Energy Sharing für Wohnungsunternehmen: Ein Leitfaden
Energy Sharing ist auch unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bereits möglich. Ein Leitfaden der Deutschen Energie-Agentur (Dena) konzentriert sich auf eine Umsetzungsvariante, bei der Erzeuger und Verbraucher eng mit zentralen Dienstleistern (Energieversorgern) zusammenarbeiten. Partner können auch Wohnungsunternehmen sein.
Energy Sharing: Von Initialisierung bis Realisierung
In Wunsiedel hat das lokale Stadtwerk, die SWW Wunsiedel, die Rolle des zentralen Dienstleisters übernommen. Bis 2030 soll aus dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke ein unabhängiges System gemacht werden, das voll auf erneuerbare Energien baut, heißt es auf der Webseite des Energieversorgers.
Basierend auf den Praxiserfahrungen aus dem Projekt "WUNergy" wird im Dena-Leitfaden erklärt, wie eine Energy Sharing Community (ESC) umgesetzt werden kann.
Initialisierungsphase
In der Initialisierungsphase sollten Initiatoren
- Erwartungen und Ziele für die ESC definieren,
- sich mit energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und
- über mögliche Umsetzungspartner nachdenken.
Gründungsphase
In der Gründungsphase muss eine Struktur für die ESC geschaffen werden. Die Gründung einer Rechtsperson kann sinnvoll sein. Der Leitfaden enthält eine Auswahl verschiedener denkbarer Rechtsformen. Auch ein Geschäfts- und Tarifmodell muss in dieser Phase konzeptioniert werden.
Realisierungsphase
In der Realisierungsphase wird das in der Gründungsphase entwickelte Konzept umgesetzt. Konkret heißt das: Die ESC mit notwendiger Technik auszustatten und entsprechende Verträge aufzusetzen. Im laufenden Betrieb muss die ESC verwaltet und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
An einer ESC können auch Personen teilnehmen, die keine eigenen Erzeugungs- oder Speicheranlagen finanzieren oder betreiben.
Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland
Future Energy Lab: Reallabor der Bundesregierung
Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Im Future Energy Lab können Lösungen konzipiert, demonstriert und Pilotierungen im Bereich digitaler Zukunftstechnologien für Anwendungen in der Energiewirtschaft erprobt werden.
Der Startschuss für das Projekt fiel im August 2020, initiiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und umgesetzt von der Dena. Grundlage für das Future Energy Lab ist die Blockchain-Strategie der Bundesregierung. Nach dieser Strategie sollen Reallabore als wirtschafts- und innovationspolitisches Instrument eingesetzt werden, um Technologien und regulatorische Ansätze zu testen. Mehrere Projekte sind seitdem an den Start gegangen und werden fortlaufend weiterentwickelt.
Future Energy Lab: Aktuelles und Informationen
EU-Richtlinie EMD: Frist für Energy Sharing
Neue Impulse liefert die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD): In Artikel 15a EMD wird der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab Mitte 2026 Energy Sharing mit vereinfachten Lieferantenpflichten zu ermöglichen.
In einem Referentenentwurf für die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat das BMWK mit einem neuen Absatz § 42c EnWG einen Ausgestaltungsvorschlag für Energy Sharing in Deutschland vorgelegt. Damit würde gegenüber den bestehenden Möglichkeiten des § 42a EnWG ("Mieterstrom") und § 42b EnWG ("Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung") erstmals ein Rahmen für den Energieaustausch über das öffentliche Netz geschaffen.
Aus Sicht vieler Experten hängt der Erfolg des Energy Sharings von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab, heißt es im Fazit des Dena-Leitfadens.
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