Feuerwehrleute werden unterschiedlich bezahlt
Jahresgrundgehalt unterscheidet sich
Für angehende Feuerwehrleute in der Besoldungsgruppe A7 liegt das Jahresgrundgehalt in Bayern bei 29.500 Euro brutto und damit sieben Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Berlin rangiert mit 26.212 Euro auf dem letzten Platz beim Anfangsgrundgehalt. Auch im Saarland (26.983 Euro), in Brandenburg (26.831) und in Niedersachsen (26.731) wird vergleichsweise wenig gezahlt. In Sachsen waren es 27.309 Euro.
Nicht viel anders sieht es beim Endgrundgehalt aus. Hier gibt es eine Spannbreite zwischen 36.166 Euro (Bayern) und 32.846 Euro (Berlin). In Sachsen sind es 34.516 Euro. Die Besoldungsgruppe A7 (Endgrundgehalt) wird zudem in den Ländern in sehr unterschiedlichen Zeiträumen erreicht. In Hamburg sind es 28 Jahre, in Berlin dagegen nur 17. Lücken klaffen auch bei der Feuerwehrzulage. Sie beträgt in Bayern 151,82 Euro im Monat und ist ruhegehaltsfähig, in Hamburg und einigen ostdeutschen Bundesländen liegt sie hingegen bei 127,38 Euro.
Politiker und Gewerkschafter fordern gleiche Bezahlung
Die Auswertung der Daten war von der Zwickauer Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Linke) angeregt worden. Sie fordert eine gleiche Bezahlung bei den Berufsfeuerwehren in Deutschland: «Ein heißes, trockenes Jahr liegt hinter uns, in dem die Feuerwehren stark gefordert waren. Bei Berufsfeuerwehren sind viele Überstunden angefallen. Der Brand in Bayern muss genauso gelöscht werden wie der Brand in Sachsen. Bundesländer sind auch keine konkurrierenden Unternehmen. Es gibt also keinen Anlass für eine unterschiedliche Bezahlung.»
«Es ist nicht hinnehmbar, dass Feuerwehrbeamtinnen und -beamte dafür büßen müssten, dass die finanzielle Ausstattung der Länder unterschiedlich ist. Oder sie – wie zur Zeit in Mecklenburg- Vorpommern – sogar von den Landesgesetzgebern bei der Erhöhung von Erschwerniszulagen außen vor gelassen werden, weil sie Beschäftigte der Kommunen sind», erklärte Wolfgang Pieper, Mitglied des Verdi- Bundesvorstandes und zuständig für Bund, Länder und Gemeinden.
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