Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.3 Verabschiedung von Rahmenwerken in unterschiedlichen Jurisdiktionen

Rz. 40 Für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU (künftig auch Unternehmen, die Aktivitäten in der EU verfolgen) gilt das Rahmenwerk der CSRD. Für Unternehmen, die den US-Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, sind (ggf. zusätzlich) die Anforderungen der SEC zu beachten. Keine unmittelbare Verpflichtung haben die IFRS SDS. International lassen sich aber unterschiedliche (Gesetzes-...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 41 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 21 ESRS 1, App. C (§ 3 Rz 185) enthält eine Liste der schrittweisen Angabepflichten oder Angabepflichten in den ESRS, die im ersten Jahr/den ersten Jahren der Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung nach den ESRS ausgelassen werden können oder nicht anwendbar sind (ESRS 1.137). Erleichterungen bestehen für ESRS E5-6 "Erwartete finanzielle Effekte im Zusammenhang mit die ...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.4 IDW EPS 352 (08.2022), IDW EPS 990 (11.2022) und IDW EPS 991 (11.2022)

Rz. 32 Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat drei Standardentwürfe veröffentlicht, die eine Ergänzung zu bereits bestehenden Prüfungsstandards zur freiwilligen externen materiellen Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gem. §§ 289b ff. HGB darstellen. Die Entwürfe der IDW Prüfungsstandards bestehen aus: Inhaltliche Prüfung der nichtfinanz...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.4 Kennzahlen und Ziele: ESRS S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Rz. 137 Die Metriken und Ziele sind in Set 1 der ESRS für den ESRS S4 noch nicht tiefergehender ausgeführt, was in einer Überarbeitung nachgeholt werden soll. Daher haben Unternehmen nach ESRS S4.38 nur die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele offenzulegen, die sie sich ggf. gesetzt haben: zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und/oder Endnu...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 3 Fazit

Rz. 79 Die Bereiche Umwelt und Soziales betrachten teilw. sehr kleinteilig die verschiedenen Aspekte der Nachhaltigkeit und verlangen detaillierte Offenlegungspflichten. Allerdings unterliegen diese der sehr ermessensbehafteten Einschätzung der Wesentlichkeit. Daher ist als zusammenhaltende Klammer die Berichterstattung über die Berücksichtigung der Aspekte auch in der Corpo...mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / 3 Fazit

Rz. 113 ESRS E1 umfasst Angabepflichten hinsichtlich des Klimawandels. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E1 berücksichtigt zwei Dimensionen: Klimaschutz (climate change mitigation) und Anpassu...mehr

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§ 1C Strategieanbindung der... / 1.2 Strategierelevanz für das eigene Unternehmen

Rz. 8 Aus der Perspektive eines Unternehmens lassen sich die genannten makroökonomischen Entwicklungen als sozio-ökologische Disruptionen interpretieren, die zu tiefgreifenden Veränderungen in den Märkten führen können. Angesichts der sozio-ökologischen Realitäten des 21. Jahrhunderts wird die bisherige Art und Weise zu wirtschaften zunehmend infrage gestellt und eine Richtu...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 3 Fazit

Rz. 48 ESRS E4 umfasst Angabepflichten hinsichtlich biologischer Vielfalt und Ökosysteme. In Übereinstimmung mit den anderen Umweltstandards sind Informationen zur Identifikation und zum Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie zu den Zielen und den korrespondierenden Kennzahlen zu geben. ESRS E4 berücksichtigt drei Ebenen: die direkten Ursachen des Verlusts der...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.4.1 Phase-in-Regelungen

Rz. 47 Im Hinblick auf die Erstanwendung eines künftigen ESRS LSME verweist ED ESRS LSME Abschn. 1.121 auf App. C des Entwurfs, in dem Übergangsregelungen zur zeitlich gestaffelten Erstanwendung der Angabepflichten festgelegt werden (sog. Phase-in-Regelungen). Die vorgesehenen Vereinfachungszeiträume beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstanwendung des ESRS LSME gem. CSR...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.1 ESRS G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle

Rz. 47 Die Angabepflicht ESRS G1-4 umfasst – sofern wesentlich – Informationen hinsichtlich Fällen von Korruption oder Bestechung während des Berichtszeitraums (ESRS G1.22). ESRS G1-4 stellt somit u. a. ein quantitatives Ergänzungsstück zu den in ESRS G1-3 dargelegten Informationen zu Verfahren der Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung dar. Die Angabepfli...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.3 Status des ESRS VSME

Rz. 72 Die CSRD in ihrer derzeitigen Fassung sieht für den freiwillig anwendbaren ESRS VSME, anders als für den in Rz 8 ff. dargestellten ESRS LSME, keine Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung, den Anwenderkreis oder den Anwendungszeitpunkt vor. Auch die sog. value chain cap-Funktion liegt derzeit lediglich beim ESRS LSME, nicht aber beim ESRS VSME (ED ESRS VSME.BC31 ff...mehr

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§ 10 ESRS E5 – Ressourcennu... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 9 ESRS 1, App. A (§ 3 Rz 67) enthält Nachhaltigkeitsaspekte, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind. Bezogen auf ESRS E5 wird nur ein Thema (Kreislaufwirtschaft) mit drei Unterthemen (Ressourcenzuflüsse einschl. Ressourcennutzung, Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sowie Abfälle...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.8 ESRS 2 SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

Rz. 82 Gegenstand der Angabepflicht ist es, die Kernelemente der allgemeinen Strategie des Unternehmens darzustellen, sofern sie Nachhaltigkeitsaspekte betrifft. Gleichrangig sind das Geschäftsmodell und die Wertschöpfungskette des Unternehmens darzustellen, wobei der Fokus darauf liegt, in welchem Ausmaß diese mit nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen v...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 4 Berichtsgrenzen (Konsolidierungskreis, Wertschöpfungskette und Vergleichszahlen)

Rz. 49 Gem. ESRS 1 soll die Nachhaltigkeitserklärung für denselben Berichtskreis wie für die finanzielle Berichterstattung erstellt werden, abzustellen ist auf das Konzept der "operational control"; demnach hat eine unter den Anwendungsbereich der CSRD fallende Muttergesellschaft in der konsolidierten Berichterstattung auch die Nachhaltigkeitsinformationen für ihre Tochterun...mehr

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§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 3 Fazit

Rz. 149 ESRS S4 verdeutlicht den Erstellern der Nachhaltigkeitsberichterstattung, welche Angaben bei vorliegender Wesentlichkeit über Aspekte im Kontext von Verbrauchern und/oder Endnutzern nötig sind. Der Standard ist noch nicht final ausgestaltet, da insbes. die konkreten Kennzahlen fehlen, die bislang unternehmensintern definiert werden müssen. Nach den sehr allgemein geh...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 69 Anders als der ESRS LSME mit seinem eng abgegrenzten Anwendungsbereich auf i.W. (vergleichsweise wenige) kapitalmarktorientierte KMU und einige Hundert SNCI wurde der ESRS VSME als Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von nicht kapitalmarktorientierten KMU potenziell für viele Tausend KMU und Kleinstunternehmen konzipiert. Deutlich erweitert w...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.3.4 ESRS G1-3 – Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Rz. 32 Die Angabepflicht ESRS G1-3 umfasst – sofern wesentlich – Informationen zum System der Aufdeckung und Verhinderung, Untersuchung als auch Verfolgung betreffend Vorwürfe und Vorfälle [1] im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung inkl. zugehöriger Schulungen des Unternehmens (ESRS G1.16). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten A...mehr

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§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.3.1 ESRS E2-3 – Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 59 Angabepflicht ESRS E2-3 sieht die Offenlegung von Zielen in Bezug auf Verschmutzung vor. Zielsetzung dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis der Ziele zu ermöglichen, die das Unternehmen zur Unterstützung seiner umweltbezogenen Konzepte und zur Bewältigung seiner wesentlichen umweltbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen gesetzt hat (ESRS E2.20 f.)....mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 7 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung an Nachhaltigkeitsaspekten, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Die für ESRS S3 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

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§ 5 Vorbemerkungen zu ESRS E1 – E5

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS E1 bis ESRS E5 gem. der überarbeiteten Übersetzung der ESRS vom 9.8.2024. Zu den Auswirkungen der sog. "Omnibus-Initiative" sei auf § 1 Rz 16 verwiesen. Ergänzungen der Kommentierungen betreffen die EFRAG Q&A (Rz 2, 3), einen Hinweis auf die Entwurfsfassung von IG 4 zu Übergangsplänen (Rz 5), neue Studienerkenntnisse zur ESRS-...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 2 Der zeitliche Ablauf der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

Die EU hatte die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) am 16.12.2022 als Richtlinie (EU) 2022/2464 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die CSRD war von jedem Mitgliedsstaat der EU innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen, was der deutsche Gesetzgeber verpasst hat. Deshalb wurde inzwischen ein Vertrags...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 3 Auswirkungen des RefE auf Unternehmen der unterschiedlichen "CSRD-Wellen"

In den RegE wurde die zeitliche Verschiebung der 2. Welle (große Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften sowie alle konzernrechnungslegungspflichtige Unternehmen) und 3. Welle (kapitalmarktorientierte KMU mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften) um jeweils 2 Jahr bereits eingearbeitet, nicht aber die weiteren noch diskutierten ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 6 Erfüllungsaufwand der CSRD für die Wirtschaft

Die Umsetzung der Richtlinie ins HGB gestaltet sich weiterhin sehr aufwändig, der neue RegE umfasst 226 Seiten, wobei gegenüber den 205 Seiten des RefE primär Erläuterungen hinzugekommen sind und die zentralen Inhalte der Gesetzesänderungen unverändert geblieben sind. Da kaum Mitgliedstaatenwahlrechte in der CSRD vorgesehen sind, gibt es in der Umsetzung keine großen Überras...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-Umsetzungsgesetz: Regierungsentwurf beschlossen

Zusammenfassung Überblick Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD veröffentlicht. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet. Am 3. September hat die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzu...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 4 Folgen der Nichtumsetzung zum 31.12.2024 und mögliche Omnibusverordnung

Durch die Nichtumsetzung zum 31.12.2024 gilt die alte Rechtslage weiter fort, d. h. die bislang nach § 289b HGB/§ 315b HGB zur Nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung verpflichteten Unternehmen mussten diese auch für das Geschäftsjahr 2024 erstellen und brauchten die strengeren Regeln der CSRD nicht zu beachten. Es entfiel damit auch die vorgesehene Prüfungspflicht. Gl...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 10 Literaturverzeichnis

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_CSRD_UmsG_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Synopse zum Referentenentwurf des BMJV, https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Synopse/Synopse_CSRD_UmsG_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=2mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / Zusammenfassung

Überblick Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf (RefE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD veröffentlicht. Damit wurde das Gesetzgebungsverfahren neu gestartet. Am 3. September hat die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der CSRD bes...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 1 Einführung

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung wurde durch den Referentenentwurf (RefE) am 10.7.2025 neu angestoßen und durch den Regierungsentwurf (RegE) am 3.9.2025 bekräftigt. Die Umsetzung soll schnellstmöglich noch im Jahr 2025 erfolgen, da ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 7 Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch einen Wirtschaftsprüfer weiter vorgeschrieben

Zentral in der Umsetzung bleibt, dass neben der Neufassung der §§ 289b ff. und §§ 315b ff. HGB, in denen die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung statt der bisherigen Nichtfinanziellen Berichterstattung geregelt werden, die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB zweigeteilt werden in Prüfung des Abschlusses und Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, weshal...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 9 Weitere Änderungen des RefE

Zudem soll auch weiterhin mit dem RegE die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt werden. Durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung passiert das künftig in § 328a und § 328b HGB-E. Darüber hinaus werden die Straf- und Bußgeldvorschriften ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 5 Weiteres Änderungsgesetz für weitere Erleichterungen der Omnibus-Initiative absehbar

Parallel dazu werden die von der Bundesregierung und dem Bundesrat bereits weitgehend akzeptierten über die zeitliche Verschiebung hinausgehenden Erleichterungsvorschläge der EU-Kommission (Omnibus-Initiative, COM(2025)81) weiter auf europäischer Ebene diskutiert werden und wohl 2026 zu einem Änderungsgesetz führen. Vorgeschlagen wird unter anderem eine dauerhafte deutliche ...mehr

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Neuer Anlauf für ein CSRD-U... / 8 Berichtspflicht durch LkSG nicht mehr thematisiert

Im Zuge der Umsetzung sollte auch der bestehende Rechtsrahmen überprüft und punktuell angepasst. Hier war in der alten Gesetzesvorlage sicher am interessantesten, dass der Sorgfaltspflichtenbericht nach § 10 Abs. 2 LkSG hätte entfallen können, wenn ein pflichtgemäßer oder freiwilliger (allerdings nur wenn der formal allen Anforderungen des Pflichtberichts entspricht und gepr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 42 Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das HGB sollen in Abs. 2 Nr. 6 die Wörter "Aspekte wie bspw. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund" durch die Wörter "das Geschlecht sow...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.4.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weite...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 4 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht wird der Wortlaut des § 289e HGB-E marginal angepasst. Die Änderungen ergeben sich aus den geänderten Regelungen zur Offenlegung sowie aus ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328a HGB-E

Rz. 1 Mit der im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden der Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter ausgeweitet, der aber mit der Omnibus-Initiative der EU-Kommission v. 26.2.2025 wieder reduziert werden soll (§ 289b HGB Rz 20).[1] Die richtliniengemäße Umsetzung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum Normzweck des nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315k-E HGB

Rz. 1 Die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit, insbes. vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Klimawandels, hat die EU dazu veranlasst, die Berichterstattung von Unt hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu intensivieren. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die bisherigen Regelungen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315e HGB-E

Rz. 1 Mit Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der § 315e HGB-E neu eingeführt,[1] welcher MU, die ihren Konzernlagebericht um einen Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitern müssen, verpflichtet, diesen in einem standardisierten elektronischen Format nach Maßgabe des Art. 3 Delegierten Verordnung (EU) 2019/815[2] zu erstellen und auszuzeichne...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 12 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025[1] (§ 289b Rz 20). Rz. 12 In Folge der Bestrebungen der Europäischen Kommission, die Wirtschaft in der EU nachhaltiger zu gestalten, wurde im Dezember 2022 die Richtlinie (EU) 2022/2464 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) erlassen, die im Januar 2023 in Kraf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 315f HGB-E

Rz. 1 Der RegE CSRD-UmsG [1] sieht die Einführung des § 315f HGB-E vor, welcher die bislang in § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB geregelten Versicherungen der Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Inlandsemittenten bzgl. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zusammenführen soll. Der sog. "Konzernbilanzeid", der die Richtigkeit und Vo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 113 Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Kommentierung lag noch keine endgültige Gesetzesfassung des CSRD-Umsetzungsgesetzes vor. Auf Basis des Regierungsentwurfs zum CSRD-Umsetzungsgesetz sind folgende Änderungen beabsichtigt: Abs. 1–4 bleiben unverändert. Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 133 Im Zuge der Umsetzung der CSRD in deutsches Recht wird auch der bisherige § 289 HGB an einigen Stellen angepasst. So wird § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB durch den RegE CSRD-UmsG (2025) aufgehoben, weil die Versicherungen der Mitglied...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 21 Das CSRD-UmsG soll den Anwendungsbereich der Norm zukünftig einschränken und damit Art. 23 Abs. 4 Buchst. b der Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderte Fassung umsetzen. Die Befreiungsregelung des § 292 HGB-E soll sich dabei hinsichtlich der Pflicht zur A...mehr