Ausweitung der nichtfinanziellen Berichterstattung: CSR-Richtlinie zur Überarbeitung vorgeschlagen
Zentraler Punkt ist die deutliche Ausweitung der verpflichteten Unternehmen. Wie auch etwa vom Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung am 25.2.2021 vorgeschlagen, soll ab dem Geschäftsjahr 2023 die Verpflichtung zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Berichterstattung im Sinne der §§ 289b ff. HGB auf alle großen (§ 267 HGB) Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften ausgeweitet werden – zudem soll die bisherige Größengrenze für alle Unternehmen von öffentlichen Interesse (kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungen) gestrichen werden. Es entfallen somit die zusätzliche Schwelle von 500 Beschäftigten und das Kriterium des öffentlichen Interesses.
EU: Mangel an nichtfinanziellen, relevanten Informationen
Somit haben große Unternehmen über soziale, Arbeitnehmer- und Umweltfragen, Menschenrechte, Bestechung und Korruption zu berichten. Nach Einschätzung der EU entsprechen die von Unternehmen gemeldeten Informationen derzeit nicht den Bedürfnissen der Adressaten (Investoren, Zivilgesellschaft und andere). Zu wenige Unternehmen würden berichten und selbst wenn Unternehmen Bericht erstatten, sind die Informationen in der Regel nicht ausreichend relevant, vergleichbar, zuverlässig oder leicht zugänglich und leicht zu verwenden. Die Nachfrage der Nutzer nach nichtfinanziellen Informationen wird voraussichtlich erheblich zunehmen, sodass sich diese Probleme verschärfen werden. Der von der EU ausgemachte Mangel an angemessenen nichtfinanziellen Informationen für Investoren und die Zivilgesellschaft berge Investitionsrisiken, hemmt den Finanzfluss zu Aktivitäten, die sich mit der Nachhaltigkeitskrise befassen, und schaffe eine Lücke in der Rechenschaftspflicht zwischen Unternehmen und Gesellschaft. Andererseits entstehen den berichtenden Unternehmen unnötige Kosten aufgrund der Unsicherheit darüber, was zu melden ist, und der Informationsanforderungen der Stakeholder zusätzlich zu dem, was Unternehmen öffentlich melden. Die Flexibilität und mangelnde Spezifität der derzeitigen Umsetzung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist ein Grund dafür. Darüber hinaus gibt es viele überlappende Berichtsstandards und -rahmen und folglich keinen Konsens darüber, was Unternehmen melden sollten.
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Verpflichtende Anwendung von EU Standards
Daher strebt die EU die verpflichtende Anwendung von (noch zu entwickelnden) EU-Standards zur nichtfinanziellen Berichterstattung an, die Pflicht zur Prüfung der Berichte zunächst mit begrenzte Sicherheit, mittelfristig ggf. mit einer angemessenen Sicherheit (ein höheres, anspruchsvolleres Sicherheitsniveau), die Streichung des Ausweiswahlrechts und damit die sinnvolle Verankerung der Berichterstattung im Lagebericht. Dabei erkennt die EU sehr wohl, dass dies für die Ersteller teurer ist wird – überschlagen kommen auf die verpflichteten Unternehmen ca. 25 T-Euro Umstellungs- und 75 T-Euro jährliche Kosten zu. Allerdings würden langfristig die unklaren Informationsanforderungen der Investoren (Stichwort Sustainable Finance, d.h. die Kreditinstitute könnten selber Nachhaltigkeitsinformationen fordern) zu noch höheren Kosten führen.
Breite Unterstützung für strengere Berichterstattungs- und Sicherungspflichten
Die Grundannahme der EU ist weiterhin, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung indirekt positive Auswirkungen auf die Grundrechte, die Umwelt und die Gesellschaft haben, da strengere Berichtspflichten das Unternehmensverhalten positiv beeinflussen können. Adressaten (Investoren, Zivilgesellschaft und andere) unterstützen im Allgemeinen strengere Berichterstattungs- und Sicherungsanforderungen und einen breiteren Anwendungsbereich, während Ersteller im Allgemeinen weniger strenge Anforderungen und einen engeren Anwendungsbereich unterstützen. Trotz dieser Unterschiede gibt es eine breite Unterstützung für die Verpflichtung, EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung anzuwenden, auch von einer erheblichen Anzahl von Erstellern. Finanzinstitute, die sowohl Nutzer als auch Ersteller sind, befürworten strengere Berichterstattungs- und Sicherungspflichten und einen breiteren Anwendungsbereich als die meisten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors.
Keine Berichtspflicht für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU)
Die Berichtspflichten gelten nicht für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), außer für börsennotierte KMU. Es werden jedoch vereinfachte Berichtsstandards entwickelt, die KMU auf freiwilliger Basis anwenden können. Diese sollten es KMU ermöglichen, den Informationsbedarf von Großunternehmenskunden und Banken zu decken, und ihren Beitrag zu und ihre Teilnahme am Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern.
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