Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Angaben / 2.2 ESRS 2 BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Dr. Josef Baumüller, Prof. Dr. Kerstin Lopatta
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Rz. 19

Die Angabepflicht ESRS 2 BP-2 versteht sich als – inhaltlich nur lose zusammenhängende – Aufzählung von spezifischen Sachverhalten, auf die (z. T. nur im Fall ihres Vorliegens) gesondert in der Berichterstattung einzugehen ist. Diese stehen in einem engen Bezug zu bestimmten grundlegenden Anforderungen aus ESRS 1, auf die sich die nachfolgend dargestellten Angabepflichten beziehen. Die Nutzer der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen informiert werden, dass diese Sachverhalte vorliegen – und weitere Informationen für ihr Verständnis dazu erhalten (ESRS 2.6 f.):

  • Zeithorizonte (§ 3 Rz 133 ff.),
  • Schätzungen zur Wertschöpfungskette (§ 3 Rz 129),
  • Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit (§ 3 Rz 25 f.),
  • Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen (§ 3 Rz 29 f.),
  • Fehler bei der Berichterstattung in früheren Berichtszeiträumen (§ 3 Rz 147 f.),
  • Angaben aufgrund anderer Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannter Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (§ 3 Rz 155 f.),
  • Aufnahme von Informationen mittels Verweis (§ 3 Rz 162 ff.),
  • Anwendung der Bestimmungen für schrittweise eingeführte Angabepflichten gem. ESRS 1, App. C (§ 3 Rz 182 ff.).

Als freiwillige Angabe empfehlen die Anwendungsanforderungen Darstellungen dazu, ob sich das Unternehmen auf europäische Normen stützt, die vom Europäischen Normungssystem (ISO/IEC-Normen[1], CEN/CENELEC-Normen[2]) angenommen wurden, und inwieweit damit verbundene Daten und Prozesse, die in die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Unternehmens eingegangen sind, auch von externen Stellen verifiziert wurden (ESRS 2.AR2).

 

Rz. 20

Der Ort, an dem diese in Rz 19 umrissenen Angaben zu tätigen sind, ist nach ESRS 2 BP-2 mit größtmöglicher Flexibilität geregelt: "Das Unternehmen kann diese Informationen zusammen mit den Angaben, auf die sie sich beziehen, übermitteln" (ESRS 2.8; Rz 27). D.h., es können alle Angaben zusammengefasst als Teil des Abschnitts "Allgemeine Informationen" getätigt werden. Möglich und in einzelnen Fällen auch sinnvoller ist es, diese Angaben in diesem Abschnitt bzw. in den Abschnitten zu den abgedeckten Nachhaltigkeitsaspekten i. V. m. Sachverhalten aufzunehmen, die betroffen sind (z. B. die Empfehlung im Hinblick auf berücksichtigte Normen, die bei dargestellten Sachverhalten zur Anwendung gelangen). Auch Verweise auf weitere Teile der Unternehmensberichterstattung sind unter den in ESRS 1 umrissenen Voraussetzungen möglich (§ 3 Rz 162 ff.); dies hat zur Folge, dass einzelne der in Rz 19 umrissenen Angaben sinnvollerweise auch in der Finanzberichterstattung getätigt werden können.

 

Rz. 21

Hinsichtlich der der Berichterstattung zugrunde gelegten Zeithorizonte (§ 3 Rz 133 ff.) wird eine Angabe nur dann gefordert, wenn von den Definitionen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten abgewichen wird, die in ESRS 1 dargelegt sind (§ 3 Rz 135). Diesfalls haben die Angaben zu umfassen (ESRS 2.9):

  • die vom Unternehmen angewandten Definitionen von mittel- oder langfristigen Zeithorizonten und
  • die Gründe für die Anwendung dieser Definitionen.

Sollte diese abweichende Definition auf Ebene der gesamten Berichterstattung Anwendung finden, so bietet sich eine Angabe im Abschnitt "Allgemeine Informationen" an. Bezieht sie sich demgegenüber auf einzelne Angaben, z. B. Konzepte zu bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten, so sollte die Angabe an dieser Stelle erfolgen.

 

Rz. 22

Nur wenn vom Unternehmen berichtete Kennzahlen Daten zur vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette enthalten, die anhand von Sektordurchschnittsdaten oder anderer Näherungswerte geschätzt werden, sind diese Schätzungen zur Wertschöpfungskette (§ 3 Rz 129) anzugeben. Dann haben die Angaben zu umfassen (ESRS 2.10):

  • eine Identifikation der entsprechenden Kennzahlen; insbes. wenn sich die Schätzungen ausschl. auf einzelne Kennzahlen beziehen, wird es daher sinnvoll sein, die folgenden Angaben gemeinsam mit den Kennzahlen in den Abschnitten zu den themenbezogenen ESRS zu platzieren;
  • eine Beschreibung der Grundlage für die Erstellung; hier sind die Input-Quellen anzuführen, welche Schätzunsicherheit i. V. m. den Kennzahlen zur Wertschöpfungskette verursachen;
  • eine Beschreibung des daraus resultierenden Genauigkeitsgrads; wie dies zu erfolgen hat, bleibt offen; möglich scheint eine Anknüpfung an die Beschreibung, die im vorhergehenden Aufzählungspunkt angeführt wurde, bis hin zu einem Klassifikationssystem (z. B. in Form einer Ampel-Logik), welche die Genauigkeit der getätigten Angaben durch die Nachhaltigkeitserklärung hindurch spezifiziert;
  • ggf. die geplanten Maßnahmen zur künftigen Verbesserung der Genauigkeit; "gegebenenfalls" ("where applicable") ist hier so zu deuten, dass diese Angabe verpflichtend zu tätigen ist, wenn eine Kennzahl auf Schätzungen basiert; dies leitet sich bereits aus den Ausführungen in ESRS 1, Kap. 10.2 (§ 3 Rz 191) sowie aus den grundlegenden Übergangsbestimmungen der CSRD zu den geforderten Angaben zur Wertschöpfungskette ab.

Ei...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Sustainability Office enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Organisation des Nachhaltigkeitsmanagements / 10 Stakeholder-Analyse: Relevante Anspruchsgruppen identifizieren
    9
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.2 ISAE 3000 (Revised)
    5
  • Kreislaufwirtschaft als globales Nachhaltigkeitsziel – H ... / 7 Prinzipien der Kreislaufwirtschaft (Die 7R) einschl. Bedeutung in der praktischen Umsetzung
    5
  • ESG-Risikomanagement: eine Einführung / 3 Transitorische Risiken
    3
  • ESRS: Begriffsbestimmungen / Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
    3
  • Nachhaltigkeitsteam aufbauen: Rollen im Nachhaltigkeitsm ... / 2.3 Aufbau der Nachhaltigkeitsteams: Wer dabei sein sollte und warum
    3
  • § 15 ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
    2
  • § 3 ESRS 1 – Allgemeine Anforderungen / 9 Phase-in-Regelungen
    2
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 1.4 Phase-in-Regelungen
    2
  • § 6 ESRS E1 – Klimawandel / 2.3.1 ESRS E1-1 – Übergangsplan für den Klimaschutz
    2
  • § 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung / 2.3.3 ESRS E2-5 – Besorgniserregende Stoffe und besonders besorgniserregende Stoffe
    2
  • Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 / II. Klassifikation von Klimagefahren
    2
  • ISO 50001: Aufbau, normative Anforderungen und Zertifizi ... / 2 Zertifizierung des Energiemanagementsystems
    2
  • Projektarbeit: Psychologie der Konfliktlösung / 1.2 Die Landkarte ist nicht das Land
    2
  • Sustainable Risk Management und Green Controlling: Eine ... / 2 Nachhaltigkeit und Risikomanagement
    2
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben
    1
  • § 12 ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens / 1 Grundlagen
    1
  • § 17 Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000
    1
  • § 20 ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichter ... / 2.1 Technischer Regulierungsstandard (ESEF RTS)
    1
  • § 7 ESRS E2 – Umweltverschmutzung / 2 Angabepflichten
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Sustainability Office
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sustainability
Überblick über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) : ESRS 2: Allgemeine Angabepflichten
Digitalisierung Menschen Team Coden
Bild: AdobeStock

Der kürzere ESRS 2 regelt auf Basis der in ESRS 1 dargestellten allgemeinen Anforderungen die weiteren Querschnittsangaben, die zudem ohne Beachtung des Wesentlichkeitsvorbehalts zum ganz überwiegenden Teil stets angabepflichtig sind und bereits sehr ins Detail gehen.


ESRS: Die wichtigsten Datenpunkte für den Nachhaltigkeitsbericht
Reporting
Bild: PhotoMIX Company

Eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive  (CSRD) begonnen. Um deren Anforderungen zu erfüllen, müssen Unternehmen zahlreiche Daten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance sammeln. Das ist für viele eine Mammutaufgabe.


Haufe Shop: Toolbox Strategie und Nachhaltigkeit
Toolbox Strategie und Nachhaltigkeit
Bild: Haufe Shop

Die Toolbox liefert Fach- und Führungskräften einen anwendungsorientierten Werkzeugkasten für nachhaltige Strategiearbeit. Nachhaltige Strategien werden aufgrund von Entwicklungen im Umfeld formuliert, über neue Geschäftsmodelle konkretisiert und im Rahmen der Transformation umgesetzt.


§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.1 ESRS 2 BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen

  Rz. 15 Angabepflicht ESRS 2 BP-1 umfasst einige grundlegende Informationen zu Umfang und Inhalt der vorgelegten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei den Nutzern dieser Berichterstattung soll ein Verständnis darüber geschaffen werden, wie die ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sustainability Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Shop
Sustainability Produkte
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren