LkSG: Handreichung für mittelbar betroffene KMU

Das LkSG ist in Kraft, und auch KMU sind mindestens mittelbar betroffen. Die neuste BAFA-Handreichung und ein FAQ-Katalog für KMU bieten Orientierung, wie mit Anfragen von Kunden, die vom LkSG betroffen sind, umzugehen ist.

Anfang Juli hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zuständig für die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine weitere Handreichung und einen FAQ-Katalog veröffentlicht. Diesmal geht es darum, KMU zu unterstützen, die nicht durch das LkSG verpflichtet sind, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen. Die Dokumente erklären, wie KMU in ihrer Rolle als Zulieferer mit Forderungen von Kunden am besten umgehen und wo sie Grenzen setzen können.

Keine gesetzlichen Pflichten aus LkSG für KMU

Alle KMU mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden fallen nicht direkt unter das LkSG und haben keine direkte Verantwortung, das Gesetz umzusetzen. Sie müssen keine Risikoanalyse durchführen, keine eigenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen bei Lieferanten prüfen, und keine Berichte an das BAFA übermitteln.

Beanspruchung der KMU durch Vertragspartner

Verpflichtete Unternehmen können ihre eigenen Sorgfaltspflichten nur mithilfe ihrer Zulieferer erfüllen. KMU sollten daher auf Anfragen von Kunden vorbereitet sein, die Informationen anfordern. Um zu verhindern, dass Kunden ihre eigenen LkSG-Pflichten auf die KMU in ihrer Rolle als die Zulieferer abwälzen, sollten Anforderungen auf die Begründung hin geprüft werden. Kunden müssen klar aufzeigen können, auf welchen Resultaten der Risikoanalyse die Anfrage basiert und wie KMU die Risiken beilegen können. KMU sollten prüfen, welche Daten der Kunde wirklich benötigt, und im Zweifelsfall auf Verschwiegenheitserklärungen zurückgreifen.

Pflichten der vom LkSG betroffenen Unternehmen

Unter das LkSG fallende Unternehmen können nämlich nicht einfach wahllos Abfragen an Lieferanten verschicken, sondern sollen

  •  diese auf Basis ihrer Risikoanalyse begründen,
  •  den Schutz der Daten sicherstellen und
  •  klar aufzeigen, welche Erwartungen zur Risikobeilegung an den Zulieferer gestellt werden.

 Die zurückhaltende Mitarbeit durch Zulieferer sollte nicht pauschal dazu führen, Geschäftsbeziehungen zu beenden. Vielmehr sollte in den Austausch gegangen werden, um gemeinsam und kooperativ eine Lösung zu finden, beispielsweise auch durch die Bereitstellung von Ressourcen.

Kooperation und Herangehensweise

KMU sind gut beraten, eine aktive Herangehensweise an die Problematik des LkSG zu entwickeln. Dies kann die Position gegenüber größeren Unternehmen stärken und zur Einhaltung ethischer Standards beitragen. Eine vorausschauende Planung im Hinblick auf die eigenständige Erfüllung von Sorgfaltspflichten in der Zukunft ist ebenfalls ratsam. Die EU-Kommission hat bereits einen Richtlinienvorschlag erlassen, der mehr Unternehmen erfasst als das deutsche LkSG. Hier lohnt sich eine vorausschauende Planung.

Das LkSG als Chance sehen

Auch für KMU ist das LkSG mehr als ein Gesetz; es ist eine Chance, ethische Standards in der Lieferkette zu fördern. Das Engagement für ethische Geschäftspraktiken wird nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken. KMU sollten daher offen und kooperativ in den Austausch mit Kunden bezüglich der Anforderungen des LkSG gehen, sich aber auch dagegen wehren, dass diese Anforderungen lediglich auf sie abgewälzt werden.

Schlagworte zum Thema:  Lieferkette, Compliance