Kündigung wegen falscher Selbstauskunft
Die Vermieter eines Einfamilienhauses in Grünwald bei München verlangen von den Mietern nach einer fristlosen Kündigung Räumung.
Die Mieter hatten das Haus zu einer Monatsmiete von 3.730 Euro im Mai 2013 gemietet. In der Selbstauskunft hatte der Mieter ein Jahreseinkommen von über 120.000 Euro angegeben, seine drei Jahre jüngere Ehefrau gab ein Jahreseinkommen als Angestellte von über 22.000 Euro an. Der Mieter erklärte außerdem, dass in den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Selbstauskunft gegen das Ehepaar keine Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestanden haben.
Die Mieter zahlten die Miete von Anfang an nur auf Mahnung der Vermieter und befanden sich mit den Mietzahlungen ständig im Rückstand.
Als die Mieter mit der Miete für September und Oktober 2014 in Rückstand waren, kündigten die Vermieter am 23.10.2014 fristlos. Eine anschließend eingeholte Bonitätsauskunft ergab, dass gegen den Mieter bereits seit 1994 unbefriedigte Vollstreckungen laufen und er im Oktober 2012 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Die Vermieter stützten die außerordentliche Kündigung auch darauf, dass in der Selbstauskunft bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht wurden und eine falsche Bonität vorgespiegelt wurde, um den Mietvertrag zu erschleichen. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört.
Die Mieter zahlten die gesamten Mietrückstände nach. Die Vermieter erhoben dennoch Räumungsklage.
Entscheidung
Die Räumungsklage hatte Erfolg. Die Vermieter konnten den Mietvertrag wegen der falschen Selbstauskunft und den wiederholten Zahlungsrückständen fristlos kündigen. Daran ändert auch die Nachzahlung der Miete durch die Mieter nichts.
Kündigung wegen falscher Selbstauskunft
Lesen Sie auch:
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
935
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: die Rechtslage
897
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
891
-
Jahresabrechnung nach Verwalterwechsel
8431
-
Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemiete
817
-
Betriebskostenvorauszahlung: Das gilt bei Anpassungen
764
-
Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen hat Grenzen
732
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
635
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
539
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
522
-
Betriebskosten steigen: das darf abgerechnet werden
18.12.2025
-
Kein Zurückbehaltungsrecht am Hausgeld
09.12.2025
-
Weiterbildungspflicht abschaffen oder nicht?
02.12.2025
-
Höhe, Fälligkeit und Zahlung der Mietkaution
01.12.2025
-
Anlage und Verzinsung der Mietkaution
01.12.2025
-
Mietkaution in der Steuererklärung
01.12.2025
-
Mieter zahlt Mietkaution nicht – was tun?
01.12.2025
-
Mietkaution während und nach der Mietzeit
01.12.2025
-
Mietkaution: Mietvertrag als Grundlage
01.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Advent: Das gilt rechtlich
28.11.2025