Der Begriff Nachhaltigkeit wird weder einheitlich verwendet, noch ist er gesetzlich einheitlich definiert. Das Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility ("gesellschaftliche Unternehmensverantwortung") umfasst das nachhaltige Wirtschaften eines Unternehmens mit einer mittel-/langfristigen Perspektive. Die 3 zentralen Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziales – spielen bei der Betrachtung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Quasi immer spielen aber auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange im Rahmen eines Teilbereichs der Nachhaltigkeit zusammen.
- § 1 ff. BBiG
- § 106 GewO
- §§ 289 ff. HGB, CSRD
- §§ 1 ff. BetrVG, insbesondere § 87 BetrVG
- §§ 1 ff. ArbZG
- § 7 ff. SGB IV
- § 36 GmbHG, DCGK, FüPoG II
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