Debatte um Verbot von Silvesterfeuerwerk

In der Silvesternacht wurden Einsatzkräfte der Polizei und der Feuerwehr mit Feuerwerkskörpern angegriffen. Die Gewerkschaft der Polizei fordert ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik an Privatpersonen. Die Politik steht einem allgemeinen Feuerwerksverbot kritisch gegenüber und verweist auf die Möglichkeit stadtteilbezogener Feuerwerksverbote.

Die Rückkehr des großen Silvesterböllerns in Deutschland ist von schweren Unfällen und Straftaten mit Feuerwerkskörpern sowie Angriffen auf Einsatzkräfte überschattet worden. Ein 17-Jähriger in Leipzig verletzte sich beim Einsatz von Pyrotechnik so schwer, dass er im Krankenhaus starb, wie die Polizei mitteilte. Als Reaktion auf Angriffe gegen Einsatzkräfte rund um den Jahreswechsel und auf mehrere schwere Böller-Unfälle wird wieder über ein generelles Verbot von Feuerwerk in den Händen von Privatleuten diskutiert.

Massive Angriffe auf Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr

Die Berliner Polizei meldete massive Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte in der Neujahrsnacht. Feuerwehr und Polizei zählten in der Hauptstadt insgesamt 33 verletzte Einsatzkräfte. Die Feuerwehr zeigte sich überrascht «von der Masse und der Intensität der Angriffe auf unsere Einsatzkräfte». So seien unter anderem Bierkisten und Feuerlöscher auf Fahrzeuge geworfen worden, Retter seien beim Löschen mit Pyrotechnik beschossen und Einsatzfahrzeuge geplündert worden. «Dieses Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen, und ich kann es nur auf das Schärfste verurteilen», sagte Landesbranddirektor Karsten Homrighausen.

Gewerkschaft der Polizei fordert Verkaufsverbot von Pyrotechnik

Als Reaktion auf die Angriffe verlangt unter anderem die Gewerkschaft der Polizei Berlin, mit einem weitgehenden Böllerverbot Ernst zu machen. «Wir haben deutschlandweit gesehen, dass Pyrotechnik ganz gezielt als Waffe gegen Menschen eingesetzt wird», kritisierte GdP-Landeschef Stephan Weh. Das müsse ein Ende haben. Ein Verbot sei aber nur realistisch, wenn nicht erst im Dezember wieder darüber diskutiert werde. Es brauche ein Verkaufsverbot für alle, die nicht beruflich mit Pyrotechnik hantierten.

Reaktionen der Politik zu einem allgemeinen Böllerverbot

Politiker von Union und FDP wandten sich an Neujahr gegen ein allgemeines Böllerverbot. «Die Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte in der Silvesternacht sind geradezu absurd und verachtenswert», sagte der Erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), der «Rheinischen Post». Das Verhalten von Kriminellen dürfe aber nicht bedeuten, «dass auch die vielen friedlich Feiernden einem generellen Feuerwerksverbot unterliegen sollten». Die Kommunen hätten bereits die Möglichkeit, an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten ein Feuerwerksverbot zu verhängen: «Das ist vernünftig.»

Ähnlich argumentierte die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, in derselben Zeitung: «Ein allgemeines Böllerverbot wäre nicht zielführend, zumal Städte die Möglichkeit haben, partielle Feuerwerksverbote auszusprechen.» Auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sprach sich gegenüber «Bild» für ein Böllerverbot in bestimmten Stadtvierteln aus: «Die Angriffe auf diejenigen, die uns schützen, sind absolut inakzeptabel. Täter ermitteln, umgehend klare und harte Strafen, nächstes Jahr dann Meldepflicht an Silvester! In einigen Stadtvierteln geht es wahrscheinlich nur noch mit einem kompletten Böllerverbot.»

In der Hauptstadt waren Polizei und Feuerwehr beim Löschen eines brennenden Autos «massiv mit Böllern angegriffen» worden, wie die Polizei twitterte. Kollegen seien «sprichwörtlich unter Beschuss genommen» worden. Schon am Vorabend von Silvester warfen junge Leute in Schöneberg Böller auf die Straße und auf Polizisten, fünf Beteiligte wurden vorübergehend festgenommen. In der vorläufigen Bilanz zur Jahreswende notierte die Berliner Polizei 103 Festnahmen. Ermittelt wird nicht nur wegen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte, sondern auch wegen Brandstiftung, Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz oder Landfriedensbruch.


dpa
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