der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ergab.mehr
Rufbereitschaft gilt nur dann als Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmer innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stehen müssen und deshalb in ihrer Freizeit komplett eingeschränkt sind. In einem vom Verwaltungsgericht Münster entschiedenen Fall ging es um einen Feuerwehrmann, der für einen längeren Zeitraum Freizeitausgleich bzw. Abgeltung von Rufbereitschaft verlangt hatte.mehr
Rettungsfahrzeuge im Einsatz haben Vorfahrt, denn sie genießen Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO. Doch wer kommt für den Schaden auf, wenn es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt, weil ein Feuerwehrfahrzeug auf dem Weg zu einem Wohnungsbrand eine rote Ampel überfährt?mehr
Die Reform der Feuerwehrlaufbahn in Nordrhein-Westfalen trägt erste Früchte. Die ersten Beamten des mittleren Dienstes wurden von A10 nach A11 befördert.mehr
Feuerwehrbeamte, die sich freiwillig bereit erklärt haben, über die europarechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst zu leisten, können von ihren Dienstherrn Freizeitausgleich und unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen.mehr
Der Bundesrat hat am 12. Mai das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten gebilligt. Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen.mehr
Wenn ein Feuerwehrmann nach einem abgeschlossenen Freundschaftswettkampf mit anderen Feuerwehren an einer geselligen Runde teilnimmt und stark alkoholisiert an einer sogenannten „Pinkelrinne“ stürzt, steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. mehr
Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, sind steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Dies hat der BFH entschieden.mehr
Früher haben Feuerwehrleute vor allem Brände gelöscht. Doch Löschen ist nur eine ihrer Aufgaben. Die anderen drei Bereiche Retten, Bergen, Schützen nehmen inzwischen auch viel Raum ein. So ist es wichtig, dass die Ausrüstung, neben dem bestmöglichen Schutz, einen hohen Tragekomfort bei langen Einsatzzeiten bietet.mehr
Das Landgericht Duisburg hat die Klage eines Feuerwehrmannes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der tragischen Ereignisse bei der Loveparade 2010 abgewiesen.mehr
Für einen Feuerwehrbeamten aus Nordrhein-Westfalen endete der Gang zum Verwaltungsgericht erfolglos. Der Versuch, eine Nachzahlung für Mehrarbeit zu erwirken, scheiterte, weil er seine Zustimmung zur Ableistung einer 54-Stunden-Woche nicht rechtzeitig widerrufen hatte.mehr
Die Städte Cottbus und Oranienburg müssen ihren Feuerwehrbeamten für geleistete Mehrarbeit Entschädigung zahlen, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Das Gericht stellte einen Verstoß gegen eine EU-Arbeitszeitrichtlinie fest.mehr
Wenn Feuerwehr, Polizei und Notarzt anrücken, kann das schon einmal am Haarspray liegen. Denn Rauchmelder unterscheiden nicht zwischen Wasserdampf, Sprühnebel oder Brandrauch. Wird ihnen die Luft zu dick, lösen sie Alarm aus.mehr
Brandopfer und Unfalltote prägen sich oft tief in die Seele der Rettungshelfer ein. Da ist es wichtig, darüber zu sprechen, damit die Bilder und emotionalen Eindrücke verarbeitet werden können. Ein Gespräch mit dem Seelsorger hilft, das Trauma zu verarbeiten.mehr