Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Lagebericht

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Pflicht zur Offenlegung des Lageberichts besteht nur bei entsprechender Aufstellungspflicht und damit nicht für kleine KapG i. S. d. § 267 Abs. 1 sowie kleine PersG i. S. d. § 264a, da diese durch § 264 Abs. 1 Satz 4 von der Lageberichterstellung befreit sind. Erstellt ein solches UN freiwillig einen Lagebericht, so ist dessen Offenlegung...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 5 Aktuelle Änderungen und Ausblick: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Rz. 61d Am 14.12.2022 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verabschiedet (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD). Die Richtlinie wurde am 16.12.2022 im Amt...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.1 Berichtsinhalte und Entwicklung

Rz. 18 Die Bestandteile des Lageberichts ergeben sich grundsätzlich durch die Zusammenfassung einzelner Lageberichtsinhalte zu übergeordneten Berichtseinheiten. Innerhalb der letzten Jahre kam es immer wieder zu Änderungen der Inhalte bzw. zu Verlagerungen der Informationen zwischen Anhang und Lagebericht. Diese Änderungen waren primäreuroparechtlich induziert (insbesondere ...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / Zusammenfassung

Überblick Der Lagebericht ist ein eigenständiges Instrument der externen Rechnungslegung, das nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB neben dem Jahresabschluss besteht, jedoch formal keinen Bestandteil desselben darstellt. Er dient insbesondere der Informationsvermittlung über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft und soll ein...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.11 Nichtfinanzielle Erklärung (§§ 289b–289e HGB)

Rz. 58a Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Corporate Social Responsibility wurde durch das CSR-RL-UG v. 11.4.2017 neben der bereits aufgeführten Verlagerung bestimmter Normen und der Ergänzung der Erklärung zur Unternehmensführung insbesondere ein vollständig neuer Berichtsteil in den Lagebericht integriert. Die Nichtfinanzielle Erklärung, die nunmehr in den §...mehr

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Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.2.1 Wirtschaftsbericht i. e. S. (§§ 289 Abs. 1 Sätze 1, 2 sowie 289 Abs. 3 HGB)

Rz. 19 Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich Geschäftsergebnis und der Lage der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 Satz 1 HGB) Durch die Darstellung von Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses soll den Adressaten des Lageberichts die Unternehmensentwicklung bis zum Abschlussstichtag sowie das Geschäftsergebnis überblicksartig geschildert werden. Die hier au...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling ... / 1 Regulatorischer Rahmen und Handlungsbedarf

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steigt sowohl die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen als auch das Transparenzniveau. Besonders das produzierende Gewerbe steht vor der Herausforderung, Daten für die Kennzahlen auf Shopfloor-Ebene zu erheben und bis hin zur Geschäfts(feld)steuerung bereitzustellen. Gleichzeitig wird Nachhaltigkeit zunehmend zu...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling ... / 9 Fazit und Zusammenfassung

Die produktbezogene Energieverbrauchsanalyse in Fertigungsunternehmen gewinnt im Spannungsfeld von aktueller Energiesituation, Effizienznotwendigkeit, Nachhaltigkeit und Regulatorik an Bedeutung. U.a. hier setzt das BMFTR-EDNA-Projekt an, indem es über IT-Technologien von der Shop-Floor-Ebene Daten erhebt und für Nachhaltigkeitsdashboards direkt verfügbar macht. Der vorgestel...mehr

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / Literaturtipps

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§ 8 ESRS E3 – Wasser- und M... / 3 Fazit

Rz. 69 ESRS E3 enthält Angabepflichten zu Wasser- und Meeresressourcen. Zum einen sind – wie in den anderen Standards – Informationen zum Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen anzugeben, zum anderen sind Informationen zu Parametern und Zielen offenzulegen. Im Fokus stehen die Aspekte Wasserverbrauch, Wasserentnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in di...mehr

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Zwischenberichterstattung n... / 1.3 Regelmäßige versus anlassbezogene externe Rechnungslegung

Rz. 6 Die regelmäßige externe Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Gesellschaften umfasst insbesondere den (Konzern-)Jahresabschluss, einschließlich (Konzern-)Lagebericht[1], die (Konzern-)Kapitalflussrechnung[2], die Eigenkapitalveränderungsrechnung[3], die Segmentberichterstattung[4] sowie die periodische Zwischenberichterstattung. Hinzu kommen noch weitere Bericht...mehr

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Digitalisierung & Nachhalti... / 2.3 Messung und Berichterstattung

Nachhaltigkeitskennzahlen zu messen und darüber zu berichten ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie. Die regelmäßige Überwachung und Berichterstattung über den Fortschritt bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ist für Unternehmen wichtig – und für viele durch die CSRD inzwischen auch gesetzlich verpflichtend. [1] Es besteht grundsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Managementsysteme: Grundlag... / Zusammenfassung

Begriff Ein Managementsystem ist ein komplexes "Werkzeug" zum Managen (Planen, Organisieren, Führen und Kontrollieren) eines Unternehmens bzw. betrieblicher Aufgaben, wie Qualität, Umwelt, Informationssicherheit oder Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) etc. Dieses Werkzeug stellt ein strukturiertes System dar. Es umfasst eine Beschreibung des Kontextes d...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / Literaturtipps

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.1 Konsolidierte und nicht konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 110 Die Schlüsselregelung zu den Berichtsgrenzen, d. h. zum Umfang, in dem Daten für die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuholen sind, findet sich in ESRS 1 am Anfang von Kap. 5 "Wertschöpfungskette": "Die Nachhaltigkeitserklärung gilt für dasselbe Bericht erstattende Unternehmen wie die Abschlüsse" (ESRS 1.62). D. h., dass für eine nicht konsolidierte Na...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 9 Phase-in-Regelungen

Rz. 183 An letzter Stelle widmet sich ESRS 1 den Übergangsbestimmungen für die erstmalige Anwendung der ESRS. Diese sehen zeitliche bzw. inhaltliche Erleichterungen für die geforderte Berichterstattung vor. Die vorgesehenen Zeiträume für die Anwendung dieser Erleichterungen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Berichtspflicht gem. ESRS, wie sie von der CSRD fes...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 61 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 107 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise s...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 8 Schutzklauseln

Rz. 176 ESRS 1 enthält zwei explizite Schutzklauseln, die es Unternehmen erlauben, Angaben zu unterlassen – insbes. dann, wenn diese in der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wurden: "Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Verschlusssachen oder vertrauliche Informationen anzugeben, selbst wenn diese als wesentlich betrachtet werden" (ESRS 1.105). Im Besond...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.1 Ebenen von Standards und Angabepflichten

Rz. 3 ESRS 1 legt die grundlegende Struktur der ESRS dar und behandelt damit zugleich das Zusammenspiel der bereits vorliegenden und noch in Entwicklung befindlichen ESRS. Unterschieden werden drei Ebenen von Standards, die sektorunabhängig für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten (ESRS 1.4): generelle Standards (cross-cutting standards): diese umfassen ESRS 1 ("Allge...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4 Von der Due Diligence zur doppelten Wesentlichkeit

Rz. 43 Wie schon in der NFRD stellt die Wesentlichkeitsanalyse gem. CSRD/ESRS das "Herzstück" der Nachhaltigkeitsberichterstattung dar.[1] Allerdings finden sich mit den ESRS erstmals umfangreiche konkretisierende Vorgaben zu deren Durchführung und der darauf basierenden Ableitung von Inhalten der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf die (z. T. wohl unvermeidbar...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 7.1 Aufbau der Nachhaltigkeitserklärung

Rz. 151 Zur formalen Gestaltung der Nachhaltigkeitserklärung sieht ESRS 1 zwei grundlegende Zielsetzungen vor, die zu beachten sind: Einerseits muss die Nachhaltigkeitserklärung klar von den weiteren Teilen des Lageberichts, in dem sie gem. CSRD einzubetten ist, abzugrenzen sein (ESRS 1.111(a)). Andererseits soll die Nachhaltigkeitserklärung auf eine Weise aufgebaut sein, die ...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 3 Qualitative Merkmale von Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 18 In einem gesonderten Kapitel enthält ESRS 1 Ausführungen zu "qualitativen Merkmalen" ("qualitative characteristics") von Nachhaltigkeitsinformationen. Diese werden eingeteilt in: grundlegende qualitative Merkmale von Informationen (fundamental qualitative characteristics of information): Relevanz (relevance) und wahrheitsgetreue Darstellung (faithful representation) so...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.1 (Sustainability) Due Diligence

Rz. 45 Der Due-Diligence-Prozess eines Unternehmens im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte bildet das Fundament der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der damit verbundenen Wesentlichkeitsanalyse. Dies ergibt sich v. a. aus dem in ESRS 1 dargelegten Umstand, dass die durchzuführende Wesentlichkeitsanalyse (insbes. hinsichtlich der Auswirkungs-Wesentlichkeit) auf den bereit...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 5.2 Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfungskette

Rz. 124 Eine bedeutsame Abweichung gegenüber dem Umfang der Berichtsgrenzen regeln die ESRS im Hinblick auf die Wertschöpfungskette: "Die in der Nachhaltigkeitserklärung enthaltenen Informationen über das Bericht erstattende Unternehmen werden durch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ergänzt, die mit dem Unternehmen durch seine direkten und...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 10 Fazit

Rz. 201 ESRS 1 enthält grundlegende Regelungen für das Gesamtsystem der Berichterstattung gem. ESRS. Zwar ergeben sich aus ESRS 1 selbst keine unmittelbaren Berichtspflichten, allerdings nehmen die weiteren ESRS in vielen Fällen Bezug auf konkrete Regelungsbereiche und fordern konkrete Angaben etwa zur Darstellung der in ESRS 1 inhaltlich geregelten Wesentlichkeitsanalyse. A...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 51 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 52 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 6.1 Abzudeckende Zeithorizonte

Rz. 134 Zu den Berichtszeiträumen, die von der Nachhaltigkeitsberichterstattung abzudecken sind, hält ESRS 1 zunächst fest, dass die Nachhaltigkeitserklärung denselben Berichtszeitraum umfasst, auf den sich auch die Finanzberichterstattung, d. h. der Abschluss bezieht (ESRS 1.73). Dies ist insofern konsequent, als diese Nachhaltigkeitserklärung gem. CSRD verpflichtender Teil...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 4.3.3 Finanzielle Wesentlichkeit

Rz. 85 Die finanzielle Wesentlichkeitsbewertung beinhaltet die Identifizierung von Informationen, die für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzberichterstattung bei Entscheidungen über die Bereitstellung von Ressourcen für das berichtspflichtige Unternehmen als wesentlich betrachtet werden können (ESRS 1.48). Insbes. werden Informationen für Hauptnutzer der allgemeinen Finanzbe...mehr

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§ 3 ESRS 1 – Allgemeine Anf... / 2.2 Gliederung nach Berichterstattungsbereichen, Angabepflichten und Datenpunkten

Rz. 9 ESRS 1 stellt den Aufbau der weiteren ESRS (ESRS 2, themenbezogene Standards und sektorspezifische Standards) dar. Dieser orientiert sich an der Struktur der Angabepflichten, welche die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) eingeführt hat und die auch den IFRS SDS zugrunde liegen.[1] Demnach sind sämtliche Angabepflichten in den Standards einer de...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU auf eine neue Grundlage. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und Unternehmen stärker für ihre ökologischen, sozialen und governancebezogenen A...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / VSME

Der "Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs" (VSME-Standard) ist ein freiwilliges Rahmenwerk, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Der Standard bietet mittelständischen Unternehmen eine praxisnahe Orientierung für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung und positioniert sich als Alternative zu den European Sustainability Reporting Standard...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EU Green Deal

Ein im Dezember 2019 von der EU-Kommission vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum zu fördern. I. R. d. EU Green Deals wurde auch die Überarbeitung der NFRD angekündigt, die mittels der Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgte (s. Corporate Sustainability Reporting Directive).mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Nichtfinanzielle Erklärung

Gesetzlich seit 2017 verpflichtend durch die mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) eingeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten. Das CSR-RUG setzt die europäische Non-Financial Reporting Directive (NFRD) in nationales Recht um. In Deutschland waren ca. 500 Unternehmen davon betroffen. Durch...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / ESRS

Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bilden das zentrale Instrument für die Umsetzung der CSRD. Sie konkretisieren, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung erfassen und berichten müssen. Ziel ist es, eine konsistente, vergleichbare und transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung entlang d...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / ILO

Die International Labour Organization (ILO) ist eine UN-Organisation, die sich insbes. für die Einhaltung internationaler Arbeitsstandards einsetzt. Sie entwickelt und überwacht Normen zu Themen wie etwa Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung. Im Kontext der ESRS bilden die ILO-Übereinkommen das normative Fundament und sind explizit in mehrere ESRS eingebettet. Unter...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EFRAG

Die Abkürzung steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Ziel des Vereins ist es, die EU-Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. I. R. d. CSRD ist die EFRAG mit der Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (s. ESRS) beauftragt. Außerdem wurde sie von der EU-Kommission...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 101 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ei...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Ar...mehr

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Implementierung und Umsetzu... / 2.4 Nachhaltigkeitsreporting aufbauen

Um die Zielerreichung im Rahmen der Strategie nachverfolgen zu können, sollte ein belastbares Reporting für die wichtigsten Kennzahlen aufgesetzt werden. Dieses sollte zumindest mittelfristig in Qualität und Regelmäßigkeit an das Finanzreporting anschließen. Nur wenn Nachhaltigkeitskennzahlen mit gleicher Relevanz verfolgt werden, kann die Strategie auch erfolgreich umgesetz...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Literaturtipps

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der geänderten CSRD ist weiterhin geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 1.3 Phase-in-Regelungen

Rz. 7 Phase-in-Regelungen, die eine schrittweise Anwendung einzelner Angabepflichten der ESRS vorsehen, sind auch für ESRS 2 von Bedeutung. Zunächst wurde jedoch von der EFRAG die Wirkung der themenspezifischen Phase-in-Regelungen auf den ESRS 2 klargestellt.[1] Demnach werden die Angabepflichten von ESRS 2 grds. nicht durch die Übergangserleichterungen für ESRS E4, ESRS S1,...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die Nachhaltigkeitserklärung erstellt wurde. Auf folgende drei Aspekte ist einzugehen (ESRS 2.3 f.): Festlegung der Berichtsgrenzen i. A., A...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.11 ESRS 2 IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

Rz. 111 ESRS 2 IRO-1 fordert Angaben, die einem Verständnis von der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse durch das berichtspflichtige Unternehmen dienen. Ausgangspunkt sind die Verfahrensanforderungen gem. ESRS 1, Kap. 3. Sowohl ist nachvollziehbar zu machen, wie die Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens identifiziert wurden, als auch, wie die Bewertung ihrer...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.7 ESRS 2 GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 71 In den Nachhaltigkeitsbericht ist auch eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des Unternehmens in Bezug auf das Verfahren der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzunehmen (ESRS 2.34). Ausweislich des ESRS 2.BC39 erkannte der SRB der EFRAG (§ 1 Rz 31 ff.) an, dass Informationen über die internen Kontroll...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Rz. 19 Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflic...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.5 ESRS 2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme

Rz. 62 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. e) der CSRD ist geregelt, dass Unternehmen auch Angaben über das Vorhandensein von Anreizsystemen für Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, die mit Nachhaltigkeitsaspekten verknüpft sind, zu machen haben. Diese Berichtsvorgabe wird in den Offenlegungsanforderungen des ESRS 2 GOV-3 näher konkretisiert. Ziel dieser Offen...mehr

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§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS 2 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L, 2025/90005, v. 7.1.2025. Ergänzungen der Kommentierung betreffen insbes. die für ESRS 2 relevanten Änderungen der CSRD infolge der Omnibus-Initiative (Rz 8), die Quick-Fix-Anpassungen der EU-Kommission zu den Phase-in-Regelungen (Rz 10a) und die Versc...mehr