Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Verordnungsermächtigung (Abs. 3)

Rz. 7 In § 315k Abs. 3 HGB-E wird eine Verordnungsermächtigung vorgeschlagen, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dazu befugt, nach Erlass oder Änderung der delegierten Rechtsakte gem. § 315k Abs. 1 Satz 2 HGB-E die entsprechenden Vorschriften zu bezeichnen. Diese Verordnungsermächtigung stellt sicher, dass nationale Regelungen flexibel auf Änderungen der delegierten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 315h HGB-E betrifft KapG mit Sitz im Inland, die TU eines obersten MU mit Sitz in einem Drittstaat sind. Die Berichtspflicht wird in § 315h Abs. 1 HGB-E auf KapG i. S. d. § 289b Abs. 1 HGB-E beschränkt. Demnach fallen solche Unt in den Anwenderkreis, die große KapitalG i. S. d. § 267 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 bis 5 HGB oder kapitalmarktorientiert nach § 264d HGB und k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bereitstellung von Berichten akkreditierter unabhängiger dritter Parteien, falls das Unt aufgrund anderer Rechtsakte des Unionsrechts verpflichtet ist, Teile seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung durch eine solche dritte Partei überprüfen zu lassen. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf Unterlagen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324e HGB-E sieht vor, dass für die Auswahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts § 319 HGB entsprechend anzuwenden ist. Dies gilt sowohl für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts als auch des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Die in § 319 HGB enthaltenen Ausschlussgründe werden für § 342e HGB in gewissem Umfang modifiziert, um den durch das CSRD-UmsG geschaffenen zus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit und Begriff der Nachhaltigkeit (§ 289b Abs. 1 HGB-E)

Rz. 13 Zentral für die Berichterstattung nach § 289c HGB-E ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit, wie er in Abs. 1 Satz 1 des § 289c HGB-E verankert ist. Demnach sind diejenigen Angaben in den Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen, die für das Verständnis der Auswirkungen der Tätigkeiten des Unt auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie für das Verständnis der Auswirkungen von ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Zusammenfassung von Konzernbilanzeid und Konzernlageberichtseid (Abs. 3)

Rz. 6 In § 315f Abs. 3 HGB-E wird klargestellt, dass der Konzernbilanzeid und der Konzernlageberichtseid in einer gemeinsamen Erklärung abgegeben werden können. Dies bedeutet, dass es den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs freigestellt ist, die beiden Eide getrennt oder zusammen abzugeben, solange die inhaltlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Möglichkeit, die ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 § 294 HGB kodifiziert zunächst in Abgrenzung zu § 296 HGB, der die Einbeziehungswahlrechte regelt, das grds. Konsolidierungsgebot des HGB. Neben der Bestimmung des KonsKreises regelt § 294 HGB die sich daraus ergebenden Vorlagepflichten und Auskunftsrechte. Auch wenn es in der Überschrift weiter "Vorlagepflichten" heißt, fordert der Gesetzestext in Abs. 3 dann konkret ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Konzernbilanzeid (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 315f Abs. 1 HGB-E haben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapG, die MU ist, als Inlandsemittent (§ 2 Abs. 14 WpHG) Wertpapiere (§ 2 Abs. 1 WpHG) begibt und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist, in einer schriftlichen Erklärung nach bestem Wissen zu versichern, dass der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 49 Der Gesetzgeber hat eine einheitliche Aufzählung der offenlegungspflichtigen Unterlagen geschaffen. Diese umfasst gem. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB: den festgestellten oder gebilligten Jahresabschluss (Rz 60 ff.), den Lagebericht (Rz 79 f.), den Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk für den Abschluss (Rz 69 ff.) (mit dem CSRD-UmsG ist zusätzlich der Bericht über di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324d HGB-E regelt die Bestellung und Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts. Hierzu wird im Wesentlichen auf die entsprechende Anwendung von § 318 HGB verwiesen. Auch wenn nicht explizit angegeben, gilt die Vorschrift entsprechend auch für den Prüfer des Konzernnachhaltigkeitsberichts. Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324i HGB-E regelt den Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht und setzt insoweit Art. 28a der Abschlussprüferrichtlinie (RL 2014/56/EU) in der durch die CSRD eingefügten Fassung um. Anders als noch im RefE sieht der RegE keinen (separaten) Prüfungsbericht zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts mehr vor. Somit verbleibt als einziges Berichterstattungsinstrume...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsachverhalte

Rz. 92 Die ergänzenden Vorschriften für KapG und KapCoGes brauchen von einem TU in der Rechtsform einer KapG, das in einen Konzernabschluss eines MU mit Sitz innerhalb eines Mitgliedstaats der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den EWR einbezogen ist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht beachtet zu werden. Damit besteht eine umfangreiche Erleichterung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Akkreditierte dritte Partei

Rz. 5 Der Gesetzestext lässt nicht erkennen, was unter einer akkreditierten dritten Partei zu verstehen ist. Akkreditierung nennt man den Umstand, dass eine allgemein anerkannte Organisation einer anderen Organisation oder Person eine bestimmte Kompetenz bescheinigt.[1] Dies dürfte jedenfalls für solche WP/WPG gelten, die im Berufsregister die besondere Befähigung als Nachha...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Exkurs: Vergütungsbericht nach § 162 AktG

Rz. 41 Mit dem ARUG II ist der Vergütungsbericht ab dem Gj 2021 aus dem Konzernlagebericht herausgelöst worden und muss seither als gesonderter Bericht nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam erstellt und getrennt vom Konzernlagebericht veröffentlicht werden.[1] Nach § 162 Abs. 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft seit dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 Die Anwendung des § 315j HGB-E bedingt das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Dieses liegt vor, wenn eine KapG auf ein anderes Unt unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–4 HGB ausüben kann. Darüber hinaus stellt § 315j HGB-E inhaltlich auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Berichterstattung über den Prozess zur Informationsermittlung (§ 289c Abs. 3 HGB-E)

Rz. 22 Nach § 289c Abs. 3 HGB-E ist über den Prozess zur Ermittlung der den Angaben zugrunde liegenden Informationen zu berichten. Dies beinhaltet insbes.: die Beschreibung der Methoden und Verfahren, die zur Datenerhebung und -analyse verwendet wurden, die Darstellung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der berichteten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bilanzeid

Rz. 2 § 289h Abs. 1 HGB-E enthält inhaltlich unverändert die Vorschriften zum "Bilanzeid", die derzeit in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten sind. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag das CSRD-UmsG noch nicht in einer verabschiedeten Form vor. Für Näheres s. daher § 264 Rz 88 ff.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 289e HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes am 18.4.2017 in Kraft[1] und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Die Regelung des § 289e HGB enthält die Mitgliedstaatenoption aus Art. 19a Abs. 1 Unterabs. 4 der Bilanzrichtlinie in der Fassung der CSR-RL, KapG den Verzicht auf die Berichterstattung bestimmter nichtfinanzieller...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 6 Inhaltlich verweist § 315i HGB-E auf § 315k Abs. 1 HGB-E, welcher die Inhalte des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts beinhaltet und wiederum auf bestimmte Angaben nach § 289c HGB-E und die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) abstellt. Die Offenlegung erfolgt nach Maßgabe des neu gefassten § 325b HGB-E, nach ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Gleichzeitigkeit mit anderen Unterlagen (Abs. 1a Satz 3)

Rz. 45 Erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses, IFRS-Einzelabschlusses oder Konzernabschlusses nicht gleichzeitig mit allen anderen nach § 325 HGB offenzulegenden Unterlagen (u. a. Bericht des Aufsichtsrats, Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex, gem RegE CSRD-UmsG zukünftig auch Prüfungsvermerk über den Nachhaltigkeitsbericht), so ist darauf hinzuwe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Konkrete Berichtsthemen des Nachhaltigkeitsberichts (§ 289c Abs. 2 HGB-E)

Rz. 15 Die Abs. 2 und 3 des § 289c HGB-E normieren die Mindestanforderungen an den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts und stützen sich auf die Vorgaben des Art. 19a Abs. 2 der durch die CSRD geänderten Bilanzrichtlinie, die wiederum durch die ESRS konkretisiert und erweitert werden. Gem. § 289c Abs. 2 Nr. 1 HGB-E muss der Nachhaltigkeitsbericht zunächst eine kurze Beschreibun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.5 Erklärungen der Vertreter des vertretungsberechtigten Organs

Rz. 80 Für Inlandsemittenten i. S. d. § 2 Abs. 14 WpHG, die keine KapG nach § 327a HGB sind, sind die nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB geforderten Versicherungen ("Bilanzeid", "Lageberichtseid") als gesonderte Erklärungen neben Jahresabschluss bzw. Lagebericht offenzulegen (§ 264 Rz 121 ff.; § 289 Rz 69 ff.). Die Form der gesonderten Erklärung ist fü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4 Lagebericht

Rz. 79 Der Inhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB. Der Lagebericht ist vollständig offenzulegen, d. h. ggf. künftig auch inklusive eines Nachhaltigkeitsberichts, soweit eine Verpflichtung zur Erstellung besteht (Rz 215 ff.). Kleine KapG (einschl. KleinstKapG i. S. v. § 267a HGB und seit dem BilRUG entsprechende Genossenschaften) und gleichgestellte Personenhandelsg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 9 Die in § 267 HGB genannten Größenkriterien sind von KapG und KapCoGes zu beachten. Anwendung finden die Vorschriften auch bei Genossenschaften gem. § 336 Abs. 2 Satz 1 HGB. Zudem ist § 267 HGB relevant für die Abgrenzung der Anwender der nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b Abs. 1 HGB bzw. den zukünftigen Nachhaltigkeitsbericht nach § 289b Abs. 1 HGB i. d. F. des CS...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 § 321 HGB ist eine für alle nach HGB prüfungspflichtigen Ges. (große und mittelgroße KapG, KapCoGes) zu beachtende Vorschrift. Eigentlich "Betroffener" der Regelung ist aber nicht der Bilanzierende, sondern dessen Abschlussprüfer. Die Vorschrift regelt die Mindestinhalte für den Prüfungsbericht, die der Gesetzgeber dem gesetzlichen Abschlussprüfer auferlegt hat. Rz. 2 D...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 7 § 328b HGB bedingt eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorschriften der §§ 315h, 315i oder 315j HGB-E. KapG mit Sitz im Ausland können demnach von den Berichts- und Offenlegungspflichten entbunden werden, wenn sie die Größenkriterien der §§ 315h Abs. 1, 315i Abs. 1 oder 315j Abs. 1 HGB-E nicht überschreiten. Die Vorschrift des § 315h HGB-E bezieh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Abberufung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Rz. 5 Auch hier wird auf die Regelung von § 318 HGB verwiesen, allerdings wird die Regelung für Zwecke des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts modifiziert. Die Regelungen des § 318 Abs. 3 HGB (vgl. insb. zum Kreis der Berechtigten § 318 Rz 53 ff.) zur Abberufung des Jahres- bzw. Konzernabschlussprüfers gelten analog mit der Modifikation, dass eine Abberufung aus einem in der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.6 Beschreibung des Diversitätskonzepts (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 26 Durch das CSR-RL-Umsetzungsgesetz wurde in Abs. 2 eine Nr. 6 (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB) angehängt. Diese betrifft die zusätzliche Beschreibung eines Diversitätskonzepts, das mit Blick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats Aspekte wie etwa Alter, Geschlecht sowie Bildungs- und Berufshintergrund enthält und die Ziele des Diversi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Offenlegungspflicht

Rz. 151 Die Regelungen zur Übermittlung an die das Unternehmensregister führende Stelle in elektronischer Form (§ 325 Abs. 1 bis 1b HGB) und die Verkürzung der Offenlegungspflicht von max. zwölf auf vier Monate für kapitalmarktorientierte Unt (Abs. 4) gelten auch für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht. Rz. 152 Diese Verpflichtung besteht für die gesetzlichen Vert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Nachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. 1 HGB-E

Rz. 7 Nach § 315i HGB-E sind die für eine inländische Zweigniederlassung zuständigen Personen dazu verpflichtet, jährlich ihre Hauptniederlassung aufzufordern, ihnen für das vergangene Gj einen Nachhaltigkeitsbericht zur Verfügung zu stellen, welcher gem. § 315k Abs. 1 HGB-E erstellt wurde. Nach § 315k Abs. 1 HGB-E sind im Nachhaltigkeitsbericht die Angaben des § 289c Abs. 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufzustellen. Da nach § 290 Abs. 1 und 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnungslegung verpflichtet ist, sofern die Größenkriterien nach § 293 HGB erfüllt sind und sofern konsolidierungspflichtige TU vorliegen (§ 290 Abs. 5 HGB), kann dies in meh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5 Lageberichtseid (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 69 Mit Abs. 1 Satz 5 transformierte der deutsche Gesetzgeber den Art. 4 Abs. 2 EU-Transparenz-RL [1] in deutsches Recht. Gemeinsam mit dem neu eingefügten § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB soll diese Vorschrift einen Beitrag dazu leisten, dass Adressaten der Berichterstattung zuverlässige und umfassende Informationen über die Wertpapieremittenten am Kapitalmarkt erhalten. Art. 4 de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 6 Relevant sind die Regelungen des § 329 HGB für alle KapG. Neben KapG müssen auch KapCoGes die Vorgaben des § 329 HGB einhalten. Die Anwendung reicht über Jahresabschluss und Lagebericht hinaus auch auf die Offenlegung von Zahlungsberichten, da auf die Abs. 1, 3 und 4 des § 329 HGB verwiesen wird. Anders verhält es sich dagegen bei dem nichtfinanziellen (Konzern-)Berich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerk

Rz. 69 Der Bestätigungsvermerk bzw. Versagungsvermerk des Abschlussprüfers ist offenzulegen, wobei eine vollständige Wiedergabe – einschl. des Datums und des Orts sowie der Namen der unterschreibenden Person(en) – geboten ist. Dadurch wird unterbunden, dass Teile des Vermerks verändert oder sein Sinn entstellt werden kann. Zugleich können Hinweise darauf erlangt werden, inwi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 15 Da § 252 HGB nicht von abschließendem Charakter ist, was sich bereits aus der Verwendung der Formulierung "insbesondere" in Abs. 1 ergibt, stehen alle anderen Normen des Handelsgesetzbuches mit § 252 HGB zumindest in indirekter Beziehung, die GoB-Bezug aufweisen respektive GoB konkretisieren. Dies betrifft sowohl § 238 Abs. 1 HGB für die Buchführung, die §§ 243 Abs. 1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Bilanzeid

Rz. 88 Mit dem in § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB geforderten sog. Bilanzeid haben die gesetzlichen Vertreter (im Lagebericht seit dem CSR-RL-Umsetzungsgesetz wird genauer von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs gesprochen) einer KapG bzw. eines MU, das Inlandsemittent gem. § 2 Abs. 14 WpHG und keine KapG i. S. d. § 327a HGB ist,[1] bei Unterzeichnung eine gesonderte ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren durch große Kapitalgesellschaften (Abs. 3)

Rz. 99 Große KapG, wozu nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB auch alle kapitalmarktorientierten Ges. zählen, haben auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren in die Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Ges. nach Abs. 1 Satz 2 einzubeziehen. Wie bei Abs. 1 Satz 3 geht es dem Gesetzgeber hier um die "bedeutsamsten" Leistungsindikatoren (hier nichtfinanzieller Art), die für die Ge...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 8 Für den Fall, dass kein Konzernabschluss aufzustellen ist, sind Ergänzungen des Jahresabschlusses um eine Kapitalflussrechnung und einen EK-Spiegel notwendig (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es gibt keine größenabhängigen Erleichterungen, da die kapitalmarktorientierte KapG stets – soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist – als große KapG anzusehen ist (§ 267 Abs. 3 Satz ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 16 Sind die Tatbestandsmerkmale des § 264a HGB erfüllt, so liegt eine sog. haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft vor, die neben den allgemeinen Vorschriften der §§ 238–263 HGB folgende Spezialvorschriften zu beachten hat:[1] §§ 264–289f HGB: Jahresabschluss der KapG und Lagebericht §§ 290–315e HGB: Konzernabschluss und Konzernlagebericht §§ 316–324a HGB: Prüfung §§...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Darüber hinaus gilt die Vorschrift durch gesetzliche Verweisung für Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB), Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (§ 340a Abs. 1 HGB), VersicherungsUnt (§ 341a HGB) sowie für publizitätspflichtige Institutionen (§§ 1, 5 PublG). Zudem verweist § 87 Abs. 1 Satz 1 BHO für Bunde...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Übermittlungspflichten der Tochterunternehmen

Rz. 28 § 294 Abs. 3 Satz 1 HGB erlegt TU Vorlagepflichten gegenüber dem MU auf, indem Unterlagen unverzüglich einzureichen bzw. nach Umsetzung der CSRD (Rz 37) zu übermitteln sind. Die Vorschriften sollen das MU zur sachgerechten Aufstellung des Konzernabschlusses befähigen. Die Übermittlungspflichten bestehen unabhängig davon, ob die TU tatsächlich zum KonsKreis i. e. S. zä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 § 324c HGB-E enthält Regelungen zu Gegenstand und Umfang der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Während bislang nur zu prüfen war, ob die nichtfinanzielle Erklärung oder der gesonderte nichtfinanzielle Bericht vorgelegt wurden, erfolgt nunmehr eine vollständige inhaltliche Prüfung.[1] Rz. 2 Art. 96 Abs. 1 EGHGB-E sieht die erstmalige Anwendung der §§ 324b–m HGB-E auf ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Anforderungen, Form und Umfang

Rz. 11 Der Konzernlagebericht ist aufgrund seiner Bedeutung nach § 290 Abs. 1 HGB als ein eigenständiges Element klar und deutlich als solcher zu kennzeichnen. Aufgrund seiner eigenständigen Bedeutung muss er grds. eigenständig lesbar sein, ohne auf andere Bestandteile im Konzernabschluss zu verweisen. Allerdings liegen mit der Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315...mehr