Energy Sharing

Strom teilen mit dem Nachbarn: das ist neu ab Juni


wohngebiet_luftaufnahme_einfamilienhaeuser_siedlungsstruktur

Ab dem 1. Juni dürfen Hauseigentümer überschüssigen Solarstrom vom Dach direkt in die Nachbarschaft verkaufen. Was neu ist und für wen sich die Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz wirtschaftlich lohnt.

Wer den Solarstrom im eigenen Quartier teilt, wird ab dem 1.6.2026 von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit. Das sieht das Energiewirtschaftsgesetz vor.

Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau ist der Ansicht, dass Energy Sharing eine neue verlässliche Einnahmequelle ist. Verbraucherzentralen erklären, wie die Rendite der Anlage gesteigert werden kann. 

Ein Leitfaden der Deutschen Energie-Agentur (Dena) konzentriert sich auf eine Umsetzungsvariante, bei der Erzeuger und Verbraucher eng mit zentralen Dienstleistern (Energieversorgern) zusammenarbeiten. Partner können auch Wohnungsunternehmen sein.

Energy Sharing: Wirtschaftlichkeit der PV-Anlage

In Spitzenzeiten kann ein Haushalt laut Zukunft Altbau oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen – die Batterie sei bereits mittags voll, die Einspeisevergütung nicht attraktiv und der Verkauf an der Börse mangels passender Angebote nicht möglich. Hier biete Energy Sharing eine verlässliche Einnahmequelle. Die Wirtschaftlichkeit der eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) werde gesteigert.

In Deutschland sind aktuell zirka fünf Millionen PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Viele speisen einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz. Die Vergütung dafür ist jedoch gering: Für Neuanlagen liegt sie derzeit bei knapp acht Cent pro Kilowattstunde – der Strom aus der Solaranlage kostet aber rund elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde.

"Das Paradoxe dabei: Während die Solaranlagenbetreiber den Solarstrom zu niedrigen Preisen in das Netz einspeisen, zahlen ihre Nachbarn im Haus nebenan zum selben Zeitpunkt für die Entnahme aus dem Netz im Schnitt 35 Cent pro Kilowattstunde an den Stromversorger", heißt es bei Zukunft Altbau. Dabei könnten sie den günstigen Solarstrom gegen einen Aufschlag auch direkt von nebenan erhalten.

Solarstrom: Rechtliche Grundlage für Energy Sharing

Doch bisher ist die Weitergabe an benachbarte Haushalte nicht ohne Weiteres erlaubt. Die Anlagenbetreiber müssten sich als Stromlieferanten registrieren und eine Vielzahl an Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung von Bilanzkreisauflagen sowie eine Liefergarantie.

Nun hat der Gesetzgeber die zusätzlichen Auflagen abgeschafft. Hauseigentümer können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar der gesamten Straße teilen, so Zukunft Altbau.

EU-Richtlinie EMD mit Frist für Energy Sharing

Mit Artikel 15a Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD) wurde der deutsche Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab Mitte 2026 Energy Sharing mit vereinfachten Lieferantenpflichten zu ermöglichen.

In einem Referentenentwurf für die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) legte das BMWK mit einem neuen § 42c EnWG einen Ausgestaltungsvorschlag vor.

Der Bundestag beschloss am 13.11.2025 den neuen § 42c EnWG. Der ist am 22.12.2025 in Kraft getreten. Damit wurde ein Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU deutsches Recht. Dadurch wurde gegenüber den bestehenden Möglichkeiten des § 42a EnWG ("Mieterstrom") und § 42b EnWG ("Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung") erstmals ein Rahmen für den Energieaustausch über das öffentliche Netz geschaffen.

Ab Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes unterstützen, ab Juni 2028 auch gebietsübergreifend. Große Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

Energy Sharing als Alternative zur Einspeisevergütung

Die neue Einnahmequelle könnte sich künftig als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren, meinen die Experten von Zukunft Altbau: Mit dem Solarstromverkauf an die Nachbarn würden die Anlagenbetreiber mehr Geld verdienen als mit der Einspeisevergütung. Die Nachbarn könnten im Gegenzug von deutlich geringeren Stromkosten profitieren: eine klassische Win-Win-Situation. 

Die Bedeutung des Energy Sharings könnte auch vor dem Hintergrund zunehmen, dass die Bundesregierung derzeit diskutiert, ob die Einspeisevergütung für Neuanlagen wegfallen soll. Außerdem könne das Modell dazu beitragen, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz zu erhöhen.

Die vereinfachte Vereinbarung mit den Stromabnehmern beinhaltet die Stromlieferung und das gesellschaftsrechtliche Verhältnis zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Abnehmer. Einen Reststromvertrag müssen die Anlagenbetreiber nicht abschließen, das ist Aufgabe der Abnehmer selbst. Dieser Vertrag deckt den Strombedarf ab, den der Solarstrom nicht abdecken kann.

Energy Sharing für Wohnungsunternehmen: Ein Leitfaden

In Wunsiedel hat das lokale Stadtwerk, die SWW Wunsiedel, die Rolle des zentralen Dienstleisters übernommen. Bis 2030 soll aus dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke ein unabhängiges System gemacht werden, das voll auf erneuerbare Energien baut, heißt es auf der Webseite des Energieversorgers.

Basierend auf den Praxiserfahrungen aus dem Projekt "WUNergy" wird im Leitfaden erklärt, wie eine Energy Sharing Community (ESC) umgesetzt werden kann.

Initialisierungsphase 

In der Initialisierungsphase sollten Initiatoren

  • Erwartungen und Ziele für die ESC definieren,
  • sich mit energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen vertraut machen und
  • über mögliche Umsetzungspartner nachdenken.

Gründungsphase 

In der Gründungsphase muss eine Struktur für die ESC geschaffen werden. Die Gründung einer Rechtsperson kann sinnvoll sein. Der Leitfaden enthält eine Auswahl verschiedener denkbarer Rechtsformen. Auch ein Geschäfts- und Tarifmodell muss in dieser Phase konzeptioniert werden.

Realisierungsphase

In der Realisierungsphase wird das in der Gründungsphase entwickelte Konzept umgesetzt. Konkret heißt das: Die ESC mit notwendiger Technik auszustatten und entsprechende Verträge aufzusetzen. Im laufenden Betrieb muss die ESC verwaltet und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.

An einer ESC können auch Personen teilnehmen, die keine eigenen Erzeugungs- oder Speicheranlagen finanzieren oder betreiben.

Leitfaden zur Umsetzung von Energy Sharing Communities in Deutschland

Future Energy Lab: Reallabor der Bundesregierung

Im Future Energy Lab können Lösungen konzipiert, demonstriert und Pilotierungen im Bereich digitaler Zukunftstechnologien für Anwendungen in der Energiewirtschaft erprobt werden. Der Startschuss für das Projekt fiel im August 2020, initiiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und umgesetzt von der Dena.

Grundlage für das Future Energy Lab ist die Blockchain-Strategie der Bundesregierung. Nach dieser Strategie sollen Reallabore als wirtschafts- und innovationspolitisches Instrument eingesetzt werden, um Technologien und regulatorische Ansätze zu testen. Mehrere Projekte sind seitdem an den Start gegangen und werden fortlaufend weiterentwickelt.

Future Energy Lab: Aktuelles und Informationen

Vorteile der neuen Regeln zum Energy Sharing

Die Verbraucherzentralen erklären, wie Hauseigentümer die Rendite der eigenen PV-Anlage steigern können und wie gemeinsam von günstigem Lokalstrom profitiert werden kann. Die Vorteile im Überblick:

  • Rentabilität der Anlage für eine schnellere Amortisation.
  • Nachbarn erhalten günstigen, sauberen Strom aus der Umgebung.
  • Die Abhängigkeit vom Energiemarkt wird reduziert.
  • Haushalte ohne eigene Photovoltaikanlage können sich an der Energiewende in der Nachbarschaft beteiligen.

Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) ist Voraussetzung für die genaue Abrechnung des geteilten Stroms.

Verbraucherzentralen: Informationen zum Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz


Das könnte Sie auch interessieren:

Senkung der Stromsteuer für alle: die Pläne

Streichung der EEG-Einspeisevergütung: die Folgen

Solarstrom für Mieter: Leitfaden und Mustervertrag


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion