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Steuern

Steuern

Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen Nebenzweck sein kann (Legaldefinition nach § 3 Abs. 1 der deutschen Abgabenordnung).

Das Hauptunterscheidungsmerkmal zu anderen öffentlichen Abgaben liegt darin, dass die Zahlung von Steuern grundsätzlich keinen Anspruch auf Gegenleistung für eine besondere Leistung begründet. Während also der Beitrag für die bloße Möglichkeit, eine Leistung in Anspruch zu nehmen, und eine Gebühr oder Maut für die tatsächliche Leistungsinanspruchnahme erhoben wird, gilt bei der Steuer das "Nonaffektationsprinzip". Demnach „erkauft“ man sich mit Steuern keinen Anspruch auf eine konkrete staatliche Gegenleistung. Die Mineralölsteuer beispielsweise ist keine Gebühr für die Straßenbenutzung und die Hundesteuer ist keine Gebühr für die Beseitigung des Hundekots. Die Staatsausgaben werden grundsätzlich durch die Summe aller Steuereinnahmen finanziert. Es ist also nicht so, dass eine bestimmte Steuer nur für die Finanzierung einer bestimmten Staatsaufgabe verwendet werden darf. Die Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen darf beispielsweise nicht auf Verkehrs- oder Energieprojekte oder auf den Verkehrshaushalt beschränkt werden.











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Handbuch der Quellenbesteuerung

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.






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100 Steuertipps & Tricks 2024/25

Simon Neumann kennt die Tricks zum Steuern-Sparen wie kaum ein anderer. Die Erklärvideos auf seinem YouTube-Kanal FinanzNerd und bei TikTok nehmen die Angst vor der Steuererklärung und erreichen monatlich fast 10 Millionen Zuschauer. Seine Erfahrungen hat er in einfache Worte verpackt und mit konkreten Anleitungen versehen: In seinem Buch präsentiert er die 100 wichtigsten Steuertipps & Tricks 2024/25 – verständlich erklärt und leicht anwendbar.















Tax Compliance: Mit mehr Steuertransparenz zum Erfolg?

Tax Compliance: Das ist der Spagat zwischen Steuerrecht und Steuerstrafrecht, zwischen steuerlichen Vorteilen und Steuerhinterziehung. Jedes Unternehmen verpflichtet sich zur Einhaltung gesetzlicher Steuervorschriften. Das nachzuhalten, ist Aufgabe eines Tax Compliance Managers. Was dahinter steckt, welche Herausforderungen damit verbunden sind und wie man Tax Compliance in der eigenen Organisation nicht nur sicherstellt, sondern auch fördert, lesen Sie hier.



Sponsoring und Werbemobile: Tue Gutes und rede darüber

Das Sponsoring ist eine besondere Form der Spende und unter Unternehmern beliebt. Zum einen liegt das daran, dass die Zuwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können, und zum anderen erhalten die Sponsoren attraktive Gegenleistungen, wie z. B. Lautsprecherdurchsagen oder Werbeflächen. Auch die Überlassung von Werbemobilen an Vereine kann für Unternehmer mitunter interessant sein.
















Steuererleichterungen

Flüchtlingen helfen - Spenden (steuerlich) leicht gemacht

Viele Menschen in Deutschland möchten den zahlreichen Flüchtlingen helfen; zum Beispiel mit Kleiderspenden, durch ehrenamtliches Engagement oder schlicht mit Geld. So manche Organisation bittet inzwischen darum, vor allem Geld zu spenden. Sachmittel sind meist schon genug vorhanden. Das Bundesfinanzministerium hat nun entschieden, dass die steuerlichen Erleichterungen bis zum Jahresende 2018 weiter gelten sollen.



Betriebsausgabenabzug

Arbeitszimmer – Zumutbar, erforderlich oder nichts von beidem

Steuerlich ist es schwierig genug, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen. Das geht nur, wenn das Homeoffice den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt – oder wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wo hier die rote Linie verläuft ist jedoch häufig umstritten. Entscheidend ist, dass der Steuerpflichtige den Arbeitsplatz tatsächlich nutzen kann, wie das Finanzgericht Sachsen-Anhalt jüngst noch einmal bestätigte.