DNK: Kostenlose Berichtsplattform ist online
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben das erste Modul der neuen DNK-Plattform zur Nachhaltigkeitsberichterstattung freigeschaltet. Die Plattform bildet die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ab. Sie soll Unternehmen die Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte deutlich erleichtern.
Laut Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, schaffen Nachhaltigkeitsberichte Transparenz und helfen Unternehmen, sich bei Kunden und Investoren zu positionieren. Er sagt „Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind bisher komplex und können zu aufwändigen Verfahren führen. Der deutsche Nachhaltigkeitskodex schafft hier Abhilfe, spart Zeit und Kosten und garantiert deutschen Unternehmen eine einfachere Berichterstattung."
DNK soll umfassendes Unterstützungsangebot bieten
Gunda Röstel, Co-Vorsitzende des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) sagt: „Der RNE unterstützt den Deutschen Nachhaltigkeitskodex in seiner Weiterentwicklung vom bisherigen Berichtsstandard hin zu einem umfassenden Unterstützungsangebot, das Unternehmen den Zeit- und Arbeitsaufwand für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erleichtert."
Der überarbeitete DNK stellt ab sofort ein umfassendes Unterstützungsangebot zur Verfügung. Dazu gehören neben der DNK-Plattform auch eine Checkliste und ein Sustainability Campus. Änderungen an der CSRD; die sich möglicherweise aus dem Omnibus-Paket der Europäischen Kommission ergeben, sollen in die Plattform übernommen werden.
Zweites Modul für die freiwillige Berichterstattung geplant
Das Angebot richtet sich zunächst an berichtspflichtige Unternehmen. ein zweites Modul auf Basis des noch endgültig zu beschließenden und zu veröffentlichenden Standards für die freiwillige Berichterstattung, dem sogenannten VSME (Voluntary Small and Medium Enterprises Standard), wird sich in Zukunft auch an nicht gesetzlich berichtspflichtige Unternehmen richten.
Um Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere der Umsetzung der CSRD-Vorgaben zu unterstützen, finanziert das BMWK seit 2024 die Weiterentwicklung des DNK und greift damit Forderungen von Wirtschaftsverbänden nach Entlastung in diesem Bereich auf. Der bisherige DNK wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Dialog mit Investoren und weiteren Stakeholdern bereits 2010 entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011. Der RNE begleitet auch die laufenden Arbeiten am DNK beratend.
-
EmpCo-Richtlinie: Ein scharfes Schwert gegen Greenwashing
255
-
ESG – Definition und Bedeutung für Unternehmen und Investoren
99
-
Von „grün“ zu gerichtsfest: Die EmpCo verändert die Nachhaltigkeitskommunikation
34
-
Wesentlichkeitsanalyse nach CSRD: ein dynamisches Projekt
24
-
EU-Kommission legt überarbeiteten ESRS-Entwurf zur Konsultation vor
21
-
CSRD-Praxisguide: Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
18
-
ESRS: Übersicht aller Datenpunkte zu Set 1 veröffentlicht
16
-
Misstrauen gegenüber Umweltaussagen wächst
13
-
Green Hushing: Wenn die Nachhaltigkeitskommunikation verstummt
12
-
VSME wird zum VS – Kommission veröffentlicht Entwurf für „Voluntary Standard“
12
-
Agentic AI: KI, die nicht wartet, sondern selbstständig handelt
15.05.2026
-
Daten sind der Anfang – Wirkung ist das Ziel
13.05.2026
-
Tu nicht nur Gutes, verpack es auch gut!
08.05.2026
-
Überblick zur ESG-Softwarelandschaft - diese Erkenntnisse lassen sich ableiten
07.05.2026
-
VSME wird zum VS – Kommission veröffentlicht Entwurf für „Voluntary Standard“
06.05.2026
-
EU-Kommission legt überarbeiteten ESRS-Entwurf zur Konsultation vor
06.05.2026
-
Jean Pütz wäre stolz: „Ich habe da mal was vorbereitet“
06.05.2026
-
Wie Banken den grünen Wandel finanzieren
29.04.2026
-
Nachhaltigkeit zwischen Dialektik und Verantwortung
29.04.2026
-
Sprung ins kalte Wasser: Warum Unternehmen Klimaanpassung nicht länger vertagen können
28.04.2026