Vollwartungsvertrag: Vermieter muss Instandsetzung rausrechnen
Hintergrund
Die Mieter einer Wohnung verlangen von der Vermieterin die Rückzahlung von Betriebskosten.
Für den Aufzug im Mietobjekt hat die Vermieterin einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen. In zwei Betriebskostenabrechnungen hat die Vermieterin die kompletten Aufzugskosten anteilig auf die Mieter umgelegt. Die Mieter haben diesen Anteil gezahlt und verlangen nun teilweise Rückzahlung. Sie meinen, die Vermieterin hätte von den Aufzugskosten einen Anteil für Instandsetzung abziehen müssen.
Entscheidung
Die Vermieterin muss einen Teil der gezahlten Aufzugskosten an die Mieter zurückzahlen.
Im Rahmen eines Vollwartungsvertrages werden neben Wartungsarbeiten auch Reparaturen erbracht. Da der Erhalt der Mietsache eine Vertragspflicht des Vermieters ist, können Kosten für Instandhaltungsarbeiten nicht auf die Mieter umgelegt werden. Deshalb ist von der aufgrund des Vollwartungsvertrages gezahlten Vergütung vor Umlage auf den Mieter ein Abzug für den in der Vergütung enthaltenen Instandsetzungsanteil vorzunehmen.
Stellt das Wartungsunternehmen einen einheitlichen Rechnungsbetrag für Wartung und Instandsetzung, kann das Gericht den Instandsetzungsanteil schätzen.
Da sich im vorliegenden Fall weder aus den Rechnungen noch sonstigen Umständen Anhaltspunkte ergaben, in welchem Verhältnis sich die Kosten auf Instandsetzungskosten und Wartungskosten aufteilen, hielt das Gericht eine Kostenhalbierung für sachgerecht.
(AG Duisburg, Urteil v. 29.4.2015, 45 C 2556/14)
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.124
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
920
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
797
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
520
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
440
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
409
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
379
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
374
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
352
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
331
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026
-
Kosten der Wärmelieferung sind nicht immer umlegbar
22.05.2026
-
BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein
20.05.2026
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026
-
WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
22.04.2026