Hintergründe zur Rentenanpassung 2015
Die Höhe der Rentenanpassung wird von der Bundesregierung in einer Verordnung festgelegt. Der Bundesrat muss der Verordnung zustimmen. Sie kann abweichend auch per Gesetz festgelegt werden. Dies war letztmalig 2008 der Fall.
Rentenanpassung 2015: Höhe und Grundlagen
Die Renten steigen zum 1.7.2015 in den alten Bundesländern um 2,1 % und in den neuen Bundesländern um 2,5 %. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Bundesländern von 28,61 Euro auf 29,21 Euro. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) von 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Bundesländern nun 92,6 % des Westwerts (bisher 92,2 %).
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanpassungsformel. Die Anpassung orientiert sich dabei insbesondere an der Entwicklung der Bruttolöhne in Deutschland. Für die alten und die neuen Bundesländer wird getrennt gerechnet. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern über den sog. Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Die prozentuale Rentenanpassung Ost darf nicht kleiner sein als die Anpassung West.
Effekt des Nachhaltigkeitsfaktor auf die Rentenanpassung
Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Nimmt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner ab, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. Verändert sich das Verhältnis zugunsten der Beitragszahler, wirkt dies positiv bei der Rentenanpassung.
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