Bundesländer verschärfen Prüfung von AfD-Bewerbern
Mit der Ankündigung, AfD-Mitgliedern den Weg in den öffentlichen Dienst zu verschließen, hatte Rheinland-Pfalz eine bundesweite Debatte ausgelöst. Inzwischen versichert die Regierung in Mainz, es gehe nicht um eine pauschale Zugangssperre. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling bekräftigt, dass die Frage der Verfassungstreue im Einzelfall geprüft werden müsse. Die AfD gebe da aber Anlass zu Zweifeln. „Es ist ja nicht die Feststellung, wenn du AfD-Mitglied bist, bist du wohl offensichtlich nicht auf dem Boden der Verfassung. Das wäre ein Rückschluss, der ist nicht zulässig“, betonte der rheinland-pfälzische Innenminister. „Wir sehen aber immer stärker offenkundige extremistische politische Vernetzungsaktivitäten und Positionierung auch aus der Partei heraus bis in höchste Führungsebenen.“
Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Ebling wies darauf hin, dass das Land seine Beamtenstellen aber in ganz Deutschland ausschreibt und die AfD in mehreren Ländern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein. Die Partei wehrt sich jedoch juristisch dagegen, die Einstufung liegt deshalb vorerst auf Eis.
Bayern macht es wie Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird die AfD künftig auf einer Liste mit mehr als 100 anderen als extremistisch eingestuften Gruppen und Organisationen stehen – darunter etwa Al-Kaida, sogenannte Reichsbürger, die Muslimbruderschaft und die KPD. Die Liste ist Teil der verschärften Verwaltungsvorschrift „Verfassungstreue”.
Das bayerische Kabinett hatte am 24.6.2025 ebenfalls beschlossen, die AfD auf die Liste extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen. Damit habe man ein Instrument an der Hand, um Bewerber effektiv auf ihre Verfassungstreue überprüfen zu können, hatte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gesagt.
Auch Sachsen pocht auf Verfassungstreue der Beamten
Sachsen hatte schon in der Vergangenheit klargestellt, dass es keine Prüfung der Gesinnung gibt. Gleichwohl pocht der Freistaat auf die Verfassungstreue seiner Staatsdiener und setzt auf eine Einzelfallprüfung. „Der Freistaat macht keine Abfrage zur Parteimitgliedschaft unter den bestehenden Beamten. Wer aber in den Beamtenstatus übernommen werden will, der muss versichern, dass er jederzeit für die Verfassung einsteht und nicht Mitglied einer extremistischen Organisation ist“, betonte Innenminister Armin Schuster (CDU). Das dürfte Mitgliedern der sächsischen AfD Schwierigkeiten bereiten, weil die Partei in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, so der Minister.
Sachsen praktiziert Einzelfallprüfung
Auch in Sachsen gibt es „keinen Automatismus, der bei AfD-Mitgliedschaft die Übernahme ins Beamtenverhältnis ausschließt, aber die Zugehörigkeit zu einer als rechtsextrem eingestuften Partei begründet relevante Zweifel an der Verfassungstreue, die in jedem Einzelfall zu prüfen sind“, sagte Schuster.
Schuster erinnerte daran, dass eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (IMK) eine bundeseinheitliche Verfahrensweise erarbeiten soll. Schließlich handele es sich um schwierige und komplexe juristische Fragen. Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wird die Arbeitsgruppe für den Fall eingerichtet, dass die vom Verfassungsschutz vorgenommene, aber zunächst auf Eis gelegte Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch Bestand hat. Beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln ist eine entsprechende Klage der AfD gegen die Einstufung anhängig.
Einige Länder machen Regelabfrage beim Verfassungsschutz
Schleswig-Holstein kündigte im Zuge der Diskussion die Einführung einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst an. Brandenburg macht das bei Beamten bereits seit dem vergangenen Jahr. Niedersachsen erwägt, im Einstellungsverfahren einen Fragebogen zu Mitgliedschaften und Unterstützung für extremistische und extremistisch beeinflusste Organisationen einzuführen.
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