Mindestlohngesetz: Auswirkungen auf Immobilienverwaltungen
Für Immobilienverwalter gilt die Auszeichnungspflicht (§17 MiLoG) seit dem 1.1.2015. Geringfügig Beschäftigte, Minijobber und Beschäftigte unter anderem aus dem Bau-, Gaststätten- und Gebäudereinigungsgewerbe sind verpflichtet, die wöchentliche Arbeitszeit aufzuzeichnen.
Der Nachweis muss dem Arbeitgeber innerhalb von sieben Tagen zur Prüfung und Dokumentation vorliegen. In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und Hausverwaltungen trifft das vor allem angestellte Hausmeister, Gärtner und Reinigungskräfte sowie Beschäftigte in der Verwaltung.
Arbeitszeitdokumentation bereitet größte Schwierigkeiten
Die praktische Umsetzung der Arbeitszeitdokumentation stellt Verwaltungen dem Branchenverband DDIV zufolge vor einen erheblichen Mehraufwand.
Rund die Hälfte der Befragten bezeichnete die Anwendung der Dokumentationspflicht als "schleppend" oder "katastrophal", nur zehn Prozent fühlen sich gut oder sehr gut aufgestellt. Einige Unternehmer berichteten zudem über Mitarbeiter, die es ablehnen, Arbeitszeitnachweise gemäß MiLoG zu führen.
Kostensteigerungen in der Immobilienverwaltung
Die Prüfung und Anpassung von Arbeitszeiten, Stundenlöhnen und Verträgen sowie die wöchentliche Arbeitszeitdokumentation führte den befragten Verwaltern zufolge zu einem einmaligen Mehraufwand von durchschnittlich 25 Stunden. Darüber hinaus seien monatlich weitere vier Stunden für die Abfrage, Erinnerung und Prüfung der Arbeitszeitnachweise erforderlich.
Jedes dritte Unternehmen verzeichnete gestiegene Lohnkosten, im Schnitt um 9,1 Prozent. Knapp zwei Drittel der Verwalter haben daraufhin mit Preissteigerungen reagiert: 26 Prozent haben die Mehrkosten an die WEG weitergereicht. Jede fünfte Immobilienverwaltung hat zudem die Grundvergütung, jede siebente die Stundensätze erhöht.
Personelle Konsequenzen die Folge
Jedes zweite Unternehmen hat auf das MiLoG mit personellen Veränderungen reagiert. Am häufigsten wurden Tätigkeiten an Fremdunternehmen ausgelagert (29 Prozent). Jedes achte Unternehmen verringerte die Stundenzahl seiner Beschäftigten. In neun Prozent der Unternehmen führte das MiLoG zu Kündigungen.
Nur vereinzelt führte das Gesetz zu Personalzuwachs, um den erhöhten Aufwand in der Personalabteilung und der Lohnabrechnung abfedern zu können. Zusätzlich dazu verzichtet knapp jedes zweites Unternehmen auf Neueinstellungen von geringfügig Beschäftigten.
Die Umfrage ergab zudem, dass nur knapp ein Viertel der befragten Unternehmer einen Haftungsausschluss geregelt haben, obwohl im MiLoG eine verschuldensunabhängige Generalunternehmerhaftung enthalten ist.
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Wolfram Babel
Fri Dec 25 18:29:53 CET 2015 Fri Dec 25 18:29:53 CET 2015
Immobilienverwaltung Babel
Arbeitsaufzeichnung gemäß MiloG
Ich verstehe das Gejammere nicht ganz, wie soll man z.B. einen Gärtner in einer WEG abrechnen, pauschale Bezahlung ohne Arbeitsnachweis?
Jeder Mitarbeiter hat seinen Arbeitszettel mit Datum, Arbeitszeit und Unterschift abzugeben.
In welcher Firma muss denn kein Arbeitsnehmer seine Arbeitszeit belegen? Wir kennen keine.
Wem dies alles zuviel ist, vergibt diese Tätigkeiten eben an eine "Fremdfirma". Diese Arbeiten müssen sowieso erledigt werden, wem (Wohnungseigentümer, Vermieter) dies alles zu teuer ist, soll er es eben selbst erledigen (Gartenarbeiten, Winterdienst, Putzarbeiten usw.)
Bei diesem ganzen Gejammere sollte man auch an die Arbeitsnehmer, die mit dem geringen Lohn leben müssen und später ein Mal hiervon eine Rente beziehen wollen, denken.