Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Klose, SGB I § 50 Überleitung bei Unterbringung / 2.2 Umfang des Anspruchsübergangs (Abs. 2)

Wolfgang Klose †
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 13

Durch Abs. 2 wird die Wirkung des Anspruchsübergangs durch eine Überleitungsanzeige in mehrfacher Hinsicht gesetzlich ("nur insoweit") begrenzt.

  • Es darf keine vorrangige Leistungspflicht an Unterhaltsberechtigte und die in § 49 Abs. 2 genannten Kinder bestehen.
  • Der Sozialleistungsberechtigte muss verpflichtet sein, die Kosten der Unterbringung einem Dritten zu erstatten.
  • Die Sozialleistung muss auf den für die Erstattung maßgeblichen Zeitraum entfallen.

Diese Begrenzungen sind vom leistungspflichtigen Träger für den Umfang der Auszahlung an den Kostenträger der Unterbringung zu beachten. Der Umfang der Überleitung wird daher auch nicht durch die Anzeige und den darin angegebenen Kostenerstattungsanspruch bestimmt. Selbstverständlich ist der Umfang der möglichen Überleitung, auch wenn dies nicht erwähnt ist, auf den Umfang der bewilligten laufenden Sozialleistung begrenzt. Mehr als dem Berechtigten selbst zusteht, muss der Leistungsträger auch nicht an Dritte zahlen. Besteht der von der die Unterkunftskosten tragenden Stelle angenommene Sozialleistungsanspruch schon nicht, geht die Überleitung ins Leere.

 

Rz. 14

Der Anspruchsübergang wirkt nicht gegenüber und zu Lasten von Unterhaltsberechtigten oder Kindern (§ 49 Abs. 2), für die eine höhere Geldleistung dem Berechtigten zusteht, wenn diesen die Sozialleistung auszuzahlen ist. Diese werden gegenüber dem Kostenträger der Unterbringung privilegiert, weil die zur Sicherung des Lebensunterhalts erbrachten laufenden Geldleistungen auch der Sicherung des Lebensunterhalts der Unterhaltsberechtigten dienen. In den Fällen des § 49 Abs. 2 (vgl. Komm. dort) beruht der Ausschluss der Überleitung auf der Zweckbestimmung der Leistung für die Kinder, nicht jedoch zum allgemeinen Lebensunterhalt des Berechtigten.

 

Rz. 15

Ob die Über...

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Sauer, SGB II § 18e Beauftragte für Chancengleichheit am ... / 2 Rechtspraxis
    2
  • Jung, SGB XII § 117 Pflicht zur Auskunft / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)
    1
  • Sommer, SGB V § 140 Eigeneinrichtungen / 2.2 Neue Eigeneinrichtungen
    1
  • BAR-Rahmenvereinbarung Gemeinsame Servicestellen / 7. Dokumentationspflicht
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien i.d.F. vom 20.12.2012 [bis ... / 2.3 Versicherung in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
    0
  • Jansen, SGB VI § 259 Entgeltpunkte für Beitragszeiten mi ... / 2.1.2 Pflichtbeiträge für mindestens 5 Jahre
    0
  • Jansen, SGB IV § 75 Verpflichtungsermächtigungen
    0
  • Jansen, SGB VI § 254a Ständige Arbeiten unter Tage im Be ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jansen, SGB VI § 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
    0
  • Jansen, SGG § 1 Unabhängige Verwaltungsgerichte / 2.3 Trennung von Behörden
    0
  • Jansen, SGG § 131 Sicherung des Rechtsschutzes eines obs ... / 3 Literatur
    0
  • Jansen, SGG § 173 Beschwerdefrist / 2.1.2.2 Ordnungsmittel nach GVG
    0
  • Jansen, SGG § 202 Anwendung des GVG und der ZPO / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, AsylbLG § 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangersch ... / 2.2 Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen
    0
  • Jung, AsylbLG § 5b Sonstige Maßnahmen zur Integration
    0
  • Jung, KKG § 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwer ... / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, SGB VIII § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendl ... / 1 Allgemeines
    0
  • Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der f ... / 2.2 Übertragbare Aufgaben der Jugendhilfe
    0
  • Jung, SGB VII § 186 Aufwendungen der Unfallkasse des Bundes / 2 Rechtspraxis
    0
  • Jung, SGB VIII § 18 Beratung und Unterstützung bei der A ... / 2.2 Beratung/Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen des Kindes (Abs. 1 Nr. 1 2. Fall)
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Sozialwesen Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren