Bundesrat billigt verbesserten Schutz von Polizisten und Rettungskräften
Das „Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs und zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ war am 27. April vom Bundestag beschlossen worden.
Angriffe bei einfachen Diensthandlung strafbar
Er enthält einen neuen Straftatbestand, wonach bei Übergriffen während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Bisher gelten Haftstrafen nur bei Angriffen während einer Vollstreckungshandlung beispielsweise einer Festnahme.
Gaffen an Unfallstellen strafbar
Außerdem stellt das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift "Behinderung von hilfeleistenden Personen". Der Bundesrat hatte sich bereits im Mai vergangenen Jahres für die Strafbarkeit von Gaffen ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BR-Drs. 226/16 (B)).
Änderungen gelten auch für Rettungskräfte
Darüber hinaus erweitert das Gesetz die Strafbarkeit für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann dann verkündet werden. Es soll einen Tag später in Kraft treten.
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