Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, auch CS3D genannt) wird den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Lieferkette auf europäischer Ebene noch einmal deutlich erweitern, da europäische Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR von der neuen europäischen Lieferkettenrichtlinie betroffen sein werden. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR fallen unter die CSDDD, wenn sie mindestens 20 Mio. EUR in einem Hochrisikosektor erwirtschaften. Auch bestimmte Nicht-EU-Unternehmen sollen in den Anwendungsbereich der europäischen Lieferkettenrichtlinie fallen.[1]

Im Gegensatz zum nationalen LkSG wird die CSDDD darüber hinaus die Einhaltung weiterer internationaler Umweltabkommen zu gefährlichen Chemikalien (UNEP/FAO), Schutz der Ozonschicht (Wiener Konvention, Montrealer Protokoll) und Schutz der Biodiversität in Fließgewässern, Seen und Meeren für Unternehmen verpflichtend machen.

Ein entscheidender Faktor für den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen wird jedoch sein, dass die CSDDD im Gegensatz zum LkSG eine Betrachtung der gesamten Lieferkette (upstream/downstream) verlangt. Auch hinsichtlich des Sanktionsrahmens wird die CSDDD deutliche Signale setzen. Während das LkSG Bußgelder in Höhe von 2 % des weltweiten Nettoumsatzes bei einem Jahresumsatz von mehr als 400 Mio. EUR vorsieht, sind es bei der CSDDD 5 %. Darüber hinaus sollen bei grenzüberschreitenden Verstößen zivilrechtliche Sanktionen gegen Unternehmen greifen können.

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