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CSRD

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Transparente, zukunftsorientierte und unternehmensweite Nachhaltigkeitsstrategien: Das sollen die neuen CSRD-Richtlinien in Unternehmen fördern. Zusammen mit den ESRS-Standards liefern sie erstmals einen einheitlichen Rahmen für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsinformationen.

CSRD: Was die Richtlinie vorsieht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie regelt die Offenlegungspflichten und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die sie bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Komplexität und Umfang deutlich übertrifft. Für den Adressatenkreis der Directive werden freiwillige Reporting-Standards durch verbindliche Regeln abgelöst.

Die EU-Kommission hat den Entwurf 2021 zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Außerdem heißt es nun Nachhaltigkeitsberichterstattung und nicht mehr nichtfinanzielle Berichterstattung. Schließlich haben auch ökologische und soziale Angaben eine ökonomische Relevanz für Unternehmen. Darüber hinaus soll eine inhaltliche Prüfungspflicht (zunächst nur prüferische Durchsicht) eingeführt werden. 

Im Juni 2022 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die CSRD, die im November 2022 durch das EU-Parlament angenommen wurde. Veröffentlicht am 16.12.2022 im Amtsblatt der EU, ist die CSRD am 5.1.2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die neuen Vorschriften bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umsetzen. 

CSRD: Reporting und Berichtspflicht

Laut Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. wird die CSRD bis 2028 allein in Deutschland mehr als 15.000 Unternehmen betreffen.
Die CSRD wird gestaffelt über mehrere Jahre umgesetzt:

  • Ab dem 1.1.2024 (erster Bericht Jahr 2025) sind zunächst Unternehmen betroffen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen
  • Ab dem 1.1.2025 (erster Bericht Jahr 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: (i) >250 Mitarbeiter (ii) >50 Mio € Umsatzerlöse (iii) >25 Mio € Bilanzsumme
  • Ab dem 1.1.2026 (erster Bericht im Jahr 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen
  • Ab dem 1.1.2028 (erster Bericht im Jahr 2029) sind außereuropäische Unternehmen, die mindestens 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben betroffen

Vier wesentliche Folgen hat die CSRD für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Nachhaltigkeitsstrategie von Unternehmen:

  1. Die Berichtsinhalte müssen die doppelte Wesentlichkeit, also zwei Perspektiven, berücksichtigen. Es geht um Auswirkungen von außen auf das Unternehmen wie negative finanzielle Konsequenzen des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts sowie um Auswirkungen der Aktivitäten des Unternehmens auf Gesellschaft, Umwelt und Klima.
  2. Die CSRD verpflichtet Unternehmen dazu, über Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen zu berichten. Laut der ESRS-Standards sollen Unternehmen für ihre Berichte bis zu 1144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erheben.
  3. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung muss mit begrenzter Sicherheit von einem akkreditierten, unabhängigen Prüfer geprüft werden.
  4. In Zukunft soll auch für nachhaltigkeitsbezogene Informationen ein digitales Tagging gemäß der ESEF-Verordnung erfolgen. Damit werden Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte künftig in eine EU-weite digitale Datenbank („European Single Access Point“) hochgeladen.

CSRD: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Unternehmen müssen laut der CSRD eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse vornehmen. Ein ESG-Thema ist wesentlich und berichtspflichtig, wenn mindestens eine der beiden Perspektiven erfüllt ist:

Inside-Out (Impact Materialität): Das Unternehmen hat in dem Thema erhebliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Hier werden Aspekte identifiziert, die für betroffene Interessengruppen relevant sind und einen Einfluss auf Ansehen, Reputation und langfristige Nachhaltigkeit des Unternehmens haben können.

Outside-in (finanzielle Materialität): Hier werden die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf finanzielle Leistung und wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bewertet. Es werden Aspekte identifiziert, die finanziell signifikant sind und das Unternehmen in Bezug auf Erträge, Kosten, Vermögenswerte oder Haftungsverpflichtungen beeinflussen können.
 

Klimaklagen

Fischer verklagen Konzern – Schweizer Gericht lässt Klimaklage gegen Holcim zu

Der Klimawandel gilt als globales Problem, das schwer greifbar und politisch aufgeladen ist. Doch vor dem Kantonsgericht Zug in der Schweiz wird es nun sehr konkret. Vier Bewohner einer kleinen indonesischen Insel klagen gegen den Baustoffkonzern Holcim – und das Gericht entschied nun, dass die Klage zulässig ist. Für Unternehmen ist dieser Entscheid mehr als ein juristisches Detail. Klimarisiken werden somit zivilrechtlich relevant.



























In eigener Sache

Haufe ESRS Summit: Gebündeltes Fachwissen zu Nachhaltigkeitsreporting und -strategie

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist in Bewegung. Der Adressatenkreis der CSRD wird möglicherweise reduziert und es steht eine neue Kategorie von „Small Mid-Cap Enterprises“ im Raum. Der Haufe ESRS Summit bietet am 7. und 8. Oktober 2025 ein Update zum aktuellen Stand und zeigt auf, wie Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch abseits regulatorischer Anforderungen nutzen können, um sich zukunftssicher aufzustellen.



Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die ESRS konkretisieren die Inhalte, über die Unternehmen gemäß der sich in Überarbeitung befindlichen CSRD in ihren Nachhaltigkeitsberichten informieren müssen. Sie sind für verpflichtete Unternehmen verbindlich. Die EU-Kommission hat jedoch die EFRAG beauftragt, die ESRS aus Set 1 nochmals zu vereinfachen.


CSRD Monitor 2025

Nachhaltigkeit im Geschäftsbericht: Pflicht oder Kür?

Zwar ist die CSRD in Deutschland noch nicht in Kraft, dennoch haben sich die im DAX40 gelisteten Unternehmen dazu entschieden, die Anforderungen bereits in ihren 2024er-Geschäftsberichten umzusetzen – manche in Teilen, andere vollständig. Zum 31. März waren 34 Geschäftsberichte veröffentlicht: Sie bilden die Grundlage einer quantitativen Analyse von hw.design. Der Fokus des CSRD Monitors: Medien, Inhalte und Zugänglichkeit.


Omnibus-Paket

Banken als Transformationsmotor: Neue Herausforderungen für die ESG-Datenbeschaffung

Die Reform der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine willkommene Erleichterung für die Wirtschaft. Für die Finanzbranche erschwert sie allerdings den Zugang zu ESG-Daten. Welche Möglichkeiten Banken nun haben und warum die Reform auch eine Chance für die Transformation der Wirtschaft ist, erläutert Holger Wußler, Partner im Bereich Financial Services bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.




Shifting Minds

EU-Omnibus: Chance zur Weiterentwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien?

In der neuen Folge von Shifting Minds spricht Alexander Kraemer mit Carmen Auer über ein aktuell unvermeidbares Thema: Wie verändert die Omnibus-Initiative der EU das Nachhaltigkeitsmanagement und die -berichterstattung? Doch zunächst erzählt Auer von ihrem beeindruckenden Karriereweg, der sie von einem internationalen Studium zu einer erfolgreichen Position in der Wirtschaftsprüfung geführt hat.











Nachhaltigkeitsberichterstattung

ESRS als mögliches Rahmenwerk nach § 289d HGB für die nichtfinanzielle Erklärung

Da die CSRD bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, bleibt es bei der bisherigen Regelung, nach der Unternehmen ihre Rechnungslegung nach der jeweils zum Stichtag geforderten Rechtslage aufzustellen haben. Die bisher betroffenen Unternehmen müssen also weiterhin eine nichtfinanzielle Berichterstattung in Form einer nichtfinanziellen Erklärung oder eines nichtfinanziellen Berichts nach den derzeit geltenden Regelungen des HGB erstellen.