Kündigung wegen falscher Selbstauskunft
Die Vermieter eines Einfamilienhauses in Grünwald bei München verlangen von den Mietern nach einer fristlosen Kündigung Räumung.
Die Mieter hatten das Haus zu einer Monatsmiete von 3.730 Euro im Mai 2013 gemietet. In der Selbstauskunft hatte der Mieter ein Jahreseinkommen von über 120.000 Euro angegeben, seine drei Jahre jüngere Ehefrau gab ein Jahreseinkommen als Angestellte von über 22.000 Euro an. Der Mieter erklärte außerdem, dass in den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Selbstauskunft gegen das Ehepaar keine Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestanden haben.
Die Mieter zahlten die Miete von Anfang an nur auf Mahnung der Vermieter und befanden sich mit den Mietzahlungen ständig im Rückstand.
Als die Mieter mit der Miete für September und Oktober 2014 in Rückstand waren, kündigten die Vermieter am 23.10.2014 fristlos. Eine anschließend eingeholte Bonitätsauskunft ergab, dass gegen den Mieter bereits seit 1994 unbefriedigte Vollstreckungen laufen und er im Oktober 2012 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Die Vermieter stützten die außerordentliche Kündigung auch darauf, dass in der Selbstauskunft bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht wurden und eine falsche Bonität vorgespiegelt wurde, um den Mietvertrag zu erschleichen. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört.
Die Mieter zahlten die gesamten Mietrückstände nach. Die Vermieter erhoben dennoch Räumungsklage.
Entscheidung
Die Räumungsklage hatte Erfolg. Die Vermieter konnten den Mietvertrag wegen der falschen Selbstauskunft und den wiederholten Zahlungsrückständen fristlos kündigen. Daran ändert auch die Nachzahlung der Miete durch die Mieter nichts.
Kündigung wegen falscher Selbstauskunft
Lesen Sie auch:
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
1.061
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
931
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
800
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige Klauseln im Mietvertrag
494
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
410
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
376
-
Blumenkästen am Balkon: Das gilt für Mieter und WEGs
373
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
369
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
366
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
363
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
26.05.2026
-
Kosten der Wärmelieferung sind nicht immer umlegbar
22.05.2026
-
BGH schränkt Umstieg auf Objektprinzip ein
20.05.2026
-
Indexmiete – die wichtigsten Urteile im Überblick
19.05.2026
-
Hausverwaltung: 5 Tipps für die Digitalisierung
12.05.2026
-
Zehn Wärmetechnologien im Vergleich: Vor -und Nachteile
29.04.2026
-
Förderprogramme für die Digitalisierung kaum genutzt
28.04.2026
-
GdWE ist immer für Balkonsanierung zuständig
24.04.2026
-
AGB-Verstoß kippt Wertsicherungsklausel von Anfang an
22.04.2026
-
WEG- und Mietverwaltung: Preise und Vergütung
22.04.2026