Früherer Ruhestand für Beamte in Feuerwehr-Verwaltung

Landesbeamte aus der Feuerwehr-Verwaltung sollen in Rheinland-Pfalz künftig früher in den Ruhestand gehen können. Die Absenkung der Altersgrenze soll dazu dienen, Bewerber zu gewinnen und zu halten.

Senkung der Regelaltersgrenze von 67 auf 63 bzw. 62 Jahre

Ein vom Kabinett beschlossener Entwurf für ein geändertes Landesbeamtengesetz sieht für Beamtinnen und Beamte im sogenannten feuerwehrtechnischen Dienst außerhalb von Leitstellen und des Einsatzdienstes der Feuerwehr zunächst eine Senkung der Regelaltersgrenze von 67 auf 64 Jahre vor, wie das Innenministerium in Mainz mitteilte. In einem weiteren Schritt zwei Jahre nach Inkrafttreten sinke diese Grenze auf 63 Jahre.

Wenn schon 25 Jahre lang Dienst in der Feuerwehr oder in Leitstellen geleistet worden ist, sieht das neue Gesetz laut Ministerium sogar eine Absenkung der Grenze auf 62 Jahre vor.

Altersgrenze im Einsatzdienst bei 60 Jahren

Für Beamte im Einsatzdienst sowie in Leitstellen gilt bereits eine besondere Altersgrenze von 60 Jahren. Die nun für eine weitere Gruppe gesenkte Altersgrenze solle dazu beitragen, Bewerber zu gewinnen und zu halten, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD). «Land und Kommunen müssen für die kommenden Aufgaben im Katastrophenschutz gut aufgestellt sein.» Die Änderung des Landesbeamtengesetzes sei einer von vielen Bausteinen bei der Neuausrichtung des Katastrophenschutzes.

dpa
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