DNK: Kostenlose Berichtsplattform ist online
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben das erste Modul der neuen DNK-Plattform zur Nachhaltigkeitsberichterstattung freigeschaltet. Die Plattform bildet die Anforderungen der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), ab. Sie soll Unternehmen die Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte deutlich erleichtern.
Laut Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, schaffen Nachhaltigkeitsberichte Transparenz und helfen Unternehmen, sich bei Kunden und Investoren zu positionieren. Er sagt „Die gesetzlichen Vorgaben dafür sind bisher komplex und können zu aufwändigen Verfahren führen. Der deutsche Nachhaltigkeitskodex schafft hier Abhilfe, spart Zeit und Kosten und garantiert deutschen Unternehmen eine einfachere Berichterstattung."
DNK soll umfassendes Unterstützungsangebot bieten
Gunda Röstel, Co-Vorsitzende des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) sagt: „Der RNE unterstützt den Deutschen Nachhaltigkeitskodex in seiner Weiterentwicklung vom bisherigen Berichtsstandard hin zu einem umfassenden Unterstützungsangebot, das Unternehmen den Zeit- und Arbeitsaufwand für die CSRD-konforme Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erleichtert."
Der überarbeitete DNK stellt ab sofort ein umfassendes Unterstützungsangebot zur Verfügung. Dazu gehören neben der DNK-Plattform auch eine Checkliste und ein Sustainability Campus. Änderungen an der CSRD; die sich möglicherweise aus dem Omnibus-Paket der Europäischen Kommission ergeben, sollen in die Plattform übernommen werden.
Zweites Modul für die freiwillige Berichterstattung geplant
Das Angebot richtet sich zunächst an berichtspflichtige Unternehmen. ein zweites Modul auf Basis des noch endgültig zu beschließenden und zu veröffentlichenden Standards für die freiwillige Berichterstattung, dem sogenannten VSME (Voluntary Small and Medium Enterprises Standard), wird sich in Zukunft auch an nicht gesetzlich berichtspflichtige Unternehmen richten.
Um Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung und insbesondere der Umsetzung der CSRD-Vorgaben zu unterstützen, finanziert das BMWK seit 2024 die Weiterentwicklung des DNK und greift damit Forderungen von Wirtschaftsverbänden nach Entlastung in diesem Bereich auf. Der bisherige DNK wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Dialog mit Investoren und weiteren Stakeholdern bereits 2010 entwickelt und unterstützt Unternehmen seit 2011. Der RNE begleitet auch die laufenden Arbeiten am DNK beratend.
-
Omnibus-I-Paket im Europäischen Parlament angenommen
173
-
EmpCo-Richtlinie: Ein scharfes Schwert gegen Greenwashing
110
-
ESG – Definition und Bedeutung für Unternehmen und Investoren
69
-
CSDDD nach dem Omnibus: „Zahnloser Tiger“ oder pragmatische Lösung?
42
-
Wenn ich groß bin, will ich Chief Sustainability Officer werden
33
-
ESRS: Übersicht aller Datenpunkte zu Set 1 veröffentlicht
13
-
Das kostet der Aufbau einer Nachhaltigkeitsabteilung
12
-
Die Nachhaltigkeitstransformation braucht nachhaltige Geschäftsmodelle
12
-
CSRD Stakeholderanalyse: So gelingt die Einbeziehung von Interessengruppen
11
-
Nachhaltigkeitsmanagement: Polarisierung, Gehaltsentwicklung und neue Herausforderungen
11
-
EMAS-Plattform vom Umweltbundesamt getestet: Hier hakt es noch
13.01.2026
-
ValueGrain macht aus Treber einen Zusatzstoff für Brot und Wurst
09.01.2026
-
Grüne Energie: wie Unternehmen Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit verbinden können
09.01.2026
-
Blauer Engel für grüne Software: Bedeutung, Praxis und erste Auszeichnungen
08.01.2026
-
Wie programmiert man den „Autopiloten im Kopf“ um?
07.01.2026
-
Nachhaltigkeitsberichte unter Druck: Das legt der UBA-Bericht offen
06.01.2026
-
Knipex: Nachhaltig von Wuppertal bis ins All
05.01.2026
-
KPIs für nachhaltigen Einkauf: Messen, was zählt
30.12.2025
-
Corporate Social Responsibility
29.12.2025
-
Neue Ansätze: KI kann auch nachhaltig
23.12.2025