WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
Die Basissätze steigen, insbesondere bei kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften sind die Größeneffekte (Economies of Scale) deutlich und ergänzende Vergütungen für zusätzliche Leistungen gewinnen an Bedeutung.
Das sind Kernergebnisse aus der aktuellen Verwalterentgeltstudie des Center for Real Estate Studies (CRES), die im Auftrag des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI) und des Immobilienverbands Deutschland (IVD) wissenschaftlich erstellt wurde.
Höhere Basissätze für Immobilienverwalter
Laut Studie bewegen sich die Basissätze bei Neuverträgen auf einem erhöhten Niveau. In der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften liegen die durchschnittlichen Basissätze je nach Größe der Anlage zwischen 29,75 Euro und 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat.
In der Mietverwaltung wurden bei den Neuverträgen Basissätze zwischen 29,75 Euro und 41,65 Euro ermittelt. In der Sondereigentumsverwaltung beträgt der Satz knapp 42 Euro brutto, sofern die Eigentümergemeinschaft in Kombination verwaltet wird.
Mindestumsatz nach Größe der Wohnanlage
Die Größeneffekte werden in der Wohnungseigentumsverwaltung besonders deutlich. In großen Wohnanlagen mit mehr als 99 Einheiten liegen die durchschnittlichen Basissätze rund 38 Prozent unter dem Niveau von Anlagen mit bis zu zehn Einheiten.
Das spiegelt den Wissenschaftlern zufolge den höheren Verwaltungsaufwand wider, der sich in kleineren Gemeinschaften auf weniger Einheiten verteilt: die Kosten pro Wohneinheit fallen hier entsprechend höher aus. Der mittlere Mindestumsatz pro Anlage liegt unverändert bei 357 Euro brutto.
Vergütungsmodelle: Zusatzleistungen werden wichtiger
Die Vergütungsmodelle in der Verwaltung richten sich stärker nach individuellem Leistungsumfang aus, wie aus der Verwalterentgeltstudie 2026 hervorgeht. Zusätzliche Leistungen werden in vielen Fällen gesondert vergütet. Dazu zählen in der Wohnungseigentumsverwaltung insbesondere bauliche Maßnahmen, Veräußerungszustimmungen und gerichtliche Vertretungen.
In der Mietverwaltung gehören unter anderem bauliche Maßnahmen, Restarbeiten des Vorverwalters und die Neuvermietung als Komplettleistung zu den häufig zusätzlich berechneten Leistungen. Sonderleistungen werden dabei regelmäßig als Stundensatz oder Pauschale abgerechnet.
Wie Prof. Dr. Marco Wölfle, wissenschaftlicher Leiter des CRES, ausführt, können Verwalter Kostensteigerungen durch höhere Basissätze an den Kunden weitergeben: "Sonderaufgaben werden aber zunehmend wichtiger und können nicht immer kostendeckend angeboten werden."
Erweitertes Leistungsprofil der Verwaltungen
Das Leistungsprofil professioneller Immobilienverwaltung hat sich in den vergangenen Jahren erweitert, so die Studienautoren weiter. Genannt werden unter anderem technische Zusatzleistungen wie energetische Beratung, die Erstellung von Energieausweisen und interne Heizkostenabrechnungen, aber auch digitale Eigentümer- und Mieterportale, Fachapplikationen, digitale Unterlagen und KI-gestützte Prozesse.
Dazu kommen neue organisatorische und abrechnungsbezogene Aufgaben, etwa bei Umlaufbeschlüssen, der Beiratskommunikation, der datenschutzkonformen Alt-Aktenvernichtung oder der Abwicklung von Versicherungsschäden. Damit zeigt sich ein vielschichtiges Bild aus Basishonoraren, ergänzenden Vergütungsbestandteilen und einem erweiterten Aufgabenprofil der Verwaltungen.
"Die Studie zeigt, dass der Markt auf steigende Anforderungen mit einer differenzierteren Vergütung reagiert", so Markus Jugan, IVD-Vizepräsident. Das sei Ausdruck eines erweiterten Aufgabenprofils und wachsender Verantwortung in der Verwaltung.
Starke Auslastung von Verwaltern und Wachstum
Die Mehrheit (85 Prozent) der befragten Verwalter gibt an, ausgelastet oder sehr stark ausgelastet zu sein. Knapp zwei Drittel (63 Prozent) planen, weitere Verwaltungsobjekte aufzunehmen, während nur ein Fünftel eine Reduzierung des Bestands vorsieht.
Vertragslaufzeiten bei Erstverträgen bewegen sich überwiegend in einem Korridor von zwei bis drei Jahren.
"Die Ergebnisse weisen eine deutliche Differenz zwischen Bestands- und Neuvertragsentgelten aus: Neuverträge liegen im Schnitt fünf Euro netto über Bestandsverträgen, in der GdWE-Verwaltung beträgt der Unterschied bei einem Viertel der Unternehmen fast zwölf Euro brutto pro Einheit", sagt BVI-Präsident Thomas Meier. Die Neuvertragslücke zeige, dass Verwalter noch Spielraum gegenüber Eigentümern haben, Bestandsverträge finanziell anzupassen, um wirtschaftlicher zu arbeiten.
Das könnte Sie auch interessieren:
Immobilienverwalter des Jahres ausgezeichnet
VDIV-Jahresumfrage 2026 zur Verwalterbranche
Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter sinnvoll
Zertifizierter Verwalter: Anspruch, Zertifizierung und Kosten
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
708
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
638
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
560
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
386
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
324
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
302
-
Aufgaben und Pflichten des Verwaltungsbeirats
284
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
272
-
Begründung der Mieterhöhung: So wird sie rechtens erklärt
271
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
269
-
Energieausweis 2027: Neue Pflichten für Makler durch GModG
15.09.2026
-
Neue CO2-Kostenaufteilung: Gasheizung wirtschaftlich riskant
09.09.20261
-
Handwerkerleistung: Steuerbonus soll 2027 sinken
08.09.2026
-
BGH stärkt WEGs: Interne Rundfunkweiterleitung lizenzfrei
07.09.2026
-
Vermietung an Angehörige: Die 66-Prozent-Regel
02.09.2026
-
Besichtigungsrecht: Was Vermieter dürfen – und was nicht
01.09.2026
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026