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Photovoltaik

Photovoltaik

Als Photovoltaik bezeichnet man die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie, die mithilfe von Solarzellen erzeugt wird. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage wirft steuerliche Fragen auf.

Die Bedeutung der Photovoltaik  ist in den letzten Jahren gestiegen. Grund dafür ist zum einen die staatliche Förderung der Photovoltaik im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), auch wenn die öffentliche Förderung rückläufig ist. Das EEG schreibt eine 20 Jahre festgeschriebene garantierte Einspeisevergütung fest. Zum anderen profitiert dieser Wirtschaftszweig von den ständig ansteigenden Energiekosten.

Normalerweise wird der mit einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom an den Netzbetreiber verkauft. Daher muss sich der Betreiber einer Photovoltaikanlage bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie beim Finanzamt melden. Die gestiegene Anzahl von Photovoltaikanlagen führt immer häufiger zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Stromerzeugung.

Einnahmen-Überschussrechnung

Der einkommensteuerliche Gewinn oder Verlust kann grundsätzlich durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt werden. Von der Gewerbesteuer sind nur größere Anlagen betroffen. Wichtig ist dagegen, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist. In den ersten beiden Jahren muss der Unternehmer dem Finanzamt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen elektronisch übermitteln. Ab dem dritten Jahr kann diese Pflicht für kleinere Anlagen entfallen, wenn die jährliche Umsatzsteuerzahllast unter 1.000 Euro liegt.



FG Düsseldorf

Grundstücksüberlassung an Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern

Es liegt keine sachliche Verflechtung vor, wenn Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an ein Betriebsunternehmen überlassen werden, das mehrere Geschäftsfelder unterhält und die Stromerzeugung dabei nur eine untergeordnete Rolle spielt. Da keine Betriebsaufspaltung vorliegt, ist die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu gewähren. So hat das FG Düsseldorf entschieden.





















Schlüsselfertige Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Photovoltaik-Direktinvestments: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen

Die Investition in eine Photovoltaikanlage kann nicht nur zu einer nachhaltigeren Energieversorgung beitragen, sondern bietet auch attraktive steuerliche Vorteile für Investoren. Insbesondere sind der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe nach § 7g EStG in diesem Zusammenhang hervorzuheben.