Zusammenfassung

 
Begriff

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist ein Element der Formel zur Anpassung der Renten in der Rentenversicherung. In ihm spiegelt sich die Entwicklung des Verhältnisses Relation von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern wider. Dies berücksichtigt sowohl den sich verändernden Altersaufbau der Gesellschaft als auch die Entwicklung der Geburten und der Erwerbstätigkeit. Der Nachhaltigkeitsfaktor kann die Rentenanpassung sowohl erhöhen als auch dämpfen. Weniger Beitragszahler verschlechtern die Relation zu den Rentenbeziehern und führen so zu geringeren Rentenerhöhungen. Steigt jedoch die Zahl der Beitragszahler, so verbessert sich die Relation zu den Rentenbeziehern und somit fällt auch die Rentenerhöhung stärker aus.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Nachhaltigkeitsfaktor wird nach § 68 Abs. 4 SGB VI und mit Blick auf die Rentenangleichung zwischen West und Ost in Verbindung mit § 255d Abs. 1 bis 3 SGB VI bestimmt.

1 Rentnerquotient

Hauptelement des Nachhaltigkeitsfaktors ist die Veränderung des Rentnerquotienten (RQ), d. h. des Verhältnisses von Rentenempfängern zu Beitragszahlern.

Um Verzerrungen aufgrund geringfügiger Beitragszahlungen bzw. Rentenleistungen zu vermeiden, wird auf die Anzahl der "Äquivalenzrentner" und der "Äquivalenzbeitragszahler" abgestellt:

  • Die Anzahl der Äquivalenzrentner ergibt sich aus der Division des Gesamtrentenvolumens durch eine Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten (Standardrente). Das Gesamtrentenvolumen umfasst dabei nur die Renten und Rententeile, die nicht durch den Bund erstattet werden. Gegenwärtig sind im Hinblick auf die Rentenangleichung die Werte für West und Ost zunächst noch getrennt zu ermitteln und anschließend für die weitere Berechnung zu addieren.
  • Die Anzahl der Äquivalenzbeitragszahler wird errechnet, indem das Gesamtvolumen der Beiträge aller in der Rentenversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten, der geringfügig Beschäftigten und – um die Situation auf dem Arbeitsmarkt abzubilden – der Bezieher von Arbeitslosengeld durch den Durchschnittsbeitrag der allgemeinen Rentenversicherung dividiert wird.

2 Parameter α

Neben der Veränderung des Rentnerquotienten enthält der Nachhaltigkeitsfaktor einen Parameter α.

Dieser Wert wurde gesetzlich auf 0,25 festgelegt. Die Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors wird damit insoweit abgeschwächt, da die Rentner unmittelbar zu 1/4 an der Veränderung des Rentnerquotienten beteiligt werden.

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