Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung, zielt die Bundesregierung darauf ab, die EU Richtlinie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vom 14. Dezember 2022 umzusetzen. Die CSRD sieht eine standardisierte und erwe... mehr

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Gesetzesradar / 4.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Gesetzesradar / 1.15 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte... mehr

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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.4 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.15 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahren mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS E1 in die Gesamtheit der ESRS (ESRS Set 1)

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der CSRD verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Dimensionen: Environment (E), Social (S) und Governance (G). Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standard... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 1 Klimawandel als Kernbereich der ESRS (ESRS Set 1)

Mit dem ESRS E1 "Klimawandel" rückt die Klimaberichterstattung entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Fokus unternehmerischer Offenlegungspflichten. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, sind verpflichtet, nicht nur über ihre direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), sondern auch über indirekte Emissionen in Scope 3 – insbesondere aus der Beschaffung von Wa... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 1 Bedeutung der europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards

Die ESRS sind ein zentraler Bestandteil der CSRD, die eine umfassendere und detailliertere Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte vorschreibt. Ziel ist es, eine größere Transparenz zu schaffen und Unternehmen dazu zu bewegen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern. Der ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – fokussiert sich speziell a... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS S2 in die Gesamtheit der ESRS (ESRS Set 1)

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk der CSRD. Innerhalb dieser umfassenden Struktur sind die ESRS neben den generellen Anforderungen nach verschiedenen Kategorien unterteilt, die sich auf Umwelt (E), Soziales (S) und Governance (G) erstrecken (siehe Abb. 1). Die Umweltstandards beschäftigen sich mit Themen wie Klimawandel, Biodiversität und Ressourcennutzung, wäh... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 1 Governance im Einkauf – Der ESRS G1 als strategischer Hebel für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung

Mit dem ESRS G1 "Unternehmensführung" rückt die Governance-Struktur von Unternehmen als zentrales Element nachhaltiger Unternehmensführung in den Fokus der regulatorischen Berichterstattung. Der Standard verlangt von CSRD-pflichtigen Unternehmen eine umfassende Offenlegung zu Leitungs- und Kontrollstrukturen, internen Kontrollsystemen, unternehmerischen Entscheidungsprozesse... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) G1 verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Offenlegung ihrer Governance-Strukturen – von der Unternehmenskultur über die Gestaltung von Lieferantenbeziehungen bis hin zur Korruptionsprävention, Lobbytätigkeit und verantwortungsvollen Zahlungspraktiken. Für den Einkauf bedeutet dies eine strategische Erweiterung... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / Zusammenfassung

Überblick Der ESRS E1 fordert Unternehmen auf, Strategien, Ziele und Maßnahmen zu Klimaschutz und -anpassung offenzulegen. Schwerpunkt ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen (Scope 1-3). Der Einkauf trägt maßgeblich zur Umsetzung klimabezogener Strategien bei: von emissionsarmen Materialien über klimafreundliche Lieferketten bis hin zu CO2-Bepreisung. Der Text analysie... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS G1 (ESRS Set 1)

Die Umsetzung des ESRS G1 erfordert vom Einkauf ein deutlich erweitertes Rollenverständnis im Sinne guter Unternehmensführung. Integrität, Transparenz, ethisches Verhalten und verantwortungsvolle Lieferantenbeziehungen sind nicht mehr nur Compliance-Themen, sondern strategische Anforderungen, die operativ durch den Einkauf mitgestaltet werden müssen. Die folgenden übergreife... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS S2 (ESRS Set 1)

Die Umsetzung des ESRS S2 erfordert eine umfassende strategische Ausrichtung im Einkauf, die sicherstellt, dass arbeitsrechtliche Risiken in der Lieferkette nicht nur identifiziert, sondern aktiv gemanagt werden. Während die einzelnen Substandards spezifische Anforderungen an die Einkaufsstrategie stellen, sind die folgenden allgemeinen Handlungsempfehlungen grundlegend für ... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS (ESRS Set 1)

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards (ESRS Set 1), ergänzt durch zwei Querschn... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 5 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS E1 (ESRS Set 1)

Die Umsetzung des ESRS E1 erfordert eine tiefgreifende Transformation im Einkauf, um den Anforderungen an Klimaschutz, Klimaanpassung und Transparenz in der Lieferkette gerecht zu werden. Während die neun Teilstandards jeweils spezifische Berichts- und Steuerungspflichten definieren, lassen sich übergreifende strategische Handlungsfelder ableiten, die für den Einkauf zentral... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance (ESRS Set 1)

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von... mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 2.1.2 Umweltpolitische Digitalagenda (2020)

Dem Green Deal folgt die umweltpolitische Digitalagenda des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), welche sich explizit der Digitalisierung im Dienst von Umwelt, Klima und Natur widmet und mit 4 Maßnahmenpaketen strategische Grundsätze und Ziele zur Verankerung des Umweltschutzes in der Digitalpolitik zusammenfasst. Das ... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3 Anforderungen des ESRS G1 aus Sicht des Einkaufs (ESRS Set 1)

3.1 Zielsetzung des ESRS G1 (ESRS Set 1) Der Standard ESRS G1 "Unternehmensführung" zielt darauf ab, Transparenz über die Integrität, Steuerung und ethische Ausrichtung unternehmerischer Aktivitäten herzustellen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie durch Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme sicherstellen, dass ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten nach innen wie ... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS Set 1)

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 5 Fazit (ESRS Set 1)

Die Umsetzung des ESRS G1 verdeutlicht eindrücklich, dass gute Unternehmensführung kein abstraktes Regelwerk ist, sondern im operativen Alltag konkret gelebt werden muss. Dem Einkauf kommt dabei eine besondere Rolle zu: Als Schnittstelle zu Lieferanten, Dienstleistern und weiteren Geschäftspartnern beeinflusst er tagtäglich die Integrität, Transparenz und Fairness wirtschaft... mehr

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ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 5 Fazit (ESRS Set 1)

Mit dem ESRS S2 rücken Einkaufsabteilungen stärker in den Fokus der unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie sind gefordert, menschenrechtliche Risiken entlang der Wertschöpfungskette nicht nur zu identifizieren und zu bewerten, sondern auch systematisch zu dokumentieren und zu steuern. Der Standard verlangt eine systematische Verankerung sozialer Kriterien im... mehr

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ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 4 Scope-Betrachtungen im ESRS E1-6 – Einordnung, Einflussmöglichkeiten und Fokus des Einkaufs (ESRS Set 1)

Der Teilstandard ESRS E1-6 verpflichtet Unternehmen zur vollständigen Offenlegung ihrer Treibhausgasemissionen in Scope 1, Scope 2 und Scope 3, wie es durch das international anerkannte Greenhouse Gas Protocol definiert ist (siehe Abb. 2). Diese dreistufige Kategorisierung ist zentral für die standardisierte Klimabilanzierung und bildet die Grundlage zur Bewertung klimabezog... mehr

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Digitaler Produktpass: Tran... / 1 Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?

In einem Digitalen Produktpass (DPP) wird ein Produkt über den gesamten Produktlebenszyklus transparent beschrieben. Damit kann die Kreislaufwirtschaft in Zukunft elementar im Nutzungs- und Recyclingprozess auf dem Weg zum Klima- und Umweltschutz begleitet werden. Durch Informationen zur Zusammensetzung der Komponenten, Materialen und chemischen Substanzen aber auch Informat... mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 3 Beispiel: Controlling & Sustainability bei einem Logistikunternehmen

Zur Entwicklung von Steuerungskennzahlen zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit wird exemplarisch ein Logistikunternehmen betrachtet. Die Logistikbranche ist in Deutschland ein bedeutender Wirtschaftszweig und Arbeitgeber. Zudem bestehen insbesondere im Logistikmarkt große transformatorische Herausforderungen bei der Bewältigung des Umwelt-, Klima- und Ressour... mehr

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ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 8.2.1 Management der Auswirkungen, Chancen und Risiken (simplified ESRS G1)

Der Bereich "Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen" befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren aktiv steuern, insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Er setzt sich aus drei Teilstandards zusammen, die der PAT-Architektur folgen. Für den Einkauf sind alle drei unmittelbar relevant. Sie adres... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.2 Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie

Rz. 370 Auch auf europäischer Ebene ist die Verantwortung der Unternehmen für eine nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ("Corporate Social Responsibility", CSR) immer stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, wobei es dabei neben der Beachtung der Anforderungen aus dem Umweltrecht auch um das Arbeitsrecht und die Corporate Governance geht. Ein Meilenstein in dies... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.4.1 Begriffsdefinition

Rz. 109 Im Rahmen der internen Risikoberichterstattung sollte auch angemessen auf die Auswirkungen von ESG-Risiken eingegangen werden, sofern über sie nicht schon als Teil anderer Risikoarten berichtet wird (→ BT 3.2 Tz. 1, Erläuterung). Davon ist zunächst auszugehen, da sie als Risikotreiber auf die anderen Risikoarten einwirken (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Von den Instit... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.3 Konsistenz mit anderen Vorgaben

Rz. 57 Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Übergangspläne gut in die Geschäftsstrategien integriert sind und mit ihren Risiko- und Finanzierungsstrategien, ihrem Risikoappetit, ihrem ICAAP, ihrem Risikomanagementrahmen und ihrer öffentlichen Kommunikation abgestimmt sind und Maßnahmen in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Strategien des Institutes enthalten, di... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.2.4 Bankenaufsicht

Rz. 382 Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der CRD und der CRR im Hinblick auf ESG-Aspekte hat die EBA erstmals im Juni 2019 diverse Aufträge erhalten. Laut ihrem "Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung" ("Action Plan on Sustainable Finance") vom Dezember 2019[1] wollte die EBA bei der Umsetzung ihrer Mandate schrittweise vorgehen. Mit der CRD VI sind neue Aufträge für... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.1 Rahmenbedingungen und strategische Vorgaben

Rz. 395 Im April 2001 wurde der "Rat für Nachhaltige Entwicklung" (RNE) einberufen, der die Bundesregierung zu Nachhaltigkeitsthemen berät, an der Entwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie beteiligt ist und das Thema Nachhaltigkeit zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen machen soll. Am 13. Oktober 2011 wurde vom RNE der "Deutsche Nachhaltigkeitskodex" (DNK)[1] als... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.3.2 Berichterstattung und Offenlegung

Rz. 402 Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)[1] und mit Unterstützung des "Sustainability Accounting Standards Boards" (SASB)[2] hat die SD-M GmbH in Frankfurt als Anbieter für nichtfinanzielle Nachhaltigkeits-Daten seit 2010 globale Standards für wesentliche Nachhaltigkeitsindikatoren ("Sustainable Development Key Performan... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 215 Nachdem der erste Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht infolge des Bruchs der Koalition Ende 2024 nicht zu Ende geführt werden konnte, startete der Gesetzgebungsprozess mit dem Referentenentwurf (RefE) "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetz... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat eine einheitliche Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (Rz. 60 ff.), den Lagebericht (Rz. 79 f.), den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk für den Abschluss (Rz. 69 ff.) (mit dem CSRD-UmsG ist zusätzlich der Bericht übe... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Lagebericht

Rz. 79 Der Inhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB. Der Lagebericht ist vollständig offenzulegen, d. h. ggf. künftig auch inklusive eines Nachhaltigkeitsberichts, soweit eine Verpflichtung zur Erstellung besteht (Rz. 215 ff.). Kleine KapG (einschl. KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB und seit dem BilRUG entsprechende Genossenschaften) und gleichgestellte Personenhandels... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Erklärungen der Vertreter des vertretungsberechtigten Organs

Rz. 80 Für Inlandsemittenten i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG, die keine KapG nach § 327a HGB sind, sind die nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB geforderten Versicherungen ("Bilanzeid", "Lageberichtseid") als gesonderte Erklärungen neben Jahresabschluss bzw. Lagebericht offenzulegen (§ 264 Rz. 121 ff.; § 289 Rz. 69 ff.). Die Form der gesonderten Erklärung ist ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inw... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Offenlegungspflicht

Rz. 151 Die Regelungen zur Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle in elektronischer Form (§ 325 Abs. 1 bis 1b HGB) und die Verkürzung der Offenlegungspflicht von max. zwölf auf vier Monate für kapitalmarktorientierte Unt (Abs. 4) gelten auch für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Der Streichung des expliziten Verweises auf Satz 1 (Abs. 3 a... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Offenlegung von Änderungen (Abs. 1b Satz 1)

Rz. 106 Erfolgt eine nachträgliche Änderung von bereits offengelegten bzw. hinterlegten Unterlagen, ist dies offenzulegen bzw. eine erneute Hinterlegung vorzunehmen. Hierbei stellt der Wortlaut auf "die Änderung" ab. Hieraus ist jedoch nicht zu folgern, dass nur die Änderung als solche an die das Unternehmensregister führende Stelle zu übermitteln ist. Vielmehr muss sich die... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Regelung gilt unmittelbar für KapG und infolge von § 264a HGB auch für KapCoGes. Hierbei ist zu beachten, dass die Einbeziehung Letzterer auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzuführen ist.[1] Im Schrifttum wird diskutiert, inwieweit die Vorschrift gegen das Grundrecht des Datenschutzes verstößt.[2] Dies gilt speziell für den Fall, dass eine Ges. nur einen oder we... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 1 Einführung

Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren vielfältige Reformen angestoßen, um primär Unternehmen des öffentlichen Interesses (Public Interest Entities – PIEs) zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu bewegen. Der Nachhaltigkeitsbegriff ist im Schrifttum divers belegt und kann zum einen durch das sog. "Triple Bottom Line"-Konzept operationalisiert werden. Hier... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / Literaturtipps

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.1.4 Integrierte Finanz- und ESG-Berichterstattung

Eine Integration der vielfältigen ESG-Berichte von PIEs (Erklärung zur Unternehmensführung, nichtfinanzielle Erklärung, CSRD/ESRS-Bericht, Vergütungsbericht) mit der Finanzberichterstattung (Integrated Reporting) ist nicht erforderlich. Dieser Umstand vergrößert das Risiko von "Greenwashing" und einer Informationsüberflutung durch den steigenden Umfang der ESG-Berichterstatt... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 3.1 Nachhaltigkeit in der variablen Vorstandsvergütung

Die Transformation der zweiten EU-Aktionärsrechte-Richtlinie durch das sog. ARUG II 2019 hatte zu einer Anpassung des § 87 Abs. 1 S. 2 AktG dahingehend geführt, dass bei der variablen Vorstandsvergütung bei börsennotierten Aktiengesellschaften seither eine "nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft" zugrunde gelegt werden muss.[1] Durch diese Klarstellung des... mehr

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Zur Notwendigkeit von Nachh... / 4.2.2 Überwachungs- und Prüfungspflichten

Die Ausweitung der Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung und des Nachhaltigkeitsberichts sowie eine Integration von Nachhaltigkeitspflichten in das betriebliche Risikomanagementsystem und in die Sorgfaltspflichten des Vorstands könnten eine Klarstellung der §§ 111, 107 Abs. 3, 171 AktG für den Aufsichtsrat nach sich ziehen. So schlägt der frühere SFB in seinem Abschlussber... mehr