Reform der Feuerwehrlaufbahn ermöglicht Beförderungen
Seit dem 16. März 2017 gilt eine neue Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen.
Aufstieg von A10 nach A11 möglich
Nach der Verordnung können Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes aufsteigen, wenn sie
- nach ihrer Persönlichkeit und ihren Leistungen für den Dienst in der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes geeignet sind,
- die Ausbildung hauptberuflicher Feuerwehrangehöriger zu Gruppenführern abgeschlossen haben und
- eine hierzu am Institut der Feuerwehr NRW angebotene oder durch das Institut der Feuerwehr NRW anerkannte mindestens dreiwöchige Vertiefungsausbildung für feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 besucht haben oder zur Praxisanleitung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter geeignet sind und
- über eine mindestens dreimonatige Tätigkeit die Ausbildungsinhalte des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes wiederholt und vertieft haben.
Einzelheiten sind in § 14 der Laufbahnverordnung geregelt.
Gewerkschaft will weitere Ziele durchsetzen
Weitere Verbesserungen für verbeamtete Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sind nach Mitteilung von ver.di Fachgruppe Feuerwehr in Nordhein-Westfalen:
- Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wurde wieder eingeführt.
- Das Jubiläumsgeld für Beamte/Feuerwehrbeamte wurde wieder eingeführt.
- Die Anwärterbezüge wurden angehoben.
Die Lebensarbeitszeit von 60 Jahren ist erhalten geblieben.
Nach der Sommerpause will die Gewerkschaft folgende Themen angehen:
- Anhebung der Anwärter Bezüge für die Laufbahngruppe II
- Freistellungen für die PSU-Teams (Team zur psychosozialen Unterstützung)
- Auslegung und Bewertung eines sog. Qualifizierten Dienstunfalls. Die neue Landesregierung hat dieses auch als Arbeitsauftrag in das Koalitionspapier aufgenommen.
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Urlaubsübertragung und Urlaubsverfall im öffentlichen Dienst
1.4722
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1.343
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
1.3101
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Entgelttabelle TV-L
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553
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