Forschende warnen vor Verwässerung von Nachhaltigkeitsvorschriften
Auf der Jahrestagung 2025 der Academy of Management (AOM) in Kopenhagen hat eine Gruppe von Wirtschaftswissenschaftlern die „Kopenhagener Erklärung“ vorgelegt. Im Fokus stehen die Verteidigung eines starken, wissenschaftlich fundierten EU-Nachhaltigkeitsrahmens sowie die Wahrung der evidenzbasierten Entscheidungsfindung. Bis heute wurde die Erklärung europaweit von etwa 400 Wirtschaftswissenschaftlern unterzeichnet.
Hintergrund ist die Omnibus-Initiative der EU-Kommission, mit der regulatorische Lasten reduziert werden sollen. Kritiker sehen dabei die Gefahr, dass zentrale Vorschriften wie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) geschwächt werden. In der Erklärung heißt es: „Wir unterstützen zwar die Bemühungen der Europäischen Union, Vorschriften zu vereinfachen und effizientere Rahmenbedingungen zu schaffen, sind jedoch alarmiert über die derzeitige Ausrichtung des EU-Omnibus-Prozesses“.
Das fordern die Forschenden
1. Evidenzbasierte Vereinfachung:
Dem aktuellen Sammelvorschlag für das Omnibus-Paket fehle eine solide Evidenzbasis. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Berichterstattung und Sorgfaltspflichten sollen systematisch in die nächsten Verfahrensschritte einfließen.
2. Ausrichtung an der Klimawissenschaft
Eine Abschwächung oder gar Streichung von Klimawandelplänen würde die Transformation untergraben. Klimapläne sind zentrale Instrumente, um Geschäftsmodelle an wissenschaftsbasierten Klimazielen auszurichten.
3. Regulatorische Kohärenz sichern
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen weiterhin unter die CSRD fallen, um Kohärenz zur NFRD zu wahren und einen belastbaren, EU-weiten Berichterstattungspool sicherzustellen.
4. Abwägung von Kosten und Nutzen
Neben den Compliance-Kosten seien die strategischen Vorteile von Berichterstattung und Sorgfaltspflicht zu berücksichtigen. Forschung belege deren langfristigen geschäftlichen Wert.
5. Risikobasierte Sorgfaltspflicht beibehalten
Die Lieferkettenrichtlinie CSDDD müsse risikobasiert bleiben und mit internationalen Standards im Einklang stehen, insbesondere den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, um grenzüberschreitende Rechtsklarheit und ethische Konsistenz zu gewährleisten.
Wer steht hinter der Erklärung?
Mitverfasserinnen und Mitverfasser sind:
- Andreas Rasche, Copenhagen Business School
- Laura Marie Edinger-Schons, Universität Hamburg
- Judith Ströhle, Universität St. Gallen
- Ali Aslan Gümüsay, LMU München
- Florian Berg, MIT
- Florian Hoos, IMD Lausanne
- Gaia Melloni, Universität Lausanne
Die Gruppe adressiert Entscheidungsträgerinnen und -träger in den verbleibenden Phasen des Omnibus-Prozesses – von den finalen Verhandlungen im Europäischen Parlament bis zum anschließenden Trilog – und hat zur Untermauerung ihrer Punkte relevante Forschungsergebnisse zusammengestellt.
Einordnung für die Praxis
Die Unterzeichnenden betonen: Nachhaltigkeit ist kein reiner regulatorischer Ballast, sondern ein strategischer Vorteil, der die Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Innovationskraft Europas stärkt. Eine Schwächung des EU-Nachhaltigkeitsrahmens würde Unternehmen in einer Welt steigender Klimarisiken, wachsender Investorenerwartungen sowie zunehmender Nachfrage nach Transparenz und Sinnhaftigkeit strukturell benachteiligen.
Die Forschenden fordern die europäischen Gesetzgeber auf, die Vereinfachung des Regelwerks mit wissenschaftlicher Evidenz zu unterlegen, ohne dabei die Integrität und Ambition von CSRD und CSDDD zu opfern. Nun liegt es bei Parlament, Rat und Kommission, diese Evidenz in den verbleibenden Verfahrensschritten des Omnibus-Prozesses konsequent zu berücksichtigen.
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