Fachbeiträge & Kommentare zu CSRD

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 7 Weitere zentrale Änderungen im HGB durch das CSRD-Umsetzungsgesetz

Mit dem RegE CSRD-UmsG (2025) wird vorgeschlagen, die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, sog. "Abschluss-" und "Lageberichtseid", in einem gesonderten Abschnitt im HGB als § 289h HGB-E bzw. für den Konzern als § 315f HGB-E zu regeln. Hierbei wird neu aufgenommen, dass, wenn der Lagebericht gem. § 289b-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern ist, in der Erklärung...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 5 Regelung der Offenlegung aufgrund des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Die geänderten Regelungen führen zu Folgeänderungen auch bei den Offenlegungsvorschriften. Zudem wird die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland (bisher nur § 325a HGB Zweigniederlassungen) völlig neu geregelt durch die unterschiedlichen Anforderungen der CSRD an die Offenlegung. Es erfolgt eine Unterteilung in Offenlegung der...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 10 Ausblick zum CSRD-Umsetzungsgesetz

Da der Gesetzgeber bei der Umsetzung der CSRD kaum Spielräume hat (relevante Ausnahme ist nur die Frage der Person zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts), hätte das Gesetzgebungsverfahren schnell, d. h. noch im Jahr 2025 erfolgen sollen. Damit wäre zumindest über das Geschäftsjahr 2025 von den verpflichteten Unternehmen der 1. Welle ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Umsetzung

Zusammenfassung Überblick Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) hätte bis zum 6.7.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies hat der Gesetzgeber verschleppt, sodass nun auch bereits die Beschlüsse zur Änderung der CSRD mit eingearbeitet werden können. Die Bunderegierung hatte eine Umsetzung bis Ende 2025 zugesagt, was verpasst wurde. Somit kann die...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden: in die Prüfung des Abschlusses (§§ 316–324a HGB-E) und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (§§ 324b–324l HGB-E). Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Das Mitgliedstaatenwahlrecht, zur nötigen Prüfu...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Konkrete Berichterstattungspflicht

Zentral in der Umsetzung ist, dass die §§ 289b ff. HGB und §§ 315b ff. HGB neu gefasst werden müssen: Statt der bisherigen nichtfinanziellen Berichterstattung besteht künftig die Verpflichtung zur (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichterstattung. Gefordert wird ein Nachhaltigkeitsbericht. In den ESRS wird dieser zwar als Nachhaltigkeitserklärung bezeichnet, doch bleibt der Gesetzg...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 8 Konzernnachhaltigkeitsbericht

Der Gesetzgeber überträgt gem. Vorgabe der CSRD die gesamten Vorgaben auch auf den Konzernlagebericht.[1] Da dies bis auf die sprachlichen Anpassungen inhaltlich identisch zu den Regelungen auf Einzelunternehmensebene erfolgt, soll darauf hier nicht weiter eingegangen werden.mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3 Format des Lageberichts

Eine Kapitalgesellschaft, die ihren Lagebericht gem. § 289b HGB-E um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern hat, muss nach der CSRD den Lagebericht ab 2027 im einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) offenlegen und den Nachhaltigkeitsbericht nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2019/815 auszeichnen (§ 289g Satz 1 HGB-E). Es wird in der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) hätte bis zum 6.7.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Dies hat der Gesetzgeber verschleppt, sodass nun auch bereits die Beschlüsse zur Änderung der CSRD mit eingearbeitet werden können. Die Bunderegierung hatte eine Umsetzung bis Ende 2025 zugesagt, was verpasst wurde. Somit kann die Pflicht zur Na...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 9 Keine Änderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Mit der Einführung von Nachhaltigkeitsberichten als Teil des Lageberichts sollte zunächst auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bezüglich des gesonderten Sorgfaltspflichtenberichts nach § 10 Abs. 2 LkSG geändert werden. Dies erfolgt nun in einem eigenen– noch nicht final beschlossenen – LkSG-Änderungsesetz.[1] Somit gibt es auch keine Voraussetzung mehr, einen...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.1 Konzernrechnungslegungspolitik im Konzernlagebericht

Rz. 49a Die Unternehmensberichterstattung ist in höchst unterschiedlichem Maße Gegenstand der Unternehmensanalyse. Während der Jahres- sowie Konzernabschluss intensiv im Rahmen der Abschlussanalyse von Kreditinstituten, Finanzanalysten, Kunden, Lieferanten und weiteren Adressaten – teilweise auf gesetzlich verpflichteter Basis – ausgewertet wird, werden andere Berichte, wie ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6 Einordnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die Sanktionsregelungen

Wie erwartet wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts verstanden und auch so in die verschiedenen Sanktionsnormen der §§ 331 ff. HGB aufgenommen. So wird etwa in § 331 Abs. 2 HGB-E lediglich die Nennung der nichtfinanziellen Erklärung gestrichen und es bleibt in dem Zusammenhang nur der Lagebericht in der Vorschrift ausgewiesen. Der Gesetzgeber sie...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abg...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.1 Grundsachverhalte

Rz. 49b Mit dem verpflichtenden und/oder dem indirekt durch die Wertschöpfungskette oder von anderen Stakeholdern geforderten freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht[1] erweitert sich das Feld der Konzernabschlusspolitik deutlich. Die Stakeholder, wie insb. Kreditinstitute, müssen, teilweise ebenfalls auf Basis regulatorischer Vorgaben, diese Berichte analysieren und in ihrer E...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.2 Einschätzungsspielräume im Rahmen der Wesentlichkeitsbestimmung

Rz. 49c Bezüglich der großen Einschätzungsspielräume gibt es formale Begrenzungen der Nutzung für das erstellende Unternehmen. In den ESRS wird zwischen grundlegenden und – bislang etwas unglücklich in den offiziellen Dokumenten übersetzt – "sich verbessernden qualitativen" Merkmalen von Informationen unterschieden (ESRS 1.19). In einem eigenen Anhang (Anlage B des ESRS 1) w...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

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ZAP 4/2026, Gesetzgebungsre... / 9. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (BT-Drucks 21/1857) sieht die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor, die eigentlich bis zum 31.12.2025 hätte erfolgen müssen, und schlägt vo...mehr

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Dekarbonisierung von Scope-... / 2 Die zentrale Rolle von Transparenz

Transparenz spielt eine zentrale Rolle im Carbon Management entlang der Lieferkette. Sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um Dekarbonisierung gezielt zu steuern und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Nur wenn bekannt ist, wo Emissionen tatsächlich entstehen und wodurch sie verursacht werden, lassen sich sinnvolle Reduktionsmaßnahmen planen. Ein Unternehmen ...mehr

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Dekarbonisierung von Scope-... / Zusammenfassung

Überblick Die Reduktion von Scope-3-Emissionen ist keine rein wissenschaftliche oder rein regulatorische Aufgabe, sondern in erster Linie eine Umsetzungsherausforderung entlang komplexer Lieferketten. Diese darf nicht als eine isolierte Nachhaltigkeitsinitiative verstanden werden, sondern als integraler Bestandteil von unterschiedlichen Unternehmensbereichen. Der Beitrag mac...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 1 CSR und Nachhaltigkeitsberichterstattung

Erfolgreiches Wirtschaften im Sinne der Gewinnmaximierung um jeden Preis gehört der Vergangenheit an. Neben die ökonomische treten nun auch die soziale und ökologische Dimension. Im Kontext der aktuellen Diskussionen über den Klimawandel und den menschlich verursachten Anteil daran, erhält eine neue Anforderung große Bedeutung: Die Nachhaltigkeit im Sinne des Klimaschutzprog...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 2.2 Ergänzende nationale Vorgaben

Rz. 7 In Ergänzung zum ESEF RTS bestehen nationale Vorschriften, die sich regelmäßig aus einer nationalen Konkretisierung der Vorgaben des ESEF RTS sowie aus der Umsetzung der CSRD in nationales Recht begründen. Rz. 8 Im Handelsrecht sind zusätzliche Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im ESEF zu erwarten. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur CSRD-Umsetzung s...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 1 Anwendungsbereich des ESEF für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 1 Die CSRD [1] als Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanz-RL[2] konkretisiert, dass die rechtlich verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat "ESEF" (European Single Electronic Format) zu erfolgen hat (Art. 29d EU-Bilanz-RL). Die CSRD knüpft somit an die gleichen technischen Formatvorgaben z...mehr

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§ 11 Vorbemerkungen zu ESRS S1 – S4

Überblick Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 bis ESRS S4 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Punktuell wurde auf bevorstehende Änderungen der S-Standards hingewiesen (Rz 6a). Zu den Änderungen infolge der sog. "Omnibus-Initiative" sei zudem verwiesen auf Kap. 8 in § 1 Rz 92 f. Rz. 1 Bei der grundlegenden Gest...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 6 Zeitlicher Fahrplan zur Erstanwendung

Rz. 37 Die ESEF-Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht sind gem. des Gesetzgebungsverfahrens zur CSRD-Umsetzung erstmalig für ein nach dem 31.12.2026 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1] Rz. 38 Eine vorzeitige freiwillige Anwendung der ESEF-Vorgaben ist nicht vorgesehen, so dass im Ergebnis Inlandsemittenten weiterhin den (Konzern-)Lage...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 3.4 Zweck der maschinenlesbaren Auszeichnung und die Rolle von KI

Rz. 21 Mit der maschinenlesbaren Auszeichnung ergeben sich für die Nutzer der Daten (insbes. Investoren und Analysten) folgende Vorteile: Die ausgezeichneten Berichtsinformationen lassen sich standardisiert und ohne Erfordernis von Formatanpassungen und manuellen Eingriffen elektronisch auslesen. Durch die standardisierte Extraktion der Daten (technisch: XBRL-Instanzen) wird ...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 2.2 Entwicklungsstufen des CSR-Reifegradmodells

Das Reifegradmodell umfasst 5 Stufen mit ihren Merkmalen, die in Abb. 4 aufgeführt sind und im Folgenden kurz skizziert werden sollen. Abb. 4: Bewertungskriterien zur Einstufung in das Reifegradmodell, eigene Darstellung auf Basis von Glanze et al. (2020); Głuszek (2018); Schneider (2012) CSR 0.0 CSR 0.0 dient der Einordnung von Unternehmen, die noch keinerlei CSR-Bemühungen um...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 7 Fazit

Rz. 45 Gemeinsam mit der inhaltlichen Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ESEF als elektronische Formatvorgabe verpflichtend eingeführt, die auch eine Auszeichnungspflicht vorsieht. Zudem soll die Möglichkeit für eine freiwillige Anwendung des ESEF für alle anderen gesetzlich geforderten Rechnungslegungsunterlagen mit Offenleg...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / Vorbemerkung

Die Pflicht zur Offenlegung des (Konzern-)Lageberichts im ESEF inkl. der maschinenlesbaren Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben ist nach dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der CSRD erstmalig für ein ab dem 1.1.2027 beginnendes Geschäftsjahr zu beachten. Zudem wurden die für die Auszeichnung notwendigen Anforderungen im ESEF RTS noch nicht durch die EU-Komm...mehr

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§ 20 ESEF für die elektroni... / 4.1 Umfang der maschinenlesbaren Auszeichnung

Rz. 22 Die Bilanz-RL i. d. F. der CSRD sieht eine Auszeichnungspflicht für die gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht vor, einschl. der Angaben nach Art. 8 der Taxonomie-VO. Die konkreten Auszeichnungsvorgaben, inkl. Vorgaben zur verpflichtenden Detailtiefe der maschinenlesbaren Auszeichnung, sollen im ESEF RTS rechtlich verankert werden, der hierf...mehr

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Nachhaltigkeitscontrolling:... / 4 Literatur

Aurich/Ilsen/Mert/Kirsch, Nachhaltigkeit in der Produktion – Aufgabenstellungen und Lösungsansätze. In: von Hauff/Nguyen (Hrsg.): Fortschritte in der Nachhaltigkeitsforschung: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2018, S. 231–252. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, CSR – Standards. Online verfügbar unter https://www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-in-der...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 1.1 Fehlen einer global baseline für Nachhaltigkeitsinformationen

Rz. 1 Die Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen zu Aspekten der Nachhaltigkeit schreiten ungebremst voran. Der Ruf der Adressaten – weit abgegrenzt als jeder Interessent (stakeholder) mit einem Interesse – nach Informationen über Auswirkungen, Chancen und Risiken des nachhaltigen Handelns wird von unterschiedlichen Standardsetzern aufgegriffen. Neben den bis...mehr

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BAFA-gefördertes Transforma... / 1 Chancen und Vorteile für Unternehmen mit Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeit für Unternehmen ist unumgänglich: Warum sollten sich Unternehmer jetzt mit diesem Thema beschäftigen? Die weltweiten CO2-Emissionen steigen trotz gegensätzlicher Bemühungen jedes Jahr weiter an. Unternehmen werden daher vermehrt aufgefordert Ihren Beitrag zu leisten diesen Aufwärtstrend umzukehren. Auch auf Bundesebene sollen bis 2030 die zulässigen CO2-Emissi...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 2.1 Konzeption und Verbindlichkeit

Rz. 7 In jedem der aktuell vorliegenden Rahmenwerke wird unterstellt, dass verbesserte Nachhaltigkeitsangaben gut für die Kapitalmärkte sind. Den Nachweis bleiben gleichwohl alle Standardsetzer schuldig. Die zusätzliche Transparenz und Rechenschaftspflicht der Unternehmen, die durch die neuen Offenlegungen entstehen, können – und sollen im Fall der CSRD – das Verhalten der U...mehr

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EUDR: Pflichten nach der EU... / 3.2.4 Compliance System

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der EUDR fallen, sind zudem verpflichtet, ein Compliance-System aufzubauen, um sicherzustellen, dass die aus der Verordnung resultierenden Pflichten umgesetzt werden. Dazu müssen sie zum einen angemessene Strategien, interne Kontrollen und Verfahren implementieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflicht sicherzustellen (Art. 11 Abs. 2...mehr

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§ 2 Vergleich mit den IFRS ... / 4.3 Verabschiedung von Rahmenwerken in unterschiedlichen Jurisdiktionen

Rz. 40 Für Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU (künftig auch Unternehmen, die Aktivitäten in der EU verfolgen) gilt das Rahmenwerk der CSRD. Für Unternehmen, die den US-Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, sind (ggf. zusätzlich) die Anforderungen der SEC zu beachten. Keine unmittelbare Verpflichtung haben die IFRS SDS. International lassen sich aber unterschiedliche (Gesetzes-...mehr

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§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 9 Von hoher praktischer Relevanz sind die Übergangsbestimmungen aus ESRS 1, Kap. 10.2 zur geforderten Abdeckung der Wertschöpfungskette. Diese spielt für die Angabepflichten zu ESRS S2 eine große Rolle. Die folgenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem betreffenden Akteur der Wertschöpfungskette um ein KMU handelt oder nicht (ESRS 1.133). Für die erst...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 1 Corporate Sustainability Reporting Directive als Rechtsgrundlage für verbindliche EU-Berichtsstandards

Rz. 1 Die am 5.1.2023 EU-weit in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD ) stellt die unabdingbare Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Der Richtlinienentwurf wurde von der EU-Kommission im April 2021 mit der Begründung einer unzureichenden Ve...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / Literaturtipps

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§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1.1 EU-Gesetzgebungen und Aktionspläne mit Bezug zu Verschmutzung

Rz. 6 In den ESRS sollen diverse EU-Richtlinien und Verordnungen sowie weitere unionsrechtliche Instrumente, die mit den verschiedenen Themenbereichen zusammenhängen, eingebunden werden.[1] Daher ergibt sich dieser Standard aus den einschlägigen Bestimmungen der CSRD, aus der bestehenden EU-Gesetzgebung (Rz 7 ff.) sowie aus dem EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wa...mehr

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§ 1 Einführung in die Europ... / 6.2 Erstmalige Berichterstattung durch Nicht-Finanzunternehmen

Rz. 76 Die erstmalige Berichterstattung bestimmt sich nach dem delegierten Rechtsakt zur Berichterstattung und nach der CSRD. Der delegierte Rechtsakt zur Berichterstattung bestimmt, wann Taxonomieangaben bzgl. bestimmter Wirtschaftstätigkeiten erstmalig zu veröffentlichen sind. Die CSRD bestimmt, für welches Geschäftsjahr Unternehmen überhaupt erstmalig Taxonomieangaben zu ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 16 ESRS 1, App. A enthält die Aufstellung der Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3). Die für ESRS S4 einschlägige Aufstellung von Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen zeigt Tab. 1:mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 33 Auch wenn an den grds. Zielen der CSRD nicht gerüttelt werden soll, wurden Ende 2025 umfangreiche Änderungen an der CSRD von der EU beschlossen (§ 1 Rz 85 ff.), die nach deren Umsetzung insbes. Auswirkungen auf die Phase-in-Regelungen haben. Aktuell ist in den bekannt gemachten ESRS geregelt, dass Unternehmen oder Konzerne, die an ihren Bilanzstichtagen die durchschn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Energieeffizienz: Maßnahmen... / 1.2 Energieeinsparung in der Lieferkette

Der Einkauf und die Supply Chain spielen eine zentrale Rolle bei der unternehmerischen Klimatransformation. Typischerweise wird der größte Teil der Emissionen über die Lieferkette eingekauft. In der Regel managen die Einkaufsabteilungen über drei Viertel des CO2-Fußabdrucks ihrer Endprodukte. Bei elektronischen Erzeugnissen sind dies 77 %, bei Mode 85 % und bei Konsumgütern ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 ESRS E2 adressiert Angabepflichten zu Umweltverschmutzung. Die Definition von Umweltverschmutzung ist in Anhang II der Delegierten Verordnung enthalten: "Die durch menschliche Tätigkeiten direkt oder indirekt bewirkte Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser oder Boden, die der menschlichen Gesundheit und/oder der Umwelt schaden oder zu einer Schädigung von Sachwer...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.2 ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell

Rz. 45 Während sich die Unternehmen zunehmend auf die Zusammenhänge zwischen Geschäftsmodellen und Klimawandel konzentrieren, sollten nach Auffassung der EU auch die Merkmale von Geschäftsmodellen, die Auswirkungen auf Menschen einschl. Verbraucher und Endnutzer haben können, bei Wesentlichkeit berücksichtigt werden. Die Forschung hat gezeigt, dass es verschiedene Möglichkei...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 3 EFRAG als fachliche Instanz zur Ausarbeitung der ESRS

Rz. 31 Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten. Rz. 32 Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International F...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / Vorbemerkung

Die CSRD stellt die Basis für den Erlass verbindlicher EU-Berichtsstandards zu Nachhaltigkeitsaspekten, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), dar. Angetrieben wurde die Reform der Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Regulierung zur EU-Sustainable-Finance-Initiative und den damit verbundenen EU Green Deal. Die durch die CSRD eingeführ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Die mit ESRS S4 geregelte Betrachtung von Verbrauchern und Endnutzern als Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung bedarf einer intensiven Diskussion auch über die Anforderungen der Angabepflichten hinaus. So überrascht zunächst überhaupt die Betrachtung der Auswirkungen des Unternehmenshandelns auf Verbraucher und Endnutzer im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstat...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angabepflichten

Rz. 37 ESRS S4.7 verweist auf die allgemeinen Angabeanforderungen des ESRS 2, insbes. zum Abschnitt über die Strategie (SBM) und die dort geforderten Angaben. Gerade in der Übergangsphase und bei der Wesentlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass die Angaben nach ESRS 2 nicht den Wesentlichkeitsbeschränkungen unterliegen und daher stets notwendig sind. Zudem unterliegen si...mehr