Rz. 8

Sowohl der als Standardsetter für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU eingesetzte Nachhaltigkeitsberichterstattungsrat (SRB) der EFRAG als auch der ISSB[1] haben durch die vereinbarte Zusammenarbeit mit bereits etablierten Standardsettern, wie der GRI, die Entwicklung ausgehend von vorhandenen Grundsätzen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgenommen. Dennoch gibt es zentrale Unterschiede. So stellen rein formal die ESRS lediglich Ausführungsnormen für die CSRD dar, während die IFRS-Nachhaltigkeitsstandards hier direkt anzuwenden sind und daher auch aus sich heraus klarer zu lesen sein müssen.[2]

[1] Vgl. zu den einzelnen Standardsettern Freiberg, in Freiberg/Lanfermann, Haufe ESRS-Kommentar, 2023, § 2 Rz. 1 ff.
[2] Vgl. Müller/Warnke, IRZ 2022, S. 283 ff.

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