Für Kundenanlagen gilt eine Übergangsregelung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag hatte sich am 12.11.2025 dafür ausgesprochen, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Übergangsregelung zu verankern, um Kundenanlagen bis Ende 2028 von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen. DMit den lokalen Energieversorgungsstrukturen – etwa Stromnetze innerhalb von Wohnquartieren oder Gebäudekomplexen –, werden Mieter direkt mit vor Ort erzeugtem Strom, zum Beispiel aus Photovoltaikanlagen, versorgt.
Der Bundestag hat am 13.11.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Zuvor hatte eine BGH-Entscheidung für rechtliche Unsicherheit gesorgt. Verbände forderten daraufhin eine gesetzliche Lösung.
Wohnungswirtschaft fordert langfristige Regelung
Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßte die Ausschussempfehlung eines Übergangszeitraums als wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für die Betreiber solcher Anlagen. Damit werde verhindert, dass funktionierende und kosteneffiziente Modelle der dezentralen Energieversorgung – zum Beispiel Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – durch übermäßige Regulierung ausgebremst werden.
Die vorgesehene Übergangszeit bis zum 31.12.2028 darf nach Auffassung des GdW aber nur eine Zwischenlösung sein, da sie ausschließlich für Anlagen gilt, die bis zum Inkrafttreten der Regelung bereits angeschlossen wurden. "Deshalb bleibt es dringend erforderlich, eine dauerhafte, europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im EnWG zu verankern, so dass auch für Neuanlagen wieder rechtssicher geplant werden kann", so Esser weiter.
Hier zeige die Begründung zum Gesetz zwar Ansatzpunkte. Die seien aber nicht wirklich praxisgerecht, gerade wenn es durch die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie künftig zu Einbaupflichten für Photovoltaikanlagen komme. Positiv bewertet der GdW den Entschließungsantrag des Ausschusses, der die Bundesregierung auffordert, eine langfristige Regelung zu entwickeln.
Energy Sharing: ZIA unterstützt Vorstoß aus dem Bundesrat
"Wir brauchen eine dauerhafte Lösung", betonte auch Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Wichtig sei nun, die Zeit bis 2029 für eine grundlegende Lösung des Problems zu nutzen. Dass Neuanlagen nach aktueller Gesetzeslage als Verteilnetze eingestuft werden sollen, gefährde innovative Geschäftsmodelle wie Mieterstrom und Direktstromlieferungen, die für die Energiewende von zentraler Bedeutung sind.
Der Bundesrat habe in einer Stellungnahme vom Oktober 2025 bereits deutlich weitergehende Nachbesserungen gefordert und habe sich für die Schaffung eines verlässlichen und transparenten Rahmens ausgesprochen, der innovative dezentrale Versorgungskonzepte fördert und sowohl rechtssicher als auch wirtschaftlich ermöglicht. "Damit wurde das Thema Kundenanlage mit konkreten Vorschlägen adressiert – ein Schritt, den der ZIA ausdrücklich unterstützt", so Özkan. "Netzanschlüsse müssen künftig deutlich schneller und effizienter erfolgen: mit verbindlichen Rückmeldefristen, einheitlichen Technischen Anschlussbedingungen sowie bundeseinheitlichen, digitalen und transparenten Verfahren."
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat verlangt konkret die Vereinfachung der Anwendung des Energy Sharings und bittet darum, zu prüfen, ob eine faktische Notwendigkeit von zwei separaten Verträgen gemäß § 42c Absatz 1 Nummer 2 und Nummer 3 EnWG besteht oder ob gegebenenfalls eine Vertragsbeziehung ausreichend ist. Außerdem fordert der Bundesrat eine deutliche Klarstellung, dass Bürgerenergiegesellschaften nach § 3 Nummer 15 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder einer Energiespeicheranlage sein dürfen.
EnWG-Novelle: Darum geht es im parlamentarischen Verfahren
Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" soll neben der vereinfachten Einführung zum Energy Sharing, mit dem Gruppen Strom aus gemeinschaftlich Erzeugung etwa in Quartieren teilen können, unter anderem soll auch der Smart-Meter-Rollout zur Umstellung auf digitale Stromzähler beschleunigt werden, indem vor allem grundzuständigen Messstellenbetreibern Kooperationen erleichtert werden.
Bei den Änderungen im Ausschuss geht es unter anderem um eine Verlängerung für Netzanschlussbegehren bis zum 31.12.2026. Außerdem soll bei Wärmespeichern und untertägigen Wasserstoffspeichern eine Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit erreicht werden. Und Großbatteriespeicher sollen ausdrücklich eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen werden.
Ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen im Ausschuss sieht zudem vor mit der nächsten Novelle des des Energiewirtschaftsrechts im Jahr 2026, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen.
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