Wie Ratings die nichtfinanzielle Berichterstattung vorantreiben
Welche Unternehmen sind betroffen?
In Deutschland sind nichtfinanzielle Berichte nach den §§ 289b ff. HGB für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten seit dem Geschäftsjahr 2017 Pflicht. Viele nicht direkt dazu verpflichtete Unternehmen veröffentlichen allerdings freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zusätzlich zu den bestehenden Informationspflichten. Diese Informationspflichten stellen etwa Passagen im Lagebericht dar, die für große Kapitalgesellschaften explizit nach § 289 Abs. 3 HGB bezüglich nichtfinanzieller Leistungsindikatoren und für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bezüglich des Risiko- und Chancenberichts nach § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB bestehen und die Nachhaltigkeit thematisieren sollten.
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Kategorisierung von Nachhaltigkeitsinformationen
Diese Aufzählung verdeutlicht bereits eine mögliche Kategorisierung von Nachhaltigkeitsinformationen. Zunächst sind dies die konkreten Chancen und Risiken, die für ein Unternehmen aus der gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsdiskussion heraus entspringen. Diese sollten im Risikomanagement identifiziert und bewertet sein sowie auch konkrete Reaktionen des Managements bzgl. des Umgangs mit diesen umfassen. Allerdings fordern die Adressaten von Nachhaltigkeitsberichten, die häufig über die Adressaten des Jahresabschlusses mit Eigentümern, Fremdkapitalgebern, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern hinausgehen und auch etwa Nachbarn, Nicht-Regierungsorganisationen und Gesellschaft allgemein umfassen kann, deutlich weitergehende Informationen. Letztere stellen häufig eine deutlich weiter gefasste Betrachtung von Nachhaltigkeit dar und sollten daher als eine gesonderte Kategorie aufgefasst werden, auch wenn die Grenzen naturgemäß fließend sind, da gesellschaftliche Anforderungen sich über die Zeit auch in ganz konkreten Risiken und Chancen für die Unternehmen entwickeln können.
Rahmenwerke für Nachhaltigkeitsberichte
Um diese weiteren Informationsanforderungen einschätzen zu können für eine konkretere Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsberichten gibt es eine Reihe von Rahmenwerken, die Orientierung bieten. Zu nennen sind etwa der Deutsche Nachhaltigkeits Kodex oder die Standards der Global Reporting Initiative, die in Deutschland bei Großkonzernen bereits große Verbreitung gefunden haben und an denen sich auch die EU bei der Entwicklung neuer Europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandards orientieren möchte. Auch liegen unverbindliche Leitlinien der EU für die Ausgestaltung vor und aktuell eine EU-Taxonomie zur Klassifizierung von "grünen" (=von der EU als nachhaltig angesehener) Wirtschaftstätigkeiten.
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Dabei wird deutlich, dass die Perspektive der Berichterstattung sich im Gegensatz zum bisherigen Jahresabschluss und Lagebericht weitet, vom einzelnen Unternehmen auf die gesamte Lieferkette und den gesamten Lebenszyklus der Produkte. Dies bringt aber enorme Herausforderungen bzgl. der Ausweitung der Informationssysteme mit sich, was auch in der oft mangelnden Qualität und der nicht gegebenen Prüfbarkeit der Angaben in Nachhaltigkeitsberichten deutlich wird.
Es ist wenig verwunderlich, dass bei der bislang bestehenden großen Freiheit an Ausgestaltungsmöglichkeiten auch Ratings, d.h. die Bewertung von Nachhaltigkeitsberichten von externer Seite mit dem Ziel, eine bessere Vergleichbarkeit zu schaffen, in größerer Zahl zum Einsatz kommen. Dabei ist zu trennen von dem Bonitätsratings von Kreditinstituten im Rahmen der Kreditvergabe – in diese gehen zwar auch zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen ein, da damit die Chancen und Risiken etwa des Klimawandels für ein Unternehmen berücksichtigt werden sollen – doch wären das nur die Informationen der ersten Kategorie.
Ranking von Nachhaltigkeitsberichten durch IÖW und future
Eine erweiterte Sichtweise bietet etwa das Ranking der Nachhaltigkeitsberichte großer und mittelständischer Unternehmen des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und die Unternehmensvereinigung future. Das Ranking ist eine der weltweit ersten kriteriengestützte Bewertung von Berichten, in denen Unternehmen auf freiwilliger Basis ihre ökologischen und sozialen Aktivitäten und Leistungen darstellen. Aktuell entsteht die Analyse der Berichte der Geschäftsjahre 2020 und 2021, die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2022 veröffentlicht werden. In einem 116-seitigen Papier sind ausführlich die Bewertungskriterien aufgeführt, die zusammen mit den preisgekrönten Berichten der Vorjahre einen guten Einblick in die Ausgestaltung „sehr guter“ Nachhaltigkeitsberichte liefern können. Natürlich führt eine Auseinandersetzung mit diesen „best-practice“-Beispielen auch zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichte.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Vorgaben der EU sich ebenfalls an diesen Ausgestaltungsbeispielen orientieren oder noch anspruchsvollere Ausgestaltungen vorschreiben.
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