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Rentenversicherung

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung zählt zu einer der fünf Säulen der Sozialversicherung in Deutschland. Ziel und Aufgabe der Rentenversicherung sind der Schutz ihrer Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebener.

Die deutsche Rentenversicherung zahlt Renten und Zusatzleistungen und erbringt Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Auch die Beratung der Versicherten und Rentner zählt zum Leistungsspektrum der deutschen Rentenversicherung.

Versicherungspflichtige in der Rentenversicherung

Zum versicherungspflichtigen Personenkreis der Rentenversicherung gehören alle gegen Entgelt beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden. Versicherungsfreie Personen, wie z. B. Beamte, zählen nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis.

In der Rentenversicherung sind daneben bestimmte selbstständig Tätige und sonstige Versicherte versicherungspflichtig. Zu den sonstigen Versicherten zählen z. B.

  • Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Vorruhestandsgeldempfänger und
  • Empfänger von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen- oder Krankengeld).

Die Rentenversicherung kann in bestimmten Fällen auch auf Antrag oder freiwillig durchgeführt werden.

Leistungen und Finanzierung der Rentenversicherung

Leistungen werden in der Rentenversicherung erbracht, wenn beim Eintritt des Leistungsfalles die vorgegebenen Wartezeiten erfüllt sind. Darüber hinaus müssen auch persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Rentenversicherung wird durch Beiträge finanziert. Diese werden wiederum durch die Versicherten, Arbeitgeber und durch Zuschüsse des Bundes aufgebracht. Die Beiträge zur Rentenversicherung berechnen sich aus einem bestimmten Beitragssatz von der Beitragsbemessungsgrundlage (z. B. Bruttolohn) und sind auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Beitragstragung ist vom Personenkreis abhängig.

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern, durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe. Organisatorisch ist die Rentenversicherung in Bundes- und Regionalträger gegliedert.

Scheinselbstständigkeit

Jährlich am 14. Mai soll der "Tag des Freelancers" Aufmerksamkeit für freie Fachkräfte schaffen. Doch die Grenzen zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung sind oft fließend und die Gefahr der Scheinselbstständigkeit ist groß. Ein Überblick für Arbeitgeber zu den Kriterien, der Abgrenzung und den Rechtsfolgen von Scheinselbstständigkeit.


Rentenversicherung

Rückzahlungspflicht bei nicht angegebener Verletztenrente

Bezieher einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben meist Anspruch auf eine niedrigere Altersrente. Daher informiert die Rentenversicherung Antragsteller explizit über ihre Mitteilungspflicht. Die Nichtangabe einer Verletztenrente wird als grobe Fahrlässigkeit gewertet und führt zur Rückzahlung zu viel erhaltener Rentenleistungen. Das hat das Hessische Landessozialgericht aktuell entschieden.





Deutsche Rentenversicherung

Rentenatlas: Rentenzugangsalter ist 2022 erneut gestiegen

Das Renteneintrittsalter in Deutschland stieg 2022 auf durchschnittlich 64,4 Jahre. Das zeigt der neue Rentenatlas der Rentenversicherung. Hauptgrund dafür ist, dass die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte gestiegen ist. Vor diesem Hintergrund fordern Gewerkschafter und der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Debatte über eine weitere Heraufsetzung des Rentenalters zu beenden.







Nebenbeschäftigung

Wenn keine Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers zu erwarten ist und die Vorschriften über Ruhe-, Lenk- und Höchstarbeitszeiten eingehalten werden, darf ein Rettungssanitäter im Nebenjob Taxi fahren. Das entschied das LAG Baden-Württemberg. Abseits dieses konkreten Falles bleibt die Frage, was bei Nebenjobs grundsätzlich arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerrechtlich gilt.