Kurzbeschreibung

Zum 1.1.2024 wird der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) deutlich ausgeweitet. Bisher sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern verpflichtet, die Sorgfaltspflichten des LkSG zu beachten. Zum Jahreswechsel wird diese Grenze gesenkt: ab 2024 fallen nun auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern unter das Gesetz. Unsere Infografik gibt einen Überblick über relevante Punkte, die diese Unternehmen nun kennen sollten.

Interaktive Grafik

Hier geht's zur Infografik

Folgende Fragen werden in der Infografik beantwortet:

  • Was ändert sich zum 1.1.2024?
  • Was müssen Unternehmen beachten?
  • Welche Menschenrechte und Umweltrisiken sind vom Gesetz erfasst?
  • Müssen alle Sorgfaltspflichten zum 1.1.2024 erfüllt sein?
  • Was verlangt das LkSG grundsätzlich von Unternehmen?

Nicht alle Pflichten sind zum Start des Gesetzes zu erfüllen

Im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist zu unterscheiden zwischen Pflichten, die bereits zu Beginn erfüllt sein müssen, sowie Pflichten, mit deren Erfüllung erst begonnen werden muss.

Genauere Informationen dazu s. Kapitel 6.2 im Beitrag LkSG: FAQ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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