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Elektronische Rechnung

Elektronische Rechnung

Rechnungen sind grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Auch elektronische Rechnungen (kurz E-Rechnungen) müssen alle notwendigen Rechnungsangaben enthalten.

Was ist eine Elektronische-Rechnung

Mit einer E-Rechnung werden Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisiert empfangen und weiterverarbeitet. Damit wird eine durchgehend digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge möglich.

Eine E-Rechnung stellt Rechnungsinhalte – anders als bei einer Papierrechnung oder bei einer Bilddatei (z. B.PDF) – in einem strukturierten maschinenlesbaren Datensatz dar. Dies gewährleistet, dass Rechnungen, die in dieser Form vom Rechnungssteller ausgestellt werden,

  • elektronisch übermittelt,
  • elektronisch empfangen
  • sowie medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet und zur Auszahlung gebracht werden können.

Formate für die Elektronische Rechnung

Der wesentliche Unterschied zwischen einer eingescannten Papier- oder PDF-Rechnung und einer E-Rechnung liegt darin, dass eine E-Rechnung nach EU-Norm eine in einem strukturierten Format ausgestellte Rechnung ist, welche elektronisch übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Weiterverarbeitung ermöglicht. Zulässige Formate sind z. B. ZuGFeRD und XRechnung. 

Grundsatz der Unveränderbarkeit gilt auch für Elektronische-Rechnung

Voraussetzungen für die E-Rechnung sind Echtheit der Herkunft sowie die Unversehrtheit des Inhalts. Es muss also sowohl sichergestellt werden, dass die Identität des Rechnungsausstellers eindeutig und sicher ist und die gesetzlich erforderlichen Angaben nicht verändert wurden. Außerdem muss die Lesbarkeit einer E-Rechnung gewährleistet sein, wobei die Lesbarkeit hier bedeutet, dass die XML-Datei maschinell auswertbar sein muss. 
 



Verpflichtung seit 1.1.2025

E-Rechnung

Seit dem 1.1.2025 sind E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Auf der Ausgangsseite können Übergangsregelungen noch bis spätestens 31.12.2027 in Anspruch genommen werden. Entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen wurden durch das Wachstumschancengesetz vom 27.3.2024 eingeführt. Das BMF hatte bereits am 15.10.2024 ein Einführungsschreiben zur E-Rechnung veröffentlicht. Genau ein Jahr später wurde ein weiteres Anwendungsschreiben veröffentlicht, mit dem die Neuregelungen auch in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgenommen wurden. Außerdem gibt es einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ), der regelmäßig aktualisiert wird. Wir geben einen Überblick über die neuen Regelungen.

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Künstliche Intelligenz in der Steuerberatung

Die E-Rechnung: Motor der Digitalisierung und Wegbereiter für KI

Die Einführung der E-Rechnung bietet Kanzleien eine einzigartige Chance, sowohl die eigenen Prozesse zu optimieren als auch Mandanten von den Vorteilen der Digitalisierung zu überzeugen. Dabei lohnt es sich, die "Extra-Meile" zu gehen und Mandanten aktiv an die Hand zu nehmen. Jeder Mandant, der erfolgreich in die digitale Welt begleitet wird, trägt zu einer nachhaltigen Verbesserung der Kanzleiprozesse bei.



Digitale Transformation

E-Rechnung: Chance und Herausforderung für Steuerkanzleien

Zum 1.1.2025 startet in Deutschland die E-Rechnung im B2B-Bereich. Den Steuerkanzleien kommt bei der Einführung eine Schlüsselrolle zu. Sie müssen sich selbst und ihre Mandanten auf die neue Verpflichtung vorbereiten. Angesichts der knappen Zeit ist ein systematisches Vorgehen entscheidend. Dabei müssen neben den technischen Voraussetzungen auch die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell beachtet werden.











Digitalisierung im Rechnungswesen ‒ Buchhaltung

Der elektronische Rechnungseingang

Die Anzahl der elektronischen Eingangsrechnungen nimmt deutlich zu, ist im Online-Handel bereits Standard. Immer mehr Lieferanten wollen die Vorteile eines elektronischen Rechnungsausgangs nutzen. Grundsätzlich verursacht das für den Rechnungsempfänger in der Kreditorenbuchhaltung einen zusätzlichen Aufwand. Denn die digital eingehenden Rechnungen werden ausgedruckt und dann weiter wie eine Papierrechnung bearbeitet. Diese weit verbreitete Vorgehensweise zeigt, dass in vielen Buchhaltungen die Vorteile der Digitalisierung im Rechnungswesen noch nicht vollständig erkannt worden sind.