Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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Neuer Anlauf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz: Regierungsentwurf beschlossen

Zusammenfassung Überblick Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD veröffentlicht. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet. Am 3. September hat die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzu...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 4 Folgen der Nichtumsetzung zum 31.12.2024 und mögliche Omnibusverordnung

Durch die Nichtumsetzung zum 31.12.2024 gilt die alte Rechtslage weiter fort, d. h. die bislang nach § 289b HGB/§ 315b HGB zur Nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung verpflichteten Unternehmen mussten diese auch für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und brauchten die strengeren Regeln der CSRD nicht zu beachten. Es entfiel damit auch die vorgesehene Prüfungspflicht. Gl...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / Zusammenfassung

Überblick Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD veröffentlicht. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet. Am 3. September hat die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD bes...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 1 Einführung

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung wurde durch den Referentenentwurf (RefE) am 10.7.2025 neu angestoßen und durch den Regierungsentwurf (RegE) am 3.9.2025 bekräftigt. Die Umsetzung soll schnellstmöglich noch im Jahr 2025 erfolgen, da ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 7 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer weiter vorgeschrieben

Zentral in der Umsetzung bleibt, dass neben der Neufassung der §§ 289b ff. und §§ 315b ff. HGB, in denen die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung statt der bisherigen Nichtfinanziellen Berichterstattung geregelt werden, die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB zweigeteilt werden in Prüfung des Abschlusses und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshal...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 9 Weitere Änderungen des RefE

Zudem soll auch weiterhin mit dem RegE die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt werden. Durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung passiert das künftig in § 328a und § 328b HGB-E. Darüber hinaus werden die Straf- und Bußgeldvorschriften ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 5 Weiteres Änderungsgesetz für weitere Erleichterungen der Omnibus-Initiative absehbar

Parallel dazu werden die von der Bundesregierung und dem Bundesrat bereits weitgehend akzeptierten über die zeitliche Verschiebung hinausgehenden Erleichterungsvorschläge der EU-Kommission (Omnibus-Initiative, COM(2025)81) weiter auf europäischer Ebene diskutiert werden und wohl 2026 zu einem Änderungsgesetz führen. Vorgeschlagen wird unter anderem eine dauerhafte deutliche ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 8 Berichtspflicht durch LkSG nicht mehr thematisiert

Im Zuge der Umsetzung sollte auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Hier war in der alten Gesetzesvorlage sicher am interessantesten, dass der Sorgfaltspflichtenbericht nach § 10 Abs. 2 LkSG hätte entfallen können, wenn ein pflichtgemäßer oder freiwilliger (allerdings nur wenn der formal allen Anforderungen des Pflichtberichts entspricht und gepr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 42 Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das HGB sollen in Abs. 2 Nr. 6 die Wörter "Aspekte wie bspw. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund" durch die Wörter "das Geschlecht sow...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 4 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht wird der Wortlaut des § 289e HGB-E marginal angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus den geänderten Regelungen zur Offenlegung sowie aus ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328a HGB-E

Rz. 1 Mit der im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden der Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter ausgeweitet, der aber mit der Omnibus-Initiative der EU-Kommission v. 26.2.2025 wieder reduziert werden soll (§ 289b HGB Rz 20).[1] Die richtliniengemäße Umsetzung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315e HGB-E

Rz. 1 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der § 315e HGB-E neu eingeführt,[1] welcher MU, die ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, verpflichtet, diesen in einem standardisierten elektronischen Format nach Maßgabe des Art. 3 Delegierten Verordnung (EU) 2019/815[2] zu erstellen und auszuzeichne...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 12 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] (§ 289b Rz 20). Rz. 12 In Folge der Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Wirtschaft in der EU nachhaltiger zu gestalten, wurde im Dezember 2022 die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erlassen, die im Januar 2023 in Kraf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315f HGB-E

Rz. 1 Der RegE CSRD-UmsG [1] sieht die Einführung des § 315f HGB-E vor, welcher die bislang in § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB geregelten Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten bzgl. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zusammenführen soll. Der sog. "Konzernbilanzeid", der die Richtigkeit und Vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 113 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Abs. 1–4 bleiben unverändert. Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 133 Im Zuge der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auch der bisherige § 289 HGB an einigen Stellen angepasst. So wird § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB durch den RegE CSRD-UmsG (2025) aufgehoben, weil die Versicherungen der Mitglied...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 21 Das CSRD-UmsG soll den Anwendungsbereich der Norm zukünftig einschränken und damit Art. 23 Abs. 4 Buchst. b der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderte Fassung umsetzen. Die Befreiungsregelung des § 292 HGB-E soll sich dabei hinsichtlich der Pflicht zur A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 29 Das CSRD-UmsG soll den Anwendungsbereich der Norm zukünftigen einschränken und damit Art. 23 Abs. 4 Buchst. b der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderte Fassung umsetzen. Die Befreiungsregelung des § 291 HGB-E soll sich dabei hinsichtlich der Pflicht zur...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 13 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 Nach dem vorliegenden Regierungsentwurf sind keine Änderungen des § 319b HGB vorgesehen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. 6.1 Überblick und Normzweck Rz. 12 Durch das CSRD-UmsG soll der Titel des § 289c HGB-E in "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" geändert werden (§ 289b Rz 21). § 289c HGB-E enthält Regelungen zum Inhalt des Nach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Rz. 52 Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Die zu erwartenden Änderungen werden auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz nachfolgend dargestellt: Die Abs....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 215 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung liegt keine verabschiedete Gesetzesfassung für das CSRD-Umsetzungsgesetz vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Die Abs. 1–5 und 6a sol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand des CSRD-UmsG s. § 289b Rz 21. Rz. 158 Die Umsetzung der CSRD führt zu zwei Änderungen im § 264 HGB. Zum einen wird der Abs. 2 Satz 3 aufgehoben. Der sog. Bilanzeid (Rz 88) wird künftig inhaltlich fast unverändert im § 289h HGB-E geregelt. Demnach habe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 238 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für die vorliegende Kommentierung lag noch keine finale Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Referentenentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Die Überschrift des § 3...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 99 Mit der Umsetzung der CSRD in das HGB [2] soll die Versicherung der gesetzlichen Vertreter von Konzernabschluss und -lagebericht in einem neuen § 315f HGB-E zusammengefasst werden (Rz 89).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 65 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Die zu erwartenden Änderungen werden auf Basis des RegE CSRD-UmsG nachfolgend dargestellt: In Abs. 1 Satz 1 sollen die Wörter "§ 264 Absatz 2 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 155 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen in § 317 HGB vorgesehen: Die Abs. 1, 3, 3a, 3b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 34 Auf Basis des RegE CSRD-UmsG sind folgende Änderungen beabsichtigt: Das CSRD-Umsetzungsgesetz sieht eine Streichung von § 324 HGB vor. Ersetzt wird diese durch die beabsichtigte Einführung eines § 324m HGB-E, der die entsprechenden Vorschriften zum Prüfungsausschus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 56 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine finale Fassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz soll die Vorschrift in Abs. 1 und Abs. 2 formal geändert werden, indem dort das Wor...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 101 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Beitrags lag noch keine verabschiedete Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz vom 3.9.2025 sind folgende Änderungen zu erwarten. Die Abs. 1–5 und 7 so...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315g-E

Rz. 1 Infolge der Einfügung des neuen § 315e HGB-E mit dem geplanten CSRD-UmsG[1] zu Formatvorgaben für den Konzernlagebericht und der Zusammenführung der Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten hinsichtlich des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts im neuen § 315f HGB-E soll der bisherige § 315e HGB nach § 315g HGB-E v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 In § 329 HGB wird neben der Änderung in Abs. 3 mit dem Nachvollzug der Verschiebung der Offenlegungsvorgaben für Zweigniederlassungen von § 325a HGB nach § 328a HGB ein Abs. 3a ergänzt. Damit wird der das Unternehmensregister führenden Stelle erlaubt, für die Erfü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 65 Infolge der anstehenden Umsetzung der CSRD in deutsches Recht, ist nach derzeitigem Stand des RegE vom 3.9.2025 davon auszugehen, dass § 325a HGB in den neuen § 328a HGB-E verschoben wird. Inhaltlich sollen sich die beiden Normen im Wesentlichen entsprechen. Aus r...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 37 Die – voraussichtlich rückwirkend auf das GJ 2025 anzuwendenden – Änderungen des CSRD-UmsG betreffen ausschl. die Formulierung von § 294 Abs. 3 Satz 1 HGB (Rz 28–Rz 33). Nach dem Entwurf sind die Unterlagen durch das TU nicht mehr beim MU "einzureichen", sondern a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 20 Der bisherige Wortlaut, dass der Jahresabschluss vom Kfm. "zu unterzeichnen" ist, wird durch den Wortlaut "schriftlich aufzustellen" ersetzt. Damit wird klargestellt, dass § 126 Abs. 1 BGB auf § 245 HGB Anwendung findet und eine Ersetzung der eigenhändigen Untersc...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 67 In Abs. 1 wird das bisherige Wort "Jahresabschluß" durch "Jahresabschluss" ersetzt (rein formale Anpassung). Abs. 2 bleibt unverändert. Abs. 3: Entsprechend wird das Wort "Konzernabschluß" in "Konzernabschluss" geändert. Darüber hinaus werden nunmehr im Aufzählungsw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 87 In Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a werden nach dem Wort "Jahresabschlusses" die Wörter "oder des zu prüfenden Lageberichts" eingefügt. Nach der Gesetzesbegründung dient die Änderung unter Hinweis auf das Selbstprüfungsverbot der Klarstellung, dass nicht nur die Mit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Rz. 2 Die Offenlegungspflichten für KapG mit Sitz im Ausland werden bisher in § 325a HGB geregelt. S. daher zur vor der CSRD-Umsetzung gültigen Fassung § 325 Rz 1 ff. § 325a HGB verpflichtet inländische Zweigniederlassungen zur Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen ihrer ausländischen Hauptniederlassung unter Anwendung der §§ 325, 328, 329 Abs. 1 und 4 HGB im Inland. Mit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025 (vgl. auch § 334 Rz 53).[1] Rz. 69 In Abs. 1 S. 1 soll eine Nr. 3 eingefügt werden, die lautet: "§ 328b über die Pflicht zur Offenlegung des Nachhaltigkeitsberichts"; Im Satzteil nach der Nr. 3 sollen entsprechend die Wörter "im Fall der Nummer 2" geändert werden in "in den ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315j HGB-E

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden. Die Einführung der Berichtspflicht für bestimmte Unt mit Sitz in einem Drittstaat erfolgt i. R. d. Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 324k HGB-E

Rz. 1 § 324k HGB-E regelt ein Minderheitengesellschafterrecht für einen Bericht an die Gesellschafter und setzt Art. 37 Abs. 3 Unterabs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Die dritte Partei muss einem gesetzlichen Akkreditierungsverfahren unterliegen. Jedenfalls WP, die mit Blick auf die Abschlussprüfung einer staatlichen Aufsicht u...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem neuen Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes .[1] Rz. 9 Eine direkte Änderung des § 315d HGB ist nicht vorgesehen, allerdings wird der § 289f HGB, auf den verwiesen wird, geändert: Aufgrund des breiten Begriffsverständnisses der Richtlinie hinsichtlich Nachhaltigkeit, welche auch die Dimension der (Corporate) Governance umfass...mehr