Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen
Berufsständische Versorgungseinrichtungen
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG regelt den Sonderausgabenabzug für Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen.
Die Finanzverwaltung weist der Vollständigkeit halber wird darauf hin, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
Die Versorgungseinrichtungen folgender Berufsgruppen sind in der Liste des BMF angeführt:
- Ärzte
- Apotheker
- Architekten
- Ingenieure
- Mitglieder des Landtags
- Notare
- Psychologische Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Tierärzte
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnärzte
Früheres Schreiben: BMF, Schreiben v. 8.7.2014, IV C 3 - S 2221/07/10037 :005
aktuell: BMF, Schreiben v. 19.6.2020, IV C 3 - S 2221/19/10058 :001, veröffentlicht am 8.7.2020
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2995
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
790
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
709
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
585
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
393
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
368
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
320
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
284
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
220
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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
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Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
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Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026