Um den betroffenen Unternehmen eine Orientierung über die zu berücksichtigenden Themen zu geben und die Vergleichbarkeit der Berichte innerhalb Europas zu gewährleisten, beauftragte die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit der Erarbeitung von EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese wurden Ende Juli 2023 als "delegated act" zur Ergänzung der CSRD veröffentlicht. Die Standards umfassen die übergreifenden Anforderungen European Sustainability Reporting Standards 1 (ESRS 1) und ESRS 2 sowie 10 themenspezifische, branchenübergreifende Standards zu ökologischen, sozialen und ökonomischen Themen. In Zukunft sollen weitere branchenspezifische Standards sowie Standards, die speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichtet sind, veröffentlicht werden.

Eine zentrale Anforderung der CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die Unternehmen dazu aufruft, in einem ersten Schritt die für sie "wesentlichen" Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren, d. h. spezifische Auswirkungen, Risiken und Chancen eines Unternehmens zu ermitteln und damit ein besseres Verständnis für die damit verbundenen Risiken und Chancen zu entwickeln. Diese müssen dann in die Berichterstattung aufgenommen werden.

Wo immer möglich bauen die ESRS auf bestehenden Nachhaltigkeitsstandards auf und stellen Verbindungen zu anderen Regelwerken her. Um die Kompatibilität mit etablierten Marktpraktiken zu gewährleisten, hat sich die EFRAG bei der Entwicklung der ESRS auf verfügbare Rahmenwerke und Standards gestützt, wie die der Global Reporting Initiative (GRI) und die von International Sustainability Standards Board (ISSB), des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) sowie auf Science-based Targets (SBT), das GHG-Protokoll und das Carbon Disclosure Project (CDP). Dies ist ein logischer Schritt, da alle diese Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits eine beträchtliche Reichweite haben und weltweit angewendet werden. Darüber hinaus bezieht sich die CSRD auch auf die EU-Taxonomie, eine seit 2022 in Kraft getretene EU-Verordnung, die einen einheitlichen Rahmen schafft, um nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten von Unternehmen innerhalb der EU allgemeingültig zu klassifizieren.

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