Nachhaltigkeitberichtserstattung: Aktuelles und Standards

Die Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind bislang noch eher vage und unverbindlich. Daher sollen diese deutlich konkretisiert und verbindlicher werden. Die zentralen Entwicklungen in diesem Zusammenhang lesen Sie hier.

ERFRAG hat den Auftrag Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln – DRSC veröffentlicht EU-Richtlinie

Die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung schreitet zügig weiter voran. Auf europäischer Ebene wurde die EFRAG beauftragt, bis zum Oktober 2022 einen ersten Satz an europäischen Nachhaltigkeitsstandards zu entwickeln. Unterstützend dazu veröffentlichte das DRSC am 15.9.2021 zusammen mit dem Audit Committee Institute (ACI) eine Gemeinschaftspublikation zur vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).

Die Publikation umfasst Beiträge zu den Vorschlägen der CSRD in den Bereichen

  • erweiterter Anwendungsbereich,
  • erweiterter Informationsgehalt,
  • Standardisierung und Berichtsstandards,
  • Form und Veröffentlichung der Berichterstattung,
  • Verlässlichkeit der Berichterstattung und
  • Corporate Governance-Auswirkungen.

Alle Beiträge werden von den Ergebnissen der CSR-Studie des DRSC für das BMJV flankiert.

Das 104-seitige Papier ist hier abrufbar.

European Round Table fordert die Europäische Union auf, Standards anzupassen

Unterstützt und koordiniert vom European Round Table for Industry, der Value Balancing Alliance, dem World Business Council for Sustainable Development und dem Weltwirtschaftsforum haben 57 Organisationen allerdings einen offenen Brief an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union geschickt, in dem sie diese auffordern, die kommenden europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an weltweit konsistente und vergleichbare Leistungskennzahlen und -angaben anzupassen.

Die Unterzeichner des Schreibens weisen darauf hin, dass Ersteller und Konsumenten von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) weltweit mit einer Fülle von Berichtsrahmen und -standards zu kämpfen haben, die keine konsistenten und vergleichbaren Angaben ermöglichen. Gleichzeitig hat sich die Standardisierung der Finanzberichterstattung als Erfolg erwiesen. Daher, so wird in dem Schreiben argumentiert, sollte die Welt bei der ESG-Berichterstattung demselben Muster folgen und ein unabhängiges Gremium einrichten, das Objektivität und einen sachgerechten Konsultationsprozess gewährleisten kann.

Die Unterzeichner, die ein Vermögen von über 8,5 Billionen Euro repräsentieren und mehr als 5 Millionen Menschen beschäftigen, unterstützen daher nachdrücklich die Initiative der IFRS-Stiftung, einen International Sustainability Standards Board (ISSB) einzurichten, der global anerkannte Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt, die weltweit übernommen werden können. In dem Schreiben wird auch anerkannt, dass es Rechtskreise gibt, die in ihren Initiativen zur ESG-Berichterstattung bereits weiter fortgeschritten sind und möglicherweise noch weiter gehen oder schneller vorgehen wollen, um bestimmte politische Prioritäten zu erfüllen. Daher unterstützen die 57 Organisationen die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) und die IFRS-Stiftung in ihrer Empfehlung eines "Bausteinansatzes" für die Schaffung einer weltweit einheitlichen Grundlage von Nachhaltigkeitsstandards, auf der nationale und regionale Standardsetzer zusätzliche Standards für ihre Bedürfnisse aufbauen können. Sie weisen auch darauf hin, dass dieser Bausteinansatz vor Kurzem von den Finanzministern der G7 und der G20 sowie von den Gouverneuren der Zentralbanken einschließlich der Europäischen Union befürwortet worden ist.

Weitere Informationen sind finden Sie hier.

G-20-Staatschefs unterstützen Gründung eines Standardsetters

Auch die G-20-Staatschefs unterstützen die Gründung eines Standardsetters für die Nachhaltigkeitsberichterstattung unter dem Dach der IFRS-Stiftung. In dem Kommuniqué vom Gipfel der Staatschefs der G-20 am 30. und 31.10.2021 in Rom wird generell hervorgehoben: Nachhaltige Finanzen für die Förderung eines geordneten und gerechten Übergangs zu einer grünen und nachhaltigeren Wirtschaft und einer integrativen Gesellschaft im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Abkommen sind von entscheidender Bedeutung. Zur Standardsetzung im Bereich von Nachhaltigkeitsangaben heißt es in der Erklärung: „Wir begrüßen auch das Arbeitsprogramm der International Financial Reporting Standards Foundation zur Entwicklung eines grundlegenden globalen Berichterstattungsstandards unter solider Governance und öffentlicher Aufsicht, der auf dem Rahmenkonzept der Task Force des FSR für klimabezogene Finanzinformationen und der Arbeit der Standardsetzer im Bereich Nachhaltigkeit aufbaut.“

Das 20-seitige Kommuniqué ist hier abrufbar.

12-seitige Publikation als Umsetzungshilfe für den Mittelstand empfehlenswert

Unabhängig davon, wie diese Kontroverse zwischen internationalen und europäisch überformten Standards im Ergebnis ausgeht, drängt die Zeit, sich als Unternehmen oder Adressat von Rechnungslegung mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinanderzusetzen. Die europäische Vereinigung der Rechnungsleger und Prüfer für kleine und mittelgroße Unternehmen (EFAA) hat dazu speziell für den Mittelstand die Publikation What SMPs and SMEs Need to Know About Sustainability Reporting herausgegeben. Das informative 12-seitige Papier kann hier abgerufen werden.

Überarbeitete Universal Standards sollen ab 2023 angewendet werden

Aufgrund bereits getroffener Vereinbarungen zur engen Zusammenarbeit sowohl des internationalen Standardsetters (ISSR) als auch der EFRAG mit der Global Reporting Initiative (GRI) lohnt es sich, deren Standards schon einmal intensiver zu betrachten. Im November 2021 wurde hier eine Aktualisierung der universellen Standards vorgestellt, die ab dem Geschäftsjahr 2023 – also parallel mit der geplanten Anwendung von europäischen Standards, angewendet werden sollen.

Die überarbeiteten Universal Standards stellen die bedeutendste Aktualisierung seit dem Übergang der GRI von der Bereitstellung von Leitlinien zur Festlegung von Standards im Jahr 2016 dar und sollen einen neuen globalen Maßstab für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzen. Dabei wurden die Grundlagen der gesamten Berichterstattung durch GRI gestärkt und es wurde angestrebt, ein Höchstmaß an Transparenz für die Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu bieten.

Der zukunftsorientierte Ansatz, der der Überarbeitung der Universal Standards zugrunde lag, bedeutet, dass Unternehmen mit Anwendung der GRI-Berichterstattung gut positioniert sind, um auch auf neue regulatorische Offenlegungsanforderungen wie die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die IFRS-Pläne für Nachhaltigkeitsstandards zu reagieren. Ermöglicht wird dies durch ein benutzerfreundliches Baukastensystem. Damit ist es allen berichtenden Organisationen möglich, die überarbeiteten Universal Standards parallel zur Anwendung der angepassten Themenstandards und der neuen Sektorstandards anzuwenden.

Das 2019 vom Global Sustainability Standards Board (GSSB) initiierte Projekt zielte darauf ab, die GRI Universal Standards, bestehend aus GRI 101: Foundation 2016, GRI 102: General Disclosures 2016 und GRI 103: Management Approach 2016, zu überprüfen, um die Qualität zu verbessern. Dazu wurde die Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung überprüft und untersucht, wie Organisationen die Standards verwenden, um ihre Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen offenzulegen. Im Mittelpunkt des Projekts standen insbesondere:

  • Aufnahme von Menschenrechtsangaben in die GRI-Standards;
  • Aufnahme des Due-Diligence-Konzepts in GRI 103: Managementansatz 2016;
  • Berücksichtigung von Überarbeitungen der Berichtsprinzipien und -konzepte in GRI 101: Foundation 2016;
  • Berücksichtigung von Überarbeitungen des Berichtsmodells in GRI 101: Foundation 2016;
  • Berücksichtigung der Überarbeitungen von GRI 102: Allgemeine Angaben 2016;
  • Die Überprüfung der Universal Standards wurde durch die Empfehlungen des GRI Technical Committee on Human Rights Disclosure, einer Interessengruppe zu arbeitsbezogenen Offenlegungen, beeinflusst.

Weiterführende Informationen und die überarbeiteten Standards (bislang nur in englischer Sprache) sind hier abrufbar.

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Schlagworte zum Thema:  Nachhaltigkeitsberichterstattung