In Deutschland ist seit Anfang des Jahres 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, das im ersten Geltungsjahr Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem Standort in Deutschland betrifft. Ab dem 1.1.2024 müssen sich dann auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern dem Pflichtenkatalog des LkSG stellen, sodass der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland deutlich erweitert wird.[1]

Um dem Thema mit dem gesamten Gewicht des EU-Wirtschaftsraumes zu begegnen und den Rahmen für ganz Europa einheitlicher zu gestalten, wird derzeit ein europäisches Lieferkettengesetz erarbeitet. Die CSDDD wird voraussichtlich ab 2026 in Kraft treten und einige Erweiterungen im Vergleich zum deutschen LkSG aufweisen. Auch wenn sich EU-Rat, -Kommission und -Parlament über den genauen Wortlaut der Direktive noch nicht einig sind, gibt es jedoch schon klare Tendenzen, die Änderungen im Vergleich zum LkSG erwarten lassen.

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