
Das BMF hat die Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen.
Das BMF hat die Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen veröffentlicht, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
Die Versorgungseinrichtungen folgender Berufsgruppen sind in der Liste des BMF angeführt:
- Ärzte
- Apotheker
- Architekten
- Ingenieure
- Mitglieder des Landtags
- Notare
- Psychologische Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Tierärzte
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnärzte
BMF, Schreiben v. 8.7.2014, IV C 3 - S 2221/07/10037 :005