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27.08.2014
Mietrecht
Der Mieter kann Einsicht in die Abrechnungsbelege grundsätzlich am Ort der Mietsache verlangen. Unterhält ein Vermieter, der seinen Sitz woanders hat, zwischen Sitz und Mietsache eine Zweigstelle, kann der Mieter dort Belegeinsicht beanspruchen.mehr