Kündigung wegen falscher Selbstauskunft
Die Vermieter eines Einfamilienhauses in Grünwald bei München verlangen von den Mietern nach einer fristlosen Kündigung Räumung.
Die Mieter hatten das Haus zu einer Monatsmiete von 3.730 Euro im Mai 2013 gemietet. In der Selbstauskunft hatte der Mieter ein Jahreseinkommen von über 120.000 Euro angegeben, seine drei Jahre jüngere Ehefrau gab ein Jahreseinkommen als Angestellte von über 22.000 Euro an. Der Mieter erklärte außerdem, dass in den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Selbstauskunft gegen das Ehepaar keine Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestanden haben.
Die Mieter zahlten die Miete von Anfang an nur auf Mahnung der Vermieter und befanden sich mit den Mietzahlungen ständig im Rückstand.
Als die Mieter mit der Miete für September und Oktober 2014 in Rückstand waren, kündigten die Vermieter am 23.10.2014 fristlos. Eine anschließend eingeholte Bonitätsauskunft ergab, dass gegen den Mieter bereits seit 1994 unbefriedigte Vollstreckungen laufen und er im Oktober 2012 die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Die Vermieter stützten die außerordentliche Kündigung auch darauf, dass in der Selbstauskunft bewusst wahrheitswidrig falsche Angaben gemacht wurden und eine falsche Bonität vorgespiegelt wurde, um den Mietvertrag zu erschleichen. Dadurch sei das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört.
Die Mieter zahlten die gesamten Mietrückstände nach. Die Vermieter erhoben dennoch Räumungsklage.
Entscheidung
Die Räumungsklage hatte Erfolg. Die Vermieter konnten den Mietvertrag wegen der falschen Selbstauskunft und den wiederholten Zahlungsrückständen fristlos kündigen. Daran ändert auch die Nachzahlung der Miete durch die Mieter nichts.
Kündigung wegen falscher Selbstauskunft
Lesen Sie auch:
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
1.189
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
870
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
861
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
668
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
465
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
397
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
382
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
332
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
326
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
320
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261
-
Strom-Netzentgelte 2027 mit weniger Entlastung
27.07.2026
-
Ruhestörung durch Nachbarn: Mietminderung bis Kündigung
24.07.2026
-
BEG-Förderung Wärmepumpe 2026: Jetzt berechnen
23.07.2026
-
Die Erlaubnis zum Rumspielen
22.07.2026
-
IT-Projekte scheitern oft – diese Fehler sind der Grund
20.07.2026
-
Warum die Provision jetzt zum Risiko wird
20.07.20261
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
17.07.2026
-
Kein vorschnelles Urteil bei Mietwucher-Verdacht
08.07.2026